Beschlussvorlage - BV/0005/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewertungskriterien und Verfahrensbriefe für die Vergabe der Neukonzessionierung der Strom- und Gasnetze;
Abhilfe- und Nichtabhilfe von Rügen eines Bewerbers
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Städtebauförderung
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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12.02.2026
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Gestoppt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Celle stimmt für das Stromkonzessionsverfahren dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben der verfahrensleitenden Stelle zur Abhilfe- und Nichtabhilfe von Rügen eines Bewerbers sowie der als Anlage 2 beigefügten konsolidierten Fassung des 1. Verfahrensbriefs Strom einschließlich des als Anlage 3 beigefügten Stromkonzessionsvertragsentwurfs zu.
Der Rat der Stadt Celle stimmt für das Gaskonzessionsverfahren dem als Anlage 4 beigefügten Schreiben der verfahrensleitenden Stelle zur Abhilfe- und Nichtabhilfe von Rügen eines Bewerbers sowie der als Anlage 5 beigefügten konsolidierten Fassung des 1. Verfahrensbriefs Gas einschließlich des als Anlage 6 beigefügten Gaskonzessionsvertragsentwurfs zu.
Sachverhalt:
Der bestehende Strom- und Gaskonzessionsvertrag mit der Celle-Uelzen Netz GmbH endet am 31.12.2026. Die Wegenutzungsrechte sind somit neu zu vergeben und es sollen neue Konzessionsverträge mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abgeschlossen werden.
Zur Einleitung der Konzessionsverfahren hat die Stadt Celle mit den Veröffentlichungen vom 23.12.2024 das Auslaufen des Strom- und des Gaskonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Unternehmen, die Interesse am Abschluss jeweils eines neuen Konzessionsvertrages mit der Stadt Celle haben, wurden aufgefordert, ihr Interesse bis zum 01.04.2025 zu bekunden. Es gingen mehrere Interessenbekundungen bei der Stadt Celle ein.
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung vom 19.06.2025 Kriterien für die Auswahl des künftigen Strom- und des künftigen Gaskonzessionärs beschlossen.
Die verfahrensleitende Stelle hat jeweils einen 1. Verfahrensbrief für Strom und für Gas einschließlich von Erläuterungen der beschlossenen Auswahlkriterien und einen Musterkonzessionsvertrag an die Bieter übersandt. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben hat daraufhin ein Bewerber aus seiner Sicht vorliegende Rechtsverletzungen aus diesen 1. Verfahrensbriefen gemäß § 47 Abs. 2 Satz 2 EnWG innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang der 1. Verfahrensbriefe gerügt.
Die verfahrensleitende Stelle beabsichtigt, mit den beigefügten Abhilfe- und Nichtabhilfeschreiben jeweils für Strom und Gas den Rügen des Bewerbers teilweise abzuhelfen und im Übrigen nicht abzuhelfen (Anlage 1 und Anlage 4). Zu den Einzelheiten kann auf die Inhalte dieser Schreiben verwiesen werden. Ferner sollen die Bewerber jeweils eine konsolidierte Fassung des 1. Verfahrensbriefs für Strom und Gas (Anlage 2 und Anlage 5) erhalten, der die angepassten und relevanten Vorgaben zu den Erläuterungen der Auswahlkriterien und formale Anforderungen enthält und dem die Konzessionsvertragsentwürfe beigefügt sind (Anlage 3 und Anlage 6).
Soweit den Rügen nicht abgeholfen werden soll, ist darauf hinzuweisen, dass der Bewerber innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang der Nichtabhilfe die Rügen vor den ordentlichen Gerichten geltend machen muss, wenn er sie weiterverfolgen will.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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218,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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303,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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144,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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207,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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280,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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145,1 kB
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