Beschlussvorlage - BV/0077/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Auszahlungen für die Wasserkraftanlage Rathsmühle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Vorberatung
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15.03.2012
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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22.03.2012
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Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßige Auszahlung einer zusätzlichen Investition in die Wasserkraft nach § 117 NKomVG in Höhe von 62.800 € incl. Umsatzsteuer wird beschlossen. Die Deckung erfolgt aus dem Ansatz GHS Groß Hehlen, Erweiterungsmaßnahme (211000.0960352).
Der Beauftragung des vorliegenden Angebotes der B. Maier Wasserkraft GmbH für die Instandsetzung und Montage der Wasserkraftanlage unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Optimierungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Ausführung der angebotenen Leistungen wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Anlass
Im Jahre 2004 wurde die Rathsmühle der Stadt zum Kauf angeboten. Die Stadt bekundete Interesse und hat im Laufe der Folgejahre mehrere Gespräche mit dem Land und seiner Fachbehörden (u.a. NLWKN, NLD, Dömanenverwaltung) geführt. 2006 fanden dann konkrete Ankaufsgespräche statt und das Wertgutachten für die Rathsmühle wurde vom Land in Auftrag gegeben. Nach Unterbrechung der Verhandlungen wegen rechtlicher Auseinandersetzungen des Landes mit dem damaligen Pächter sind die Gespräche erst Ende 2008 wieder aufgenommen worden.
Anfang 2009 schlussverhandelte die Stadt den Kaufpreis für die Rathsmühle. Mit der Vorlage BV 164/09 beschloss der Verwaltungsausschuss am 16.06.2009 den Ankauf der Rathsmühle samt Wasserrecht. Die Stadt Celle hat den Kauf des Rathsmühlenkomplexes seinerzeit aus grundsätzlichen Erwägungen getätigt. In der vorbezeichneten Vorlage heißt es dazu, dass es sich für die Stadt aus städtebaulichen sowie Hochwasserregulierungsgesichtspunkten um ein interessantes Angebot handele. Der Kauf durch die Stadt solle zum Verkehrswert erfolgen.
Der Kaufpreis teilte sich auf in 75.000 € für das Verwaltungsgebäude, 315.000 € für das Mühlengebäude und 1.859.342 € für die Turbinenanlage und Wasserrecht. Seinerzeit waren Teile der Rathsmühle noch an die Firma Wasa Barilla GmbH verpachtet. Gegenstand des Vertrages war zudem die Fischtreppe mit einer Deckelung auf 350.000 € für die Stadt Celle. Auf eine erneuerungsbedürftige Rechenanlage vor den Turbinen wurde verwiesen.
An dieser Stelle sei betont, dass eine Zustandsbewertung der Turbinenanlage seinerzeit nicht vorgenommen werden konnte, zumal die Anlage im Betrieb (unter Wasser) war und Störungen nicht bekannt waren. Die Stadt musste von einer funktionsfähigen Anlage ausgehen. Bis zur Revision war die Anlage voll im Betrieb.
Der Neubau der sogenannten