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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0023/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Celle beschließt, das jetzt konkretisierte Konzept „Äerer Ring“ r die Aufnahme in das Mehrjahresprogramm bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr anzumelden. Entsprechend der durch die Vorschläge der Freien Planungsgruppe Berlin zu modifizierenden Variante 5 sollen Zug um Zug die Verkehrsanlagen im Nordbereich der Altstadt ausgebaut werden.

 

  1. Der Rat der Stadt Celle beschließt, für die Aufnahme in das Bauprogramm 2013 den in der Anlage 6 skizzierten 2. Bauabschnitt (Knotenpunkt Fritzenwiese, Wehlstraße, Nordwall, Blumlage) zur Förderung nach dem Entflechtungsgesetz zum 15.02.2012 zu beantragen.
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Sachverhalt:

 

Mit der Ratsentscheidung vom 11.9.2003 wurde das Verkehrskonzept für die Innenstadt von der politischen Mehrheit beschlossen. Dieses Verkehrskonzept beinhaltet einen so genannten „Inneren Ring" im Ein-Richtungsverkehr um die Altstadt und einen so genannten „Äeren Ring" im Zwei-Richtungsverkehr um den größeren Innenstadtbereich.

hrend der „Innere Ring" bereits in den Jahren 2004/2005 baulich umgesetzt und unter Verkehr genommen werden konnte, mussten für die Umsetzung des „Äeren Ringes" in den Folgejahren erst die planerischen Grundlagendaten erarbeitet werden. Dieses bezieht sich im Wesentlichen auf das Kernstück des „Äeren Ringes" im Norden der Altstadt und resultiert aus der Prämisse, auch im Westteil des Nordwalles zwischen Neumarkt und Theo-Wilkens-Straße einen Zwei-Richtungsverkehr einzurichten.

In der Zwischenzeit konnte die Allerbrücke im Sinne des Konzeptes als erster wesentlicher Bauabschnitt realisiert werden. Die notwendigen Liegenschaftsankäufe schreiten voran. Erste Abrisse im Bereich des nordseitigen Nordwalls sind für das 1. Halbjahr 2012 geplant. r den Bereich zwischen Stadtgraben und Schuhstraße strengt die Stadt Celle gegenwärtig die Aufstellung eines Bebauungsplanes an, der zahlreiche Belange, inkl. der hier verhandelten verkehrlichen Leistungsfähigkeit, berücksichtigen und abwägen muss. Die Umfahrung des Alten Rathauses ist 2011 vom Rat der Stadt Celle aufgehoben worden, was jedoch den Grundansatz des Konzeptes Äerer und Innerer Ring nur marginal bzw. in vertretbarer Weise berührt.

 

Im Fachausschuss und auch im Rat ist insbesondere in den Jahren 2009 bis 2011 mehrfach über das Konzept des Äeren Rings als ein Kernbestandteil des Stadtentwicklungskonzeptes Mobilität beraten worden. Die jeweiligen sich  verändernden Planungssätze beruhen auf dem bereits 2006 vorgestellten  integrierten Verkehrskonzept.

 

Anlass der vorliegenden Beschlussvorlage ist der Auftrag des Rates an die Verwaltung, wie er in der Sitzung des Rates vom 06.07.2011 beschlossen wurde. Mit dieser Vorlage werden deshalb nicht nur die teilweise bereits bekannten Planungsvarianten vorgestellt, sondern auch die Ergebnisse der aktualisierten Überprüfung der jeweiligen Leistungsfähigkeit für die Abwicklung der zu erwartenden Verkehrsmengen (siehe auch Anlagen 1-5).

 

 

Variante 1: Ratsbeschluss 2009 mit aktualisierten Belastungsdaten

 

Diese Variante (Anlage 1) war seinerzeit Grundlage der Fördermittelbeantragungr den Neubau der Allerbrücke mit fünf-streifigem Querschnitt. Während die Hehlentorstraße für den Individual-Kfz-Verkehr gesperrt werden sollte, war der Zugang zur Altstadt aus Richtung Norden durch den Ausbau der Richard-Katzenstein-Straße mit allen Verkehrsbeziehungen vorgesehen worden. Die Verknüpfung dieser neuen Verkehrsverbindung mit der Mühlenstraße war als „Kleiner Kreisverkehrsplatz“ ausgewiesen worden. Eine Zufahrtsmöglichkeit für den Kfz-Verkehr vom Nordwall in die Hehlentorstraße war gleichfalls nicht vorgesehen.

