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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0253/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Celle beschließt die Umsetzung des neuen, integrierten Klimaschutzkonzepts der Stadt Celle bis zum Jahr 2045.

 

Durch den Beschluss des neuen, integrierten Klimaschutzkonzepts werden zusätzlich die folgenden Anträge und Beschlussvorlagen inhaltlich behandelt und formal erledigt:

 

I. Beschlussvorlage Nr. BV/0319/20 (06.11.2020) - Klimaschutzaktionsplan für die Stadt Celle.

 

II. Beschlussvorlage Nr. BV/0319/20-1 (16.02.2021) - Maßnahmensammlung zur Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Celle.

 

III. Antrag AN/0123/22 (15.05.2022) - Erstellung eines Grünflächenkonzeptes unter besonderer Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimawandel (für den öffentlichen Bereich).

 

IV. Antrag AN/0319/22-001 (14.02.2023) -Klimaresiliente Innenstadt Maßnahmen, Teil 1.

 

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Sachverhalt:

 

Seit dem Jahr 2012 existiert in der Stadt Celle bereits ein integriertes Klimaschutzkonzept, welches die städtischen Akteure umfasst und in dem 105 Maßnahmen definiert wurden.

Celle hat sich zum Ziel gesetzt, seine Treibhausgasemissionen sukzessive und strukturiert zu reduzieren sowie gleichzeitig seine Bevölkerung bestmöglich vor den Folgen der voran-schreitenden negativen Klimawandelauswirkungen zu schützen. Dieses Ziel soll u. a. durch die Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts erreicht werden.

Für die Erstellung des neuen Klimaschutzkonzepts wurde das Planungsbüro „target GmbH“ Ende des Jahres 2022 beauftragt.

Das neue, integrierte Klimaschutzkonzept liegt dieser Mitteilungsvorlage inklusive dem neuen Maßnahmenkatalog sowie einer aktuellen Energie- und Treibhausgasbilanz für das Celler Stadtgebiet als Entwurf bei. Erstmalig wurde zudem ein vereinfachtes Screening der potentiellen Klimafolgen für das Stadtgebiet Celle erstellt. Der neue Maßnahmenkatalog zeigt den Weg zur Erreichung der Treibhausgasneutralität im Jahr 2040 auf.

 

In dem neuen, integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Celle wurden zuvor eingereichte Anträge bei der Wahl der Maßnahmen berücksichtigt. So sind die folgenden Anträge in den entsprechende Maßnahmen verortet:

 

I. Beschlussvorlage Nr. BV/0319/20 (06.11.2020) - Klimaschutzaktionsplan für die Stadt Celle: 

Ein Klimaschutzaktionsplan mit lokalen Klimaschutzmaßnahmen im Celler Stadtgebiet wurde in Form des neuen, integrierten Klimaschutzkonzepts entworfen. 

 

 II.  Beschlussvorlage Nr. BV/0319/20-1 (16.02.2021) - Maßnahmensammlung zur Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Celle :

Die einzelnen Handlungsfelder finden sich im Maßnahmenkatalog des neuen, integrierten Klimaschutzkonzepts wie folgt wieder: 

 

A) Energieeinsparung:

* B07 - Pilotprojekt zur seriellen Sanierung

* K01 - Klimaschutz-Informationsprotal für die Stadt Celle

* K09 - Fortführung Klimaschutzfonds Stadt Celle

* K05 Durchführung von Kampagnen und Wettbewerben

* K08 Fortführung Celler Klimatag

* V01 Umsetzung eines Kommunalen Energiemanagements (KEM)

* V02 Gebäudebestandsliste für kommunale Sanierungsstrategie

* V03 Effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung der städtischen Gebäude – Sofortmaßnahmen

* V04 Heizungskataster

* V07 Energieeffiziente Innen- und Außenbeleuchtung

 

B) Förderung der Erneuerbaren Energien (Solar, Geothermie, Wind):

* B06 Machbarkeitsstudie „Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien“

* K09 - Fortführung Klimaschutzfonds Stadt Celle

* V05 Nahwärmekonzepte für kommunale Liegenschaften

* V10 Photovoltaik auf eigenen Liegenschaften

 

C) Klimafreundliche Wohnsiedlungen:

* B01 Nachhaltige Grundsätze zur Bauleitplanung

* B02 Identifikation und Umsetzung von Modellquartieren für die energetische Bestandssanierung

* N06 Begrünung

 

D) Nachhaltige Mobilität:

