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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Ziele - VZ/0007/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 gem. § 58 Abs. 1 Ziff. 9 in Verbindung mit § 115 Abs. 1 NKomVG.             

 

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Sachverhalt:

 

Als Anlage wird Ihnen der Verwaltungsentwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 vorgelegt.

 

Die  2. Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet ausschließlich die im Ergebnishaushalt zu veranschlagenden Auswirkungen, die sich aus den Veränderungen des Stellenplanes 2011 / 2012 (Beschlussvorlage VZ/0002/12) ergeben.

 

Für das Haushaltsjahr 2012 ergeben sich Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen in Höhe von 412.900 €. Für die Folgejahre werden Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen in Höhe von 645.900 € veranschlagt.

 

 

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Anlagen

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