 

Die Fahrgeschwindigkeit in der Richard-Katzenstein-Straße war mit 30 km/h vorgesehen. Abweichend von der Plandarstellung sollte der Radverkehr auf „Angebotsstreifen“ auf der Fahrbahn und nicht auf separatem Radweg geführt werden.

 

Unter Wegfall der zunächst vorgesehenen Brücke durch das heutige Depot ist auch diese Variante noch einmal mit den aktualisierten Belastungsdaten überprüft worden, um einen Vergleich zu ermöglichen.

 

 

 

 

Variante 2: Großer Kreisverkehrsplatz

 

r diese Variante  (Anlage 2) wurde im Hinblick auf die abzuwickelnde Verkehrsbelastung ein zwei-streifiger Kreisverkehrsplatz mit einem Außendurchmesser von 60 m dargestellt. Alle Zufahrten erhalten zwei Fahrstreifen, die Ausfahrten sind gleichfalls zwei-streifig dargestellt. Aus Verkehrssicherheitsgründen wird allerdings empfohlen, die Ausfahrten nur ein-streifig auszuführen.

 

Die Führung der schwächeren Verkehrsarten sollte bei dieser Lösung über eine planfreie Querung ermöglicht werden, deren bauliche Realisierung im gegebenen städtebaulichen Umfeld allerdings schwierig sein dürfte.

 

Die Hehlentorstraße wird mit Fahrtrichtung Süden vom Kreisverkehrsplatz anfahrbar bleiben. Die Anbindung der Hafenstraße erfolgt in den heute möglichen Fahrbeziehungen rechts rein und rechts raus. Zur Vermeidung von Fehlfahrten wird eine Verkehrsinsel vorgesehen. Die sog. „Busspange“ (Richard-Katzenstein-Straße) verbleibt in seiner heutigen Verkehrsfunktion: Fußnger und Radfahrer in beiden Richtungen, Busse des Öffentlichen Nahverkehrs ausschließlich mit Fahrtrichtung nach Norden vom Schlossplatz zur Mühlenstraße.

 

 

Variante 3: Kleiner Kreisverkehrsplatz

 

Diese Variante (Anlage 3) beinhaltet für die Verknüpfung von Nordwall und Neumarkt einen „Kleinen Kreisverkehrsplatz“ mit einem Außendurchmesser von 35 m. Gebäudeabbrüche auf der Ostseite des Neumarktes zwischen Stadtgraben und Fritzenwiese werden damit nicht notwendig, im Gegensatz zur Variante 2.

 

Alle Zu- und Ausfahrten des Kreisverkehrsplatzes sind ein-streifig ausgebildet; auch hier werden die schwächeren Verkehrsarten plangleich um den Kreisverkehrsplatz über alle Knotenpunktarme geführt. Die Busspange verbleibt in ihrer heutigen Verkehrsfunktion, wie sie zur Variante 2 schon beschrieben worden ist. Die Hehlentorstraße wird aus dem Kreisverkehrsplatz wie heute in Fahrtrichtung Süden angefahren.

 

 

Variante 4: T-Einmündung mit Lichtsignalregelung

 

Diese Variante (Anlage 4) sieht vor, den Knotenpunkt Neumarkt/Nordwall als dreiarmigen Knoten auszubilden, wobei die Fahrtrichtung in die Hehlentorstraße auch ermöglicht bleibt. Auch die Zufahrt vom Nordwall in die Hehlentorstraße bleibt möglich. Von der Trassierung her wird der Nordwall soweit an den Stadtgraben herangeschoben, dass eine geradlinige Verbindung zum Neumarkt entsteht, dessen Verkehrsflächen für den Kfz-Verkehr annähernd in ihrer heutigen Lage verbleiben können. Auf diesen Straßenzug mündet die B 3 von der Allerbrücke kommend auf.

 

Fußnger und Radfahrer werden auf Überwegen von Lichtsignalanlagen über alle Knotenpunktarme geführt. Diese Trassierung des Nordwalls am westlichen Ende ermöglicht die Anlage von Stellplätzen vor den südseitig gelegenen Gebäuden.

 

r die Anbindung der Hafenstraße sind hier keine neuen Knotenpunktausbildungen dargestellt worden. Die in den anderen Varianten aufgezeigten kommen aber auch hier grundsätzlich in Frage. Die Busspange verbleibt in ihrer heutigen oben schon beschriebenen Verkehrsfunktion.