* M01 Transparenz und Netzwerk klimafreundliche Mobilität in Celle

* M02 Organisation der lokalen E-Ladeinfrastruktur

* M03 Kommunale Radinfrastruktur – investive Maßnahmen

* M04 Förderung des Radverkehrs – nicht-investive Maßnahmen

* M05 Verkehrsverknüpfungspunkte

* M06 Car-Sharing

* M07 Verkehrsumlenkung

 

E) CO2-Bindung durch verstärkte Baumpflanzungen und Moorvernässung:

* N06 Begrünung

* N08 CO2-Bindung durch Baumpflanzungen und Moorvernässung

 

F) Celle-Klimastadt:

* K02 Klimabildung für Kinder und Jugendliche

* K04 Organisation und Betreuung thematischer Netzwerke

* K05 Durchführung von Kampagnen und Wettbewerben

* K08 Fortführung Celler Klimatag

* U01 Verstetigung des Kommunalen Klimaschutzmanagements 

 

G) Konzeptfortschreibung KSK Celle:

Wurde durch die Erstellung des neuen, evaluierten und integrierten Klimaschutzkonzepts umgesetzt.

 

 

 

III:  Die verschiedenen Anträge zur Sperrung von Straßen in der denkmalgeschützten Altstadt bzw. zur "autofreien Innenstadt" wurden in der Maßnahme M07 - Verkehrsumlenkung berücksichtigt. Für die Umsetzung wurden exemplarisch einzelne Schritte empfohlen.

 

IV. Antrag AN/0123/22 (15.05.2022) - Erstellung eines Grünflächenkonzeptes unter besonderer Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimawandel (für den öffentlichen Bereich):

Dies wird gegenwärtig in den kommenden Jahren unter der Maßnahme N05 - Biodiversität im Rahmen des geförderten Projekts "AuSGeHeckT" zur Sammlung von Erkenntnissen und Erfahrungen bei der Umsetzung gegenwärtig testweise durchgeführt. 

 

V. Antrag AN/0319/22-001 (14.02.2023) -Klimaresiliente Innenstadt Maßnahmen, Teil 1: Dieser Antrag wird in den kommenden Jahren unter den folgenden Maßnahmen: 

* N01 - Stadtklimaanalyse inklusive Planhinweiskarte

* N02 - Starkregengefahrenkarte

* N04 - Entsiegelungskataster und erste Maßnahmenumsetzung

* N05 - Biodiversität 

* N06 - Begrünung

* N03 - Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept

umgesetzt. 

 

Drei Stellungnahmen wurden im Verlauf der Erarbeitung des neuen, integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Celle eingereicht, hierfür wird allen Beteiligten für die gute und konstruktive Arbeit gedankt. Die Stellungnahmen werden im Folgenden wie folgt eingeordnet:

 

1. Stellungnahme: Celler Klimaplatfform vom 28.05. 2024:

Punkt B01-  Nachhaltige Grundsätze zur Bauleitplanung: Die beschriebene "Pflicht zur Regenwassernutzung" setzt eine Regenwasserzisterne zur Zwischenspeicherung des anfallenden Regenwassers voraus. Dieses entlastet im Starkregenereignis die vorhandene Kanalisation durch eine Reduzierung der absoluten Spitzen. Zusätzlich kann das gesammelte Regenwasser auch für die Gartenbewässerung eingesetzt werden. Ob die angeregte „Nutzung ökologischer Baustoffe“ durch eine verbindliche Vorgabe einer verbindlichen Life-Cycle Bilanz rechtlich realisiert werden kann ist zu prüfen. Die große Unwägbarkeit liegt in den entstehenden, zusätzlichen Kosten für den Bauherren sowie bei der Implementierung eines einheitlichen Standards um die verschiedenen Baustoffe miteinander vergleichen zu könne. Dieser Aufwand kann aufgrund des angespannten Arbeitsmarkts kurzfristig nicht umgesetzt werden.

Punkt B03 - Ausweisung von PV-Freiflächen: Eine Unterpflanzung ist vorgesehen. Die Höhe der Anpflanzungen darf jedoch eine Zugänglichkeit der Module nicht behindern, da diese im Schadensfall ausgetauscht werden müssen. 

 

Punkt B05 - Förderung von EE-Bürgerenergie: Die Einrichtung einer Bürgerenergiegenossenschaft ist Teil der politische Willensbildung. Unter Umständen kann die Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft Teil der Konzession zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung sein. Ein entsprechender Beschluss zur Vergabe der Konzession ist im Vorfeld durch die Politik zu bestimmen und anschließend im Rahmen der Konzessionsvergabe rechtlich zu prüfen.

