Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0063/25

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

 

a.)  den Jahresabschluss 2023 und die Entlastung des Leiters des Eigenbetriebes,

 

b.)  den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 3.914.704,78 € auf neue Rechnung

      vorzutragen,

 

c.)  einen Anteil des Jahresabschlusses 2023 in Höhe von 767.964 € gem. § 12 Abs.4

      EigBetrVO an den städtischen Haushalt zu übertragen und den Restbetrag von

      3.146.740,78 € gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

     

Reduzieren

Sachverhalt:

 

 

Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2023 wurde durch den stellvertretenden Leiter des Eigenbetriebes am 10.06.2024 gem. § 129 NKomVG festgestellt. Der Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt mit allen Bestandteilen zugeleitet.

 

In dem vom Rechnungsprüfungsamt erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 vom 26.02.2025 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt:

 

Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Celle, Celle, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Ergebnis- und Finanzrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

 

  •           entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den für Eigenbetriebe in Niedersachsen geltenden Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Celle zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

 

  •           vermittelt der dem Anhang beigefügte Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Celle. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Rechenschaftsbericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der KomHKVO und der EigBetrVO und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Gemäß § 33 Absatz 2 EigBetrVO i.V.m. § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Anhangs mit dem ihm beizufügenden Rechenschaftsbericht geführt hat.

 

 

Das Jahr 2023 schließt wie folgt ab:

im ordentlichen Ergebnis

 3.796.567,28 €

im außerordentlichen Ergebnis

    118.137,50 €

Jahresüberschuss

 3.914.704,78 €

Fehlbeträge aus Vorjahren

               0,00 €

nach Deckung des Fehlbedarfs verbleibender Überschuss  

 3.914.704,78 €

 

Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr.10a NKomVG i.V.m. § 35 der Eigenbetriebsverordnung über den Jahresabschluss 2023, die Entlastung des Leiters des Eigenbetriebes und die Ergebnisverwendung 2023.

 

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Celle zum 31.12.2023 ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...