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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0072/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

a.) den Jahresabschluss 2022 und die Entlastung des Oberbürgermeisters und

b.) den Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 1.696.699,69 € gem. § 24 KomHKVO zur Minderung der Fehlbeträge aus Vorjahren zu verwenden.

 

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Sachverhalt:

 

Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2022 wurde durch den Oberbürgermeister gem. § 129 Abs. 1 NKomVG festgestellt. Der Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt erstmalig am 04.12.2023 mit allen Bestandteilen zugeleitet. Die endgültige Bilanz trägt das Datum vom 12.02.2025. Nach Überarbeitung der Unterlagen wurde die Prüfung im Zeitraum Mai 2024 bis Januar 2025 durchgeführt.

 

In dem vom Rechnungsprüfungsamt gem. § 156 Abs. 3 NKomVG erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 vom 10.02.2025 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt die Richtigkeit des Jahresabschlusses. Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG über den Jahresabschluss und die uneingeschränkte Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Das Jahr 2022 schließt mit dem nachstehenden Jahresüberschuss ab:

im ordentlichen Ergebnis mit – 6.427.078,21 € und

im außerordentlichen Ergebnis mit + 8.123.777,90 €.

 

Es ergibt sich ein Jahresergebnis = Überschuss in Höhe von 1.696.699,69 €.

 

Die Haushaltsplanung für 2022 ergab einen Überschuss in Höhe von 2.977.700,- €, somit ist das Jahresergebnis um 1.281.000,31 € schlechter ausgefallen als geplant.

 

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Celle zum 31.12.2022 ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.

 

Gem. § 129 Abs. 1 S. 2 NKomVG nimmt der Oberbürgermeister zu dem Schlussbericht und den Handlungsempfehlungen wie folgt Stellung. Prüfungsfeststellungen wurden nicht getroffen.

 

 

4.1 Buchführung und weitere Unterlagen

Aufgrund der festgestellten Fehlerquote i.H.v. 10% bei den geprüften Anordnungen sowie der notwendigen Überarbeitung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt, zukünftig die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, wie den Grundsatz der Richtigkeit, den Grundsatz der Periodengerechtigkeit und das Wertaufhellungsprinzip stringenter einzuhalten.

 

Durch einen regelmäßigen internen Erfahrungsaustausch sowie das Führen einer Checkliste mit den wiederkehrenden zu prüfenden Aufgaben im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten soll eine nachhaltige, den o.g. Grundsätzen folgende korrekte Buchhaltung sichergestellt werden. Zudem werden die Zeitanteile in der Geschäftsbuchhaltung mit dem Stellenplan 2025 erhöht.

 

6.2.2 Haushaltsausgabereste

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, die Übertragung der HAR digital abzubilden. Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit des Prozesses stellt eine rein digitale Abarbeitung eine Verbesserung dar.

 

Bereits jetzt werden die Anträge auf HAR per Mail zugesandt. Diese werden im Buchhaltungsworkflow digitalisiert. Die Buchung für die Bildung des HAR wird mittlerweile von zwei Mitarbeitenden des Fachdienstes Finanzwirtschaft signiert.

 

7.1.1.1 Angaben zu weiteren Feststellungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Prüfungsbericht wird empfohlen, den Anhang in den Jahresabschlüssen der Stadt Celle weiter zu fassen, um so die Adressaten umfassend zu informieren.

 

Die im Anhang enthaltenen Informationen und Aussagen entsprechen bereits den gesetzlichen Anforderungen. Eine komplette Überarbeitung ist nicht vorgesehen. Einzelne Punkte werden weiterhin bei der Erstellung des Anhangs individuell ergänzt und weiter gefasst.

 

7.1.6 Cash-Pooling

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, das Thema Cash-Pooling im Anhang der Bilanz ausführlicher zu erläutern und die genannten Zahlen nach Teilnehmern differenziert aufzuschlüsseln. Des Weiteren sollte mit Blick auf die Erstellung der Gesamtabschlüsse eine Lösung gefunden werden, um die Verschiebungen aufgrund unterschiedlicher Wertstellungen zu vermeiden.

 

Die Zahlen der Teilnehmer werden mit Jahresabschluss 2023 differenzierter aufgeschlüsselt. Die Problematik der unterschiedlichen Wertstellungen im Rahmen des Gesamtabschlusses ist Fachdienst Finanzwirtschaft bekannt und wird bei der Aufstellung besonders berücksichtigt.

 

 

 

 

7.1.7 Rechnungsabgrenzungsposten

Das Rechnungsprüfungsamt schreibt, dass die Erhöhung der Rechnungsabgrenzungsposten u.a. auch durch systemische Fehlbuchungen bei der Auflösung der Abgrenzungsposten resultiert.

 

Die Fehlbuchungen sind bislang dem Fachdienst Finanzwirtschaft nicht aufgefallen. Entsprechende Fehlermeldungen wurden programmseitig nicht gegeben. Der Fehler wurde an H+H gemeldet und wird entsprechend nach Rückmeldung korrigiert werden.

 

 

gez. Nicole Mrotzek

Erste Stadträtin

 

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Anlagen

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