Mitteilungsvorlage - AN/0065/24-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der FDP-Fraktion "Projektplan für zu digitalisierende Leistungen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat I
- Beteiligt:
- 12 Digitalisierung, IT und Organisation
- Zuständigkeit:
- Erste Stadträtin Nicole Mrotzek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Kenntnisnahme
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26.03.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt:
Ausgangslage:
Die am 19. Juli 2024 in Kraft getretene Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sieht vor, dass Nutzer ab 2028 einen Anspruch auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen haben. Dabei beschränkt das Gesetz den Rechtsanspruch auf Verwaltungsleistungen des Bundes und schließt Schadensersatz- sowie Entschädigungsansprüche aus.
Die gestellte Anfrage zur Vorlage eines Projekt-Plans zur Sicherstellung des Anspruchs auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes ab 2028 wird wie folgt beantwortet:
Verfügbare Leistungen des Bundes können auch die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen der Stadt Celle bereits jetzt über das Verwaltungsportal des Bundes (Bundesportal[1]) digital beantragen.
Darüber hinaus verpflichtet das OZG die Länder, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Einsatz der vorgegebenen Verfahren sicherzustellen sowie gemeinsam mit dem Bund Architekturvorgaben, Qualitätsanforderungen und Interoperabilitätsstandards festzulegen.[2] Die Kommunen befinden sich hierbei in Abhängigkeiten zu offenen Grundsatzentscheidungen und Vorgaben durch Bund und Länder. Um eine konkrete und verlässliche Zeitplanung für die Umsetzung aller zu digitalisierender Verwaltungsleistungen vorlegen zu können, wären o.g. Voraussetzungen notwendig. Ein Beispiel für offene Vorgaben ist das Thema Registermodernisierung.
Änderung der Übersicht:
Darüber hinaus hat die Verwaltung der Stadt Celle den Anspruch, eine Übersicht mit den Umsetzungsständen zu liefern, soweit möglich. Wie in den vergangenen Sitzungen des AFPD Ausschusses durch die Verwaltung bereits mitgeteilt, soll die bekanntgegebene Liste nach Reifegraden hierfür in eine andere Form der Darstellung überführt werden.
Wie im Niedersachsen-Vergleich deutlich geworden ist, hat die bisher verwendete Übersicht als guter, pragmatischer Ansatz dazu beigetragen, schnell und zweckdienlich die Umsetzung des OZG voranzutreiben, indem häufig Zwischenlösungen über Formularservices gefunden wurden. So sind beispielsweise auch jetzt schon freiwillige Leistungen und Kommunalleistungen für Bürgerinnen und Bürger digital verfügbar. Mit Voranschreiten der Standardisierung der Vorgaben, dem Ausrollen der EfA-Leistungen durch die Länder sowie der zunehmenden Stabilität und Qualität des OZG-Katalogs haben sich auch die Anforderungen an eine Übersicht geändert. So bedarf es weiterer Transferleistungen bzw. einer stärkeren Verzahnung der bisherigen Liste mit dem OZG-Katalog.
Fokusleistungen:
Mit dem Kabinettsbeschluss zum OZG-Änderungsgesetz wurde zusätzlich ein Eckpunktepapier verabschiedet, das begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des OZG enthält. Unter anderem hat die Regierung besonders relevante föderale OZG-Leistungen herausgehoben. Diese Fokusleistungen sollen mit besonderem politischem Nachdruck beschleunigt digitalisiert werden, um einen spürbaren Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zu schaffen.[3]
Die Verwaltung der Stadt Celle nimmt dies zum Anlass, in 2025 alle im Rahmen der Fokusleistungen sowie Leistungen von föderalem Interesse angebotenen EfA-Dienste zu prüfen und sofern möglich, die Voraussetzungen für eine Anbindung bzw. Nachnutzung zu schaffen.
Trotz besonderer Hervorhebung der Fokusleistungen bleibt die Informationslage weiterhin undurchsichtig. Diese Voraussetzungen stellen die Kommunalverwaltungen vor große Herausforderungen hinsichtlich der Prüfung der EfA-Dienste sowie dem Schaffen der technischen Voraussetzungen. Es sind zeitaufwändige Aufbereitungen der Informationen sowie Abstimmung mit den Dienstleistern der innerbehördlich eingesetzten Fachanwendungen und der Bereitsteller notwendig.
Es handelt sich um bürgerzentrierte Leistungen, die durch bundesweite Einheitlichkeit und Standardisierung sowie eine zentrale Weiterentwicklung bei technischen und rechtlichen Änderungen großen Mehrwert schaffen können. Das Land fokussiert die Umsetzung der EfA-Dienste und stellt diese aktuell kostenvergünstigt zur Verfügung.
So wurden beispielsweise für eine erfolgreiche Anbindung und Nachnutzung des EfA-Dienstes „elektronische Wohnsitzanmeldung“ als digitale Antragsstrecke für Ummeldungen schon weitestgehend alle Voraussetzungen durch die Verwaltung geschaffen. Das beinhaltet u.a. die formale Interessensbekundung auf dem EfA-Marktplatz als rechtliche Vertragsgrundlage sowie die Pflege der Datensätze in den Redaktionssystemen der Stadt und des Landes. Ebenso die Schaffung der technischen Voraussetzungen als aufwändigster Prozessschritt konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Dieser umfasst neben der Ertüchtigung der verwendeten Fachanwendung für den automatisierten OZG-Empfang und der Durchführung diverser technischer Konfigurationen, auch die engmaschige Abstimmung zwischen den Beteiligten. Das Bürgerbüro befindet sich somit in der Vorbereitung, auf die eine ausführliche Testphase, interne Schulungen sowie die spätere Produktivsetzung und Veröffentlichung folgen werden.
Fazit:
Um die Umsetzung des OZG in der Stadt Celle weiter voranzutreiben, strebt die Verwaltung auch unter Wirtschaftlichkeitsaspekten die Inanspruchnahme der durch das Land zur Verfügung gestellten Unterstützungsleistungen an. Der für das Jahr 2025 angebotene kostenreduzierte Bezug der EfA-Dienste sowie die vom Land initiierte Unterstützung der kommunalen IT-Dienstleister beziehen sich aktuell ausschließlich auf die Fokusleistungen und Leistungen von föderalem Interesse. Daher wird sich auch die im Antrag Nr. AN/00065/24 geforderte Übersicht und die Planung zunächst nur auf diese Leistungen konzentrieren. (siehe Anlage „Übersicht Fokusleistungen 2025“) Aktuell enthält die Übersicht alle vom Land Niedersachsen definierten Fokusleistungen und Leistungen von föderalem Interesse, die perspektivisch auf die Zuständigkeiten der Stadt verdichtet werden soll. Selbstverständlich wird diese Übersicht sukzessive weiter befüllt und ergänzt. Die Verwaltung versteht diese Übersicht als lebendiges Dokument, welches u.a. mit den wechselnden Anforderungen, fortschreitend ergänzter Informationslage sowie dem Ausrollen weiterer EfA-Dienste wachsen soll.
[1] https://verwaltung.bund.de/portal/DE [07.03.25]
[2] § 4 (2) & § 6 (1) OZG
[3] https://www.digitale-verwaltung.de/Webs/DV/DE/onlinezugangsgesetz/das-gesetz/ozg-aenderungsgesetz/fokusleistungen/fokusleistungen-node.html [07.03.25]
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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85,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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38,7 kB
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