 

 

Variante 5: Ratsbeschluss 2009, modifiziert

 

Diese Variante (Anlage 5) beinhaltet die wesentlichen Elemente der Variante 1 jedoch mit folgenden Modifikationen.

 

Die Hehlentorstraße bleibt für den in die Altstadt einfahrenden ÖPNV aus Richtung Norden über die Allerbrücke kommend offen. Der KFZ-Verkehr aus Richtung Norden, der die Hehlentorstraße befahren möchte, wird über einen Kreisverkehrsplatz im Verknüpfungspunkt von Mühlenstraße und Richard-Katzenstein-Straße geleitet, um dann von der Mühlenstraße rechts in die Hehlentorstraße einbiegen zu können.

 

Die Richard-Katzenstein-Straße bleibt in dieser Variante einspurig „stadtauswärts“ befahrbar. Sie soll für die Busse des ÖPNV befahrbar sein, gleichzeitig soll hier eine Verknüpfung des Inneren und Äeren Rings auch für den Kfz-Verkehr erfolgen (30 km/h), also eine heute nicht vorhandene Fahrmöglichkeit von der Kanzleistraße zur Mühlenstraße angeboten werden.

 

Der Knotenpunkt Neumarkt/Nordwall wird lichtsignalgeregelt ausgebildet mit Überwegen über alle Knotenpunktarme.  Für die Hafenstraße gibt es die schon oben genannten Knotenpunktausbildungen.

 

r die Knotenpunktausbildung Nordwall/Theo-Wilkens-Straße wird ein Linksabbieger in die Theo-Wilkens-Straße zugunsten einer grundsätzlichen Bebaubarkeit und Verwertung des Eckgrundstückes, vgl. heutiges Gebäude Theo-Wilkens-Straße 1, nicht vorgesehen. Zudem wird der Nordwall ganz leicht gen Süden verschwenkt, damit ein bebaubarer „Antritt“ am Neumarkt von mindestens 12,5 m verbleibt, vgl. heutiges Gebäude Neumarkt 6.

 

Die Variante 5 nimmt stärker als die Varianten 1 bis 4 auch stadtplanerische Belange, wie zum Beispiel den Lärmschutz der Anlieger der Fritzenwiese, sowie denkmalpflegerische Belange, wie zum Beispiel die Beibehaltung der Einspurigkeit der Richard-Katzenstein-Straße und damit die Minimierung des Eingriffes in das Gartendenkmal Schlosspark, mit in den Blick. Darüber hinaus ermöglicht die Variante 5, die „Restfläche“ zwischen Stadtgraben und neuer Nordwallführung stadträumlich wieder zu bebauen und damit möglicherweise auch wirtschaftlich sinnvoll zu verwerten.

 

 

Stellungnahme der Freien Planungsgruppe Berlin

 

Die o. g. Varianten wurden von der Freien Planungsgruppe Berlin hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit für die Abwicklung der unterschiedlichen Verkehrsströme untersucht und bewertet (s. Synopse Anlage 7).

 

Für die Ermittlung der jeweiligen kritischen Belastungssituationen wurde die Fertigstellung der Ortsumgehung bis zur B 214 angenommen ("worst case"). Gleichzeitig ergibt sich aus den aktuellen Zählergebnissen, dass sich die bisher angenommenen Prognosewerte der Verkehrsmengen auf niedrigerem Niveau eingestellt haben und weiter einstellen werden.

 

Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass bei dieser Untersuchung der Variante 5 aus Sicht der Verwaltung der Vorzug einzuräumen ist. Wie bereits im Beschlussvorschlag 1. formuliert, sollten die Vorschläge der Freien Planungsgruppe Berlin aufgenommen und umgesetzt werden. Seitens der Fachverwaltung wird dieses dann auch zur Ausschusssitzung planerisch dargestellt und erläutert werden, so dass es dann auch zu dem Beschlussvorschlag unter 1 eine grafische Darstellung gibt. In der Ausschusssitzung erfolgen weitere Erläuterungen. Zur Vorinformation verweist die Verwaltung auf die Anlagen 8 und 9.

 

 

Der 2. Bauabschnitt des Äußeren Ringes

 

Für die Aufnahme in das Bauprogramm 2013 schlägt die Verwaltung vor, den in der Anlage 6 skizzierten 2. Bauabschnitt (Knotenpunkt Fritzenwiese, Wehlstraße, Nordwall, Blumlage) zur Förderung nach dem Entflechtungsgesetz zum 15.02.2012 zu beantragen.

 

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Anlagen

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