Beschlussvorlage - BV/0076/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 30 "Einzelhandel 77er Straße/Burgstraße" - Anhörung des Ortsrates gemäß § 94 Abs, 1 Satz 3 Nr.2 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Beteiligt:
- 63.2 Technische Bauordnung; 80 Wirtschaftsförderung; 30.2 Liegenschaften
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Geplant
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Ortsrat Blumlage/Altstadt
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Anhörung
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28.08.2024
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Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Ortsteil Blumlage - Altstadt
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 1.100 m (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes: ca. 1,1 ha
geplante Nutzungen: großflächiger Lebensmitteleinzelhandelsmarkt
Der Vorhabenträger EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH hat am 22.10.2020 für die im beigefügten Plan gekennzeichneten Flurstücke mit einer Gesamtfläche 10.650 m² die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung eines großflächigen Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von insgesamt 1.599 m² beantragt. Ein Einzelhandelsmarkt mit einer Verkaufsfläche von über 800 m² ist nur in Kern- oder Sondergebieten zulässig. Der geltende Bebauungsplan Nr. 95 "Burgstraße/Nord" setzt für den Bereich ein Gewerbegebiet fest. Daher besteht ein Planungserfordernis. Die Änderung der Art der baulichen Nutzung von Gewerbegebiet in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel berührt die Grundzüge der Planung.
Im Zuge der Bauleitplanung wird ein Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ festgesetzt. Für den Nahversorger erfolgt die Festsetzung einer Verkaufsfläche von max. 1.600 m² mit den Hauptsortimenten Lebensmittel (inkl. Getränke) und Reformwaren, ergänzt durch Drogerieartikel, Schnittblumen, Zeitschriften und Schreibwaren. Weitere zentrenrelevante Sortimente, die in der „Celler Sortimentsliste“ des Zentren- und Einzelhandelsentwicklungskonzeptes Celle 2020 genannt sind, sind auf max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche zulässig. Die zulässige Verkaufsfläche von 1.600 m² sieht eine Verkaufsfläche für den Lebensmittelmarkt von 1.500 m² vor. Darüber hinaus sind bis zu 99 m² für einen Backshop inkl. Café vorgesehen.
Bisheriges Verfahren
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 26.11.2020 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 „Einzelhandel 77er Straße/Burgstraße“ der Stadt Celle gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 02.08.2022 ortsüblich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 03.08.2022 bis zum 05.09.2022 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 09.05.2022 bis zum 10.06.2022. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 25.04.2024 bis zum 31.05.2024 statt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im gleichen Zeitraum statt.
Anlagen
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