Beschlussvorlage Ziele - VZ/0044/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Vereinshauses für den 1. Celler Bahnengolfclub (Anräge Nr. 99/2011 und 106/2011 der FDP-Fraktion)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Ziele
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Zuständigkeit:
- (Dr. Susanne Schmitt)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Sportausschuss
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Vorberatung
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07.02.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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09.02.2012
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Sachverhalt:
Aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsausschusses der Stadt Celle vom 01.07.2008 wird die Feuerwehrhauptwache auf das Saarfeld verlegt. Neben dem grd. bestehenden Erweiterungsbedarf und der zwingenden Verbesserung der Bedingungen für die Feuerwehr in der Hauptwache war bei der Suche nach einem neuen Standort auch der Zeitfaktor wichtig, da der jetzige Standort nach damaligen Planungen im Zusammenhang mit dem damaligen Gedo-Projekt für ein Parkhaus benötigt wurde, siehe hierzu die Grundsatzerklärungen des VA vom 10.02.2009 und des Rates vom 12.02.2009.
Die auf dem Saarfeld ursprünglich befindlichen Einrichtungen des 1. Bahnengolfclub Celle e.V. (Bahnengolfanlage und Vereinsheim) müssen wegen des Neubaues der Feuerwehrhauptwache auf einen anderen Standort verlegt werden. Aufgrund der Zusage der Stadt Celle, für adäquaten Ersatz Sorge zu tragen, hat sich der Verein damit einverstanden erklärt.
Die Verwaltung hat dem Bahnengolfclub den Standort Herrenwiese wegen der Nähe zum Badeland vorgeschlagen.
Die Anlage muss umgesetzt und das Vereinsheim neu gebaut werden; daneben entstehen weitere Kosten insb. im Tiefbaubereich, die der Verlegung des 1. Bahnengolfclubs nicht zuzurechnen sind, aber aus dem Beschluss des Rates resultierend, die Feuerwehrhauptwache auf dem Saarfeld zu errichten. Daher hätten die im Haushalt veranschlagten Mittel nicht ausgereicht und über den Nachtrag aufgestockt werden sollen. In der Sitzung des FRPA am 27.9.2011 wurde angeregt, diese Mittel mit einem Sperrvermerk zu versehen, da die Angelegenheit nicht im Sportausschuss erörtert worden war. Darauf hin entschied der Rat am 6.10.2011, dieser Empfehlung zu folgen, die Gesamtmaßnahme zunächst im Sportausschuss vorzustellen und den Sperrvermerk durch Beschluss des VA aufheben zu lassen.
Die FDP Fraktion hatte am 20.9.2011 beantragt, dass dem Rat die Maßnahme „Umsiedlung der Mini-Golf-Anlage in den Bereich der Herrenwiese“ im Zusammenhang und insgesamt dargestellt und der Gesamtumfang der für erforderlich gehaltenen baulichen Maßnahmen wie auch die Gesamtkosten erläutert werden (Nr. 99/2011). Der Antrag wurde am 1.11.2011 erneut gestellt (Nr. 106/2011).
Die Behandlung des Antrages war für die Sitzung des Sportausschusses am 06.12.11 vorgesehen (Vorlage VZ/0467/11), wurde aber vor Beginn der Sitzung von der Tagesordnung genommen. Gleichermaßen wurde am 7.12.11 in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses entschieden.
Zum abgesetzten TOP „Verlagerung der Bahnengolfanlage auf die Herrenwiese“ wurde im SpA unter dem TOP „Anfragen an die Verwaltung“ ein Fragenkatalog formuliert, siehe hierzu auch das Protokoll zu TOP 6 der letzten Sitzung.
Die Vorlage gliedert sich nunmehr wie folgt:
A) Beantwortung der Fragen aus dem Sportausschuss vom 6.12.2011
B) Stellungnahme zu den o.g. Anträgen der FDP Fraktion, sofern nicht in den Fragen enthalten
C) Darstellung zweier Varianten zur Errichtung eines Vereinsheimes für den BGC
A) Beantwortung der Fragen aus dem Sportausschuss vom 6.12.2011
- Wie hoch ist derzeit die Mitgliederzahl des 1. Celler Bahnengolfclubs?
Der 1. Celler Bahnengolfclub verfügte nach Aussage des 1. Vorsitzenden über 100 Mitglieder.
- Welche Aussagen lassen sich zur Mitgliederentwicklung treffen?
