Beschlussvorlage - BV/0030/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Gestaltungssatzung "Altes Dorf Altencelle" - Aufstellungsbeschluss gemäß § 84 Abs. 3 Nieders. Bauordnung (NBauO) i.V.m. § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
|
13.03.2025
| |||
|
●
Geplant
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Geplant
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
|
|
03.04.2025
|
Beschlussvorschlag:
1. Die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung der Gestaltungssatzung "Altes Dorf Altencelle" gemäß § 84 Abs. 3 Nieders. Bauordnung (NBauO) i.V.m. § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen.
2. Der Beschluss vom 03.05.1972 (AZ 61.26b.9 Ace) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 Ace „Altes Dorf“ wird aufgehoben.
Sachverhalt:
Durch den Ortsrat Altencelle wurde angeregt, mit einer Satzung die städtebaulichen Gestaltung des Ortskerns des OT Altencelle zu sichern. Durch Neubebauung und Nachverdichtung innerhalb des gewachsenen Ortskerns droht eine übermäßige Überformung des Ortsbildes. Hierzu sollen Regelungen getroffen werden, die dem entgegen wirken.
Dieses Ziel hatte auch schon ein Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 Ace aus dem Jahr 1972. Aus heutiger Sicht ist dieses Ziel besser durch örtliche Bauvorschriften in einer Gestaltungssatzung zu erreichen. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 9 Ace ist mit der Einleitung des Verfahrens für die Gestaltungssatzung nicht mehr erforderlich und kann aufgehoben werden.
Der endgültige Geltungsbereich und die erforderlichen Regelungen werden im weiteren Verfahren ermittelt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
