Beschlussvorlage - AN/0097/25-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Fraktion "§ 5 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Celle (Sachanträge) - Streichung des Absatz 7 (Deckungsvorschlag)"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Zuständigkeit:
- Oberbürgermeister Dr. Jörg Nigge
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Geplant
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.06.2025
|
Sachverhalt:
In der konstituierenden Sitzung am 04.11.2021 hat sich der Rat der Stadt Celle seine Geschäftsordnung (GO) gegeben. Die letzte Anpassung erfolgte am 25.04.2024.
In § 5 Abs. 7 GO ist derzeit Folgendes geregelt:
„Sachanträge, die Mehrausgaben oder Mindereinnahmen gegenüber den Ansätzen des städtischen Haushaltes zur Folge haben, müssen mit einem Deckungsvorschlag verbunden sein. In Beschlussvorlagen sollen bei den wesentlichen Produkten die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt für die nächsten fünf Jahre dargestellt werden.“
Die im Antrag Nr. AN/0097/25 der SPD-Fraktion (siehe Anlage 1) aufgeführte Anregung ist umzusetzen, da eine Verpflichtung, bei einem Sachantrag einen Beschluss- oder Kostendeckungsvorschlag mitzuliefern, eine Beschränkung des Rechts der Mandatsträger darstellt, für die das Gesetz keine Grundlage bietet (Blum/Meyer/Blum Rn. 4b; PdK-Nds/Wefelmeier NKomVG Rn. 13; Thiele NKomVG Rn. 1).
Folglich wird der 7. Absatz des § 5 GO gestrichen (siehe Anlage 2).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
633,4 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
284,5 kB
|