Die Mitgliederentwicklung verläuft insgesamt erfreulich. Anfang der 60erJahre waren es lediglich 27 Mitglieder. Danach gab es eine kontinuierliche Steigerung; seit dem Jahr 1990 hat der Verein seine Mitgliederzahl verdoppelt. Der Anteil der Jugendlichen beträgt 12%.
- Sind in dem Pachtvertrag zwischen der Stadt und dem 1. Celler BGC irgendwelche Besonderheiten geregelt und falls ja, welche?
Trotz intensiver Recherche ist ein wie auch immer gearteter Nutzungsvertrag innerhalb der Verwaltungsdienststellen nicht aufzufinden. Möglicherweise ist seinerzeit kein Vertrag abgeschlossen worden.
- Wer wird Eigentümer des neu zu errichtenden Vereinsheimes?
Es wird auf Teil C) der Vorlage verwiesen.
- Ist vom 1. BGC eine Kostenbeteiligung zu erwarten und falls ja, in welcher Höhe?
Der BGC will Eigenleistungen in Form von Malerarbeiten erbringen. Der Wert dieser Arbeiten ist mit rd. € 5000 zu beziffern.
- Was ist mit dem Interieur des bisherigen Vereinsheimes auf dem Saarfeld geschehen?
Das Gebäude nebst Interieur wurde größtenteils entsorgt bzw. der Verschrottung zugeführt. Brauchbares ist derzeit in Obhut des Vereines und wird im neuen Gebäude wieder eingesetzt.
- Bei Beibehaltung der Größenordnung des bisherigen Vereinsheimes auf dem Saarfeld. Um welche Summe würden sich die Baukosten reduzieren?
Das bisherige Vereinsheim auf dem Saarfeld verfügte über eine Grundfläche von rd. 45 qm.
Die Verwaltung hat eine Kostenvariante errechnet, die sich auf 49 qm bezieht und ca. € 86. 000 beträgt. Diese Variante ist bislang nicht mit dem Verein abgestimmt.
- Inwieweit ist der Schulsport von den neuen Baulichkeiten betroffen?
Der Schulsport ist nicht betroffen. Er findet im südlichen Teil der Herrenwiese und auf dem Großfeld (A- Platz) statt.
- Welche Kosten entstehen für die Wiederherrichtung (Nutzbarkeit der Restflächen für den Sportbetrieb) auf dem Saarfeld?
Siehe hierzu die nachstehende Tabelle:
Bauvorhaben: Umbau der Sportanlage Saarfeld | Kosten (€): |
Landschaftsbauarbeiten: (Abbrucharbeiten, Flutlichtanlage, Sportplatzbau, Pflasterarbeiten, Pflanzarbeiten, Ballfangzäune) | 196.000.00 |
Hausanschluss Strom SVO für die Flutlichtanlage | 4.000.00 |
Baunebenkosten (Planung nach HOAI, Statik, Vermessung etc.) | 35.000.00 |
Gesamt: | 235.000.00 |
B) Stellungnahme zu den o.g. Anträgen der FDP Fraktion, sofern nicht in den Fragen enthalten
Neben den Kosten für die Errichtung des Vereinsheimes entstehen Kosten für den Umbau des Sportplatzes auf der Herrenwiese und die Verlegung der Bahnengolfanlage wie folgt.
Die Arbeiten sind weitgehend abgeschlossen.
Bauvorhaben Sportanlage Herrenwiese, Verlegung des B-Platzes nach Süden (SV Dicle) | Kosten (€): | Grundlage |
Landschaftsbauarbeiten: Umbau der Flutlichtanlage, Sportplatzbau, Pflanzarbeiten, Zaunbau | 90.000 | Ausschreibung |
Kanalbauarbeiten | 39.000 | Kostenberechnung |
Baunebenkosten: Planungskosten/Bauleitung für die Verlegung | 11.000 | Preisanfrage/ Ingenieurvertrag |
Gesamt | 140.000 |
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Bauvorhaben Sportanlage Herrenwiese, Neubau der Minigolfanlage | Kosten (€): | Grundlage |
Landschaftsbauarbeiten: (Pflasterarbeiten: Stellplätze, Eingang, Terrasse, Wege), Pflanzarbeiten, Zaunbau | 120.000 | Ausschreibung |
Baunebenkosten: Planungskosten/Bauleitung für die Außenanlagen Minigolf | 15.000 | Preisanfrage/ Ingenieurvertrag |
Abbau/Aufbau der vorhandenen Minigolfbahnen | 3.500 | Preisanfrage/ Spezialfirma |
Schmutzwasser- Hausanschluss für das Vereinsheim | 6.000 | Kostenberechnung |
Hausanschlüsse SVO für das Vereinsheim | 10.000 | Kostenschätzung des Fachdienstes Hochbau und Gebäudewirtschaft |
Gesamt | 154.500 |
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Gerundet | 155.000 |
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C) Darstellung zweier Varianten zur Errichtung und Finanzierung eines Vereinsheimes
Vor dem Hintergrund des Zeit- und Kostendruckes wurden zwei Varianten zur Errichtung des Vereinsheimes geprüft, nämlich Errichtung entweder durch die Stadt oder durch den Verein selbst.
