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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0107/25

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Klein Hehlen

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Beschlussvorschlag:

1. Dem Antrag des Vorhabenträgers Bauwerk Celle GmbH + Co. KG nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einleitung des Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 38 „Gelände der ehemaligen Jugendherberge in Klein Hehlen“ der Stadt Celle im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird zugestimmt und die Einleitung gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

2. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 164 der Stadt Celle "Gelände der ehemaligen Jugendherberge" wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

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Sachverhalt:

Lage des Plangebietes:              Klein Hehlen

Entfernung zum Stadtzentrum:   rd. 1,7 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:            0,33 ha

geplante Nutzung:                      Wohnen

 

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 19.05.2021 (Az. BV/0066/21) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164 "Gelände der ehemaligen Jugendherberge" gefasst. Das Bauleitplanverfahren wurde nicht durchgeführt und die damals vorgesehene Nutzung eines Alten- und Pflegeheimes auch nicht mehr weiterverfolgt. Daher soll nun die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 38 erfolgen und damit zeitgleich die Aufhebung des überholten Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 164 erfolgen. 

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll das Plangebiet einer sinnvollen Nachnutzung zugeführt werden. Geplant ist die Errichtung eines neuen Wohngebäudes und der Umbau eines Bestandsgebäudes mit insgesamt bis zu 25 Wohneinheiten, um einen Beitrag zur Deckung des anhaltenden Bedarfs an Wohnraum in der Stadt Celle zu leisten.

 

 

Bisheriges Verfahren

• Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt vom 04.06.2025 bis zum 07.07.2025.

• Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt vom 03.06.2025 (Datum des Absendens der Aufforderung zur Stellungnahme) bis einschließlich dem 07.07.2025.

 

 

Die Beteiligung des Ortsrates Klein Hehlen erfolgt nach § 94 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) spätestens nah Abschluss der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

 

 

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Klimaauswirkungen:

Grundsätzlich verursacht jegliche bauliche Tätigkeit auch eine Auswirkung auf das Klima. Durch die Nutzung eines Bestandsgebäudes kann diese Auswirkung mit dieser Planung gering gehalten werden.

 

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Anlagen

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