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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0111/24-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die finanzielle Beteiligung nach § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird für Maßnahmen zur Steigerung und Erhaltung der Akzeptanz  von Windenergieanlagen oder Freiflächenphotovoltaikanlage in den betroffenen Ortsteilen verwendet. Über die konkrete Verwendung entscheidet die Verwaltung. Die ausschließliche Entscheidung über die Mittel nach § 6 EEG bzw. einen Teil dieser Mittel durch den jeweiligen Ortsrat wird abgelehnt. Der Antrag AN/0111/24 ist inhaltlich behandelt und formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

Nach § 6 EEG sollen Anlagenbetreiber Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, finanziell beteiligen. Diese nicht verpflichtende Abgabe soll zur Steigerung und Erhaltung der Akzeptanz  von Windenergieanlagen oder Freiflächenphotovoltaikanlage in den betroffenen Ortsteilen verwendet werden. Eine anteilige Übertragung dieser Finanzmittel auf die Ortsräte würde die effektive Steuerung einer möglichst hohen Zuwendung zum Zwecke der Attraktivitätssteigerung vor Ort erschweren. Zudem soll der Verwendungszweck dieser Mittel dokumentiert werden und müsste andernfalls von der Bewirtschaftung der übrigen Ortsratsmittel abgegrenzt werden. Die vollständige Abwicklung der Abgabe nach § 6 EEG in einer Hand ist effektiver und reduziert den entsprechenden Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand.

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Anlagen

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