 

Punkt B06 - Machbarkeitsstudie „Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien“: Die aufgeführten Punkte werden in der Maßnahme B04 (Kommunale Wärmeplanung) berücksichtigt. Hierbei wird die Energieerzeugung von Biogas und Biomasse als regenerative Energiequellen nicht weiter verfolgt. als regenerative Energie zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung der Stadt Celle werden die folgenden Potentiale untersucht: Geothermie mit einer Tiefe von 100 m und Tiefengeothermie bis zu einer Tiefe von 1.000 m, Nutzung von Umweltwärme aus Gewässern und Abwasser, vorhandene Abwärme-Potenziale aus Industrie und Gewerbe, Nutzung von KWK-Wärme aus erneuerbaren Energien.

 

Punkt B07 - Pilotprojekt zur seriellen Sanierung: Erste Gespräche mit einem Interessenten für die serielle Sanierung haben stattgefunden. Diese werden zukünftig fortgesetzt.

 

Punkt K01 - Klimaschutz-Informationsportal für die Stadt Celle: Einstiegsberatungen zu den vorhandenen Förderprogrammen des Bundes werden durch den Stab 71 bereits telefonisch, digital oder in einem persönlichen Gespräch durchgeführt. Für eine vertiefende Energieberatung wird bereits auf die lokal vorhandenen Firmen verwiesen. Die beschriebene Einrichtung einer Auflistung der entsprechenden lokalen Berater und Beraterinnen und Unternehmen der Region wird geprüft.

 

Punkt M01 - Transparenz und Netzwerk klimafreundliche Mobilität in Celle: Die Sichtbarkeit wird durch die Umsetzung der Maßnahme K01 (Klimaschutz-Informationsportal für die Stadt Celle) erfolgen. Hier wird ein digitales Dashboard mit den Maßnahmen des neuen, integrierten Klimaschutzkonzepts der Stadt Celle transparent veröffentlicht und jährlich aktualisiert, wodurch die Errichtung von neuen Fahrradstraßen oder Fahrradabstellanlagen sichtbar wird.

 

Punkt M03 - Kommunale Radinfrastruktur – investive Maßnahmen: Der bestehende Fahrradaktionsplan soll im Jahr 2025 neu evaluiert werden. Hierbei werden lokal vorhandene Engstellen untersucht und Lösungsansätze erarbeitet, wodurch die vorgetragenen Punkte berücksichtigt werden.

 

Punkt M05 - Verkehrsverknüpfungspunkte2: Die Einrichtung des ÖPNVs liegt bei dem Landkreis Celle, wodurch die Stadt Celle keine großen Einflussmöglichkeiten auf die Einrichtung von vorhandenen oder neuen Buslinien besitzt. Es können lediglich Vorschläge unterbreitet werden, die keinen bindenden Character besitzen.

 

Punkt M07 - Verkehrsverringerung bzw. nun "Verkehrsumverteilung": Wie zuvor beschrieben, besitzt die Stadt Celle keine nennenswerten Einflussmöglichkeiten auf die Ausgestaltung des ÖPNVs sowie auf die vorhandene Gestaltung der verschiedenen Tarife. Ob und wie die Vorschläge der Stadt Celle hinsichtlich eines besseren ÖPNVs berücksichtigt werden, obliegt in dem Verwaltungsbereich des Landkreises. Die Kosten für die Nutzung des ÖPNV-Angebots können gegenwärtig durch die Nutzung des "Deutschlandtickets" etwas reduziert werden.

 

Punkt N06 - Begrünung: Die beschriebene Problematik der ausreichenden Wasserversorgung  von angepflanzter Begrünung ist zutreffend. Dies wird gegenwärtig mit der Anlegung von neuem Straßenbegleitgrün nach dem "Schwammstadtprinzip" entsprechend berücksichtigt.

 

Punkt V03 -Effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung der städtischen Gebäude – Sofortmaßnahmen: Sofern möglich, werden die beschriebenen Anregungen umgesetzt. 

 

Punkt V05 - Nahwärmekonzepte für kommunale Liegenschaften: Die aufgeführten Punkte werden innerhalb der MaßnahmeB04 (Kommunale Wärmeplanung) berücksichtigt und nach Abschluss der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung sukzessive umgesetzt.

