Beschlussvorlage - AN/0221/25-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfalt und der SPD-Fraktion "Einführung einer Kulturförderabgabe in Höhe von 4 Euro pro Person/Nacht ab 18 Jahren, 2 Euro für Jugendherbergen und Campingplätze zum 01.04.2026"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 16 Tourismus und Stadtmarketing
- Zuständigkeit:
- Erste Stadträtin Nicole Mrotzek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus
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Vorberatung
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05.11.2025
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Geplant
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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19.11.2025
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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26.11.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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03.12.2025
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Sachverhalt:
Der touristische Markt in Celle und Umgebung befindet sich nach den pandemiebedingten Einbrüchen weiterhin in einer Erholungsphase. Die Gästezahlen entwickeln sich positiv, und verschiedene Maßnahmen der Stadt zur Stärkung des Tourismus zeigen Wirkung.
Die Einführung einer Kulturförderabgabe würde in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld erfolgen. Celle steht dabei im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden, von denen viele keine entsprechende Abgabe erheben. Eine mögliche Folge könnte eine Verlagerung von Übernachtungen in umliegende Gemeinden sein, was zu einem Rückgang der Übernachtungszahlen und mittelbar zu geringeren Umsätzen bei den lokalen Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben führen könnte.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) steht der Einführung einer Kulturförder- bzw. Übernachtungsabgabe kritisch gegenüber. Besonders kleinere und mittelständische Betriebe sehen sich durch steigende Energie- und Betriebskosten sowie durch hohe Provisionszahlungen an Buchungsportale (z. B. booking.com, hrs) bereits erheblich belastet.
Ein Rückgang der Übernachtungen wirkt sich direkt auf Unterkunftsumsätze und Steuereinnahmen aus. Die größeren Effekte liegen in den direkten Ausgaben der Gäste vor Ort: Zusätzliches lokales Ausgabeverhalten pro Übernachtung (ohne Unterkunft) – konservative Annahme: 50 € pro Übernachtung, aufgeteilt in Gastronomie: 30 €, Kultur/Aktivitäten: 5 €, Handel/Shopping: 15 €. Selbst ein 10-%-Rückgang führt hier zu mehr als 1,5 Mio. € direkten Minderausgaben. Die Gastronomie ist anteilig am stärksten betroffen (in diesem Modell etwa 60 % der lokalen Ausgaben). Die Beschäftigungseffekte sind nicht unerheblich; insbesondere kleinere Betriebe könnten Personalreduzierungen oder reduzierte Öffnungszeiten erwägen. Steuer- und Haushaltseffekte sind moderat, der volkswirtschaftliche Schaden für lokale Wertschöpfung, Beschäftigung und städtisches Leben ist jedoch deutlich größer.
Mögliche Einnahmen:
- Bei 67 Stellplätzen, 60 % Auslastung, 2 Personen pro Stellplatz und 2 € Abgabe pro Person/Nacht ergeben sich ca. 58.692 € Einnahmen pro Jahr.
- Bei 2.100 Schlafgelegenheiten, 35 % Auslastung und 4 € Abgabe pro Person und Übernachtung ergeben sich 1.073.100 € Einnahmen pro Jahr Modellrechnung: Minderjährige finden keine Berücksichtigung
- Rund 1.131.792 € pro Jahr aus Übernachtungsabgaben für Wohnmobilstellplätze und Schlafgelegenheiten in Celle.
Zur Umsetzung und Verwaltung der Abgabe werden personelle Kapazitäten für die übergeordnete Sachbearbeitung, den Außendienst und die Sachbearbeitung im Innendienst benötigt. Hierbei würden sich in der ca. einjährigen Vorbereitungsphase zur Einführung im Fachdienst 20 die Personalkosten auf ca. 221.825 € belaufen. Zusätzlich sind weitere Kosten für Softwareanpassungen, Schulungen der Betriebe und Informationsmaterialien einzuplanen. Langfristig würden sich – analog zu anderen Städten – die laufenden Personalkosten auf 187.715 € belaufen, so dass sich nach der Einführung rund 944.077 € aus der Besteuerung ergeben würden. Die Einführung einer Kulturförderabgabe würde somit einen nicht unerheblichen Verwaltungs- und Kontrollaufwand verursachen und könnte somit frühstens 2027 erhoben werden.
Diese Abgabe würde im städtischen Haushalt zu höheren Erträgen und somit grundsätzlich zu einer verbesserten Haushaltslage führen. Eine rechtlich verbindliche Verwendung für bestimmte Zwecke (z.B. Kulturförderung) besteht hingegen nicht. Daher würde eine Kulturförderabgabe rechtlich als Steuer eingestuft und damit als Einnahme für den allgemeinen Haushalt realisiert werden. Durch eine pauschale Besteuerung werden günstigere Übernachtungsangebote (insb. kleine Übernachtungsbetriebe) verhältnismäßig hoch besteuert. Mit Blick auf die individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit wäre eine prozentuale Besteuerung ggf. geeigneter.
Vor dem Hintergrund der aktuellen touristischen Entwicklung, der Stellungnahme des DEHOGA sowie der dargestellten organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen erscheint eine umfassende Abwägung der Vor- und Nachteile einer Einführung der Kulturförderabgabe erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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844,5 kB
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