Beschlussvorlage - BV/0320/24
Grunddaten
- Betreff:
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Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 117 NKomVG zur Beschaffung von 7 Stromerzeugern auf Anhängern mit Lichtmasten zur Versorgung der Blackout-Türme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Erste Stadträtin Nicole Mrotzek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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27.11.2024
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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04.12.2024
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Sachverhalt:
Die Stadt Celle ist im Stadtgebiet zuständig für die professionelle Krisenbewältigung. Im Krisenfall, wie z.B. einem Blackout-Szenario sind 10 sogenannte Leuchttürme als Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger vorgesehen. Zurzeit ist lediglich ein Anhänger mit einem 95 kVA Aggregat vorhanden. Um weitere 7 dieser Leuchttürme autark durch externe Stromeinspeisung mittels mobiler Stromerzeuger mit Strom versorgen zu können, sollen drei mobile Stromerzeuger mit einem 45 kVA Aggregat und vier mobile Stromerzeuger mit einem 90 kVA Aggregat, alle befindlich auf einem Anhänger mit einem Lichtmast, beschafft werden.
Ein Blackout-Szenario ist in der heutigen Zeit deutlich wahrscheinlicher geworden und kann grundsätzlich jederzeit auch die Stadt Celle treffen. Bisher wurde die Versorgung lediglich durch eine Notlösung mittels kleiner Stromaggregate gewährleistet, welche nur übergangsweise angeschafft worden sind und durch die Anschaffung der größeren Geräte abgelöst werden sollen. Mit den neuen, größeren Aggregaten wäre in Zukunft die Versorgung der wesentlichen Teile des Gebäudes (Leuchttürme / Feuerwehrhäuser mit Notstromeinspeisung) gesichert. Durch die neuen Stromerzeuger auf Anhängern könnten die Standorte der Leuchttürme auch für andere (z.B. nur lokale) Lagen weiterbetrieben werden.
Die Vergabe soll nach Genehmigung alsbald möglich erfolgen, damit die mobilen Stromerzeuger schnellstmöglich beschafft werden können.
Eine entsprechende Deckung aus vorliegenden, verfügbaren Haushaltsmitteln der Maßnahme „FFW Westercelle, Gerätehaus“ (126100.7871008) mit 54.885,80 € und der Maßnahme „Neues Rathaus, Notstromersatzanlage“ (111200.7871190) mit 545.114,20 € erfolgen.