 

Punkt V13 - Fuhrparkelektrifizierung und Ladeinfrastruktur: Die Dienstfahrzeuge wurden bereits auf rein elektrische Antriebe umgestellt. Eine Umstellung von Spezialfahrzeugen auf einen rein elektrischen Antrieb ist gegenwärtig aus Gründen der Betriebssicherheit sowie des Handlings noch nicht überall möglich.

 

Punkt V14 - Klimafreundliche Mobilität der Beschäftigten: Ein grober Richtwert der mit dem Rad zurückgelegten Kilometer der Beschäftigen wird im Rahmen verschiedener Aktionen (u.a. "Stadtradeln" oder "mit dem Rad zur Arbeit") erhoben. Die Teilnahme der Beschäftigten in den zurückliegenden Jahre ist aus Sicht der Verwaltung erfreulich.

 

 

2. Stellungnahme: Celler Klimaplatfform vom 18.06.2024:

Punkt 3.1 - Endenergieverbrauch: Es ist davon auszugehen, dass dies in dem gesetzten Zeithorizont (Erreichung der Treibhausgasneutralität bis zu Jahr 2045) durch die Umsetzung der Maßnahme B04 (Kommunale Wärmeplanung) erfolgen wird. Die kommunale Wärmeplanung hat das Ziele einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung aller Gebäude im Celler Stadtgebiet bis zum Jahr 2040 zu realisieren.

Punkt 3.1 - Endenergieverbrauch durch den Verkehr: Vieles kann die Stadt Celle nicht direkt beeinflussen, da die entsprechenden Zuständigkeiten im Verkehrsbereich nicht im Handlungsfeld der Stadt Celle liegen. Wo die Stadt Celle entsprechende Handlungsmöglichkeiten hat, nimmt sie diese auch wahr. Durch die Umsetzung der Maßnahmen M02 (Organisation der lokalen E-Ladeinfrastruktur), M03 (Kommunale Radinfrastruktur – investive Maßnahmen), M04 (Förderung des Radverkehrs – nicht-investive Maßnahmen) und M05 (Verkehrsverknüpfungspunkte) werden Anreize zu einem geänderten Mobilitätsverhalten geschaffen und zugleich das Angebot einer nachhaltigen Nutzungsmöglichkeit des motorisierten Individualverkehrs (MIV) geschaffen.

Punkt 3.3 - Ausbaustand der erneuerbaren Energien: Mithilfe der Maßnahme B03 (Ausweisung von PV-Freiflächen) und B04 (Kommunale Wärmeplanung) wird der Schwerpunkt der Erzeugung an notwendigen Strom- und Wärmemengen weg von Biogas und Biomasse zu rein regenerativen Energiequellen gelegt. So wird in der kommunalen Wärmeplanung die Erzeugung der notwendigen Wärmemengen ohne die Nutzung von Biomasse untersucht.

Punkt 4.1  - Entwicklung des Endenergieverbrauchs: Die Werte wurden für einen Mix von Bestands- und Neubauten verwendet. Die Bestandsgebäude auf das energetische Niveau von Neubauten zu sanieren ist wirtschaftlich nicht sinnvoll. Die zukünftigen Neubauten werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ein entsprechend höheres energetischen Niveau besitzen.

Punkt 4.1 - Wärme im künftigen Energie-Mix: Neben der Wärme wurde unter anderem auch das vorhandene lokale Stromnetz bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung berücksichtigt. Die künftige Wärmeversorgung der Stadt Celle wird ohne Berücksichtigung von Biomasse und Biogas erfolgen.

 

3. Stellungnahme: Fraktion Bündnis90/DieGrünen vom 28.07.2024:

Punkt 1 - Klimaneutralität städtischer Liegenschaften:

Mit der Umsetzung der Maßnahmen B04 (Kommunale Wärmeplanung), N07 (Austauschrunde in der Verwaltung), U02 (Monitoring und Controlling der Klimaschutzarbeit), V01 (Umsetzung eines Kommunalen Energiemanagements (KEM)), V02 (Gebäudebestandsliste für kommunale Sanierungsstrategie), V03 (Effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung der städtischen Gebäude – Sofortmaßnahmen), V04 (Heizungskataster), V05 (Nahwärmekonzepte für kommunale Liegenschaften), V06 (Schulung Gebäudeverantwortliche), V07 (Energieeffiziente Innen- und Außenbeleuchtung), V09 (Entwicklung von Richtlinien zur nachhaltigen Beschaffung) und V10 (Photovoltaik auf eigenen Liegenschaften) wird eine treibhausgasneutrale Verwaltung angestrebt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird zusätzliche finanzielle Mittel benötigen, die neben den bisherigen Aufwendungen hinzukommen. Hierfür sind entsprechende Fördermittel des Bundes zu beantragen, die z.T. langwierige Bewilligungsverfahren von mehr als 1 Jahr nach sich ziehen, in denen die entsprechend beantragten Maßnahmen nicht begonnen werden dürfen. Neben den Unsicherheiten bei der Gewährung von Fördermitteln, kommen weitere Unwägbarkeiten hinsichtlich der Akquise von entsprechenden Fachfirmen hinzu. Dementsprechend sollte die Erreichung einer treibhausgasneutralen Verwaltung nicht an eine Jahreszahl fest gebunden werden, sondern an eine möglichst zügige Umsetzung.

 

Punkt 2 - Stab Klimaschutz personell stärken:

Eine personelle Stärkung des Stabs 71 um eine ergänzenden Klimafolgenanpassungsmanager ist gegenwärtig verfrüht. Zuerst sollten die entsprechenden Datengrundlagen, wie z. Bsp. die Erstellung einer Stadtklimaanalyse erfolgen, damit im weiteren Verlauf die Arbeit einer potentiell zusätzlichen Person auf einer soliden Datengrundlage basiert und keine unnötigen Zeitverluste bei der Datenbeschaffung entstehen.

 

Punkt 3 - Mobilität/Verkehrsumlenkung:

Auf den ÖPNV, wie auch das individuelle Fahrverhalten, kann die Stadt Celle nicht direkt einwirken. Als mögliche Einflussmaßnahmen verbleiben die Schaffung von alternativen Verkehrsangeboten sowie die Verstärkung der lokalen Ladeinfrastruktur für elektrifizierte Fahrzeuge. Weitere, nicht beeinflussbare Treibhausgasemissionen im Celler Stadtgebiet, resultieren aus dem Anteil an Bundesstraßen, die über den nationalen Mix an Kraftstoffen definiert werden. Die lokal beeinflussbaren Treibhausgasemissionen infolge des innerstädtischen MIV werden durch die Umsetzung der MaßnahmenM02 (Organisation der lokalen E-Ladeinfrastruktur), M03 (Kommunale Radinfrastruktur – investive Maßnahmen), M04 (Förderung des Radverkehrs – nicht-investive Maßnahmen) und M05 (Verkehrsverknüpfungspunkte) reduziert.

 

Punkt 4 - Endenergieverbrauch der privaten Haushalte und der Wirtschaft:

Das aufgeführte Sonderkündigungsrecht der bestehenden Konzession für die Strom- und Gasnetze ist die Folge einer politischen Willensbildung. In der Außendarstellung des Klimaschutz wird dies im Rahmen der Maßnahme K01 (Klimaschutz-Informationsportal für die Stadt Celle) erfolgen. Hier werden die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung sowie ein digitales Dashboard mit den Maßnahmen des neuen, integrierten Klimaschutzkonzepts der Stadt Celle transparent veröffentlich. Analog wird eine Klimaschutzbroschüre erstellt, die die wichtigsten Themen grob darstellt. Die Arbeiten an der Broschüre sowie dem Dashbaord haben in der 2. Jahreshälfte 2024 begonnen.

 

Punkt 5  - Weitere Vorschläge zum Maßnahmenkatalog:

Die beschriebenen Maßnahmen müssen zuerst auf eine technische und ökologische Machbarkeit untersucht werden. Schlussendlich sollten die Maßnahmen zudem wirtschaftlich tragbar sein. 

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Auswirkungen für Integration:

Das Klimaschutzkonzept wurde in einer verständlichen Sprache erstellt, sodass viele Sprachniveaus das Konzept inklusive dem entworfenen Maßnahmenkatalog nachvollziehen können und keine negativen Auswirkungen auf die Teilnahme von Nicht-Muttersprachlern zu erwarten sind.

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Klimaauswirkungen:

Die aufgeführten Tätigkeiten und Maßnahmen des neuen Maßnahmenkatalogs dienen der nachhaltigen und langfristigen Reduzierung der lokalen Treibhausgasemissionen sowie der

Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Celler Stadtgebiet. Das neue integrierte Klimaschutzkonzept zeigt den Weg zur Erreichung der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 auf.

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Anlagen

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