Variante 1: Die Verwaltung hat einen Entwurf erarbeitet, der auf dem mit dem Verein abgestimmten Raumprogramm mit einer Nettofläche von etwa 79 qm basiert:
Vereinsheim Bauherr Stadt | Geschätzte Kosten (€) | Geschätzter Fertigstellungstermin | Bemerkungen |
Massivbauweise, ca. 79 qm Nutzfl. | ca. 117.000,00 | Oktober/November 2012 | ohne Möblierung und Küche incl. Bodenplatte |
(Zwei weitere Entwürfe der Verwaltung wurden noch nicht mit dem Verein abgestimmt; sie belaufen sich auf ca. € 86.000 für 49 qm – ohne Schlägerausgabe und Abstellraum - bzw. in Containerbauweise € 66.000 - € 102.000 für 54 qm)
Variante 2: Der Verein baut selbst. Dafür müssten ihm das Baugrundstück z. B. im Wege der Erbpacht zur Verfügung und die im Investitionshaushalt vorhandenen Mittel als Zuschuss zur Verfügung gestellt werden. Der Verein hat dazu folgende Kostenschätzung eingeholt:
Vereinsheim Bauherr Verein | Geschätzte Kosten (€) | Geschätzter Fertigstellungstermin | Bemerkungen |
Massivbauweise, ca. 91 qm Nutzfl. | ca. 127.500,00 | Ende August/Anfang September 2012 | ohne Möblierung und Kücheneinrichtung |
Diese Variante hat zahlreiche Vorteile. Das Gebäude befände sich im Eigentum des Vereins, und dieser wäre für die Errichtung und -wie bisher auch- für die Unterhaltung verantwortlich. Von Vorteil wäre auch der frühere Zeitpunkt der Fertigstellung sowie die Tatsache, dass diese Variante mit der größeren Grundfläche optimal auf die Bedürfnisse des Vereins zugeschnitten ist, der nicht nur durch die wachsende Mitgliederzahl, sondern auch durch die neue Lage direkt neben dem Badeland mit stärkerem Zuspruch zu rechnen haben wird. In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, dass nur dieser Entwurf eine Küche sowie ein Vordach vorsieht, das die Anlage einer Terrasse durch den Verein ermöglicht.
Der 1. Vorsitzende des Bahnengolfclubs präferiert eine Errichtung des Vereinsgebäudes in Eigenregie des Vereins.
Um den Spielbetrieb ab April dieses Jahres zu ermöglichen, benötigt der Verein für ca. 7 Monate eine Unterbringungsmöglichkeit für das Aufsichts- und Funktionspersonal sowie zum Einlagern diverser Utensilien in Form eines einfachen Wohn(Büro)containers –ca. 30qm- mit abgeteiltem Unisex- Sanitärtrakt. Die Kosten werden sich einschl. Montagearbeiten für die Übergangszeit auf rd. € 6000 belaufen; eine etwas gehobene Variante mit separatem Sanitärtrakt würde Zusatzkosten von rd. € 5000 verursachen. Diese Kosten wären von der Stadt Celle zu tragen.
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
In der Ergebnisrechnung:
Der BGC erhält nach Ziffer 2.1.2 der Sportförderungsrichtlinien Betriebskostenzuschüsse, die nach der Nutzfläche berechnet werden, und zwar bisher € 880 jährlich. Künftig entstünden Mehrkosten von € 69,- p.a. auf der Berechnungsbasis von 79 qm Nutzfläche bzw. Mehrkosten von € 115,- p.a. auf der Berechnungsbasis von 91 qm Nutzfläche.
In der Finanzrechnung investiv: entsprechend der gewählten Variante zzgl. Container.
Die Kosten sind im investiven Finanzhaushalt veranschlagt.
Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung
in Höhe vonEuro.
Mitzeichnung/Stellungnahme Dez. III:
(Dr. Hardinghaus)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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387,3 kB
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(wie Dokument)
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66,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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87 kB
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4
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(wie Dokument)
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49,3 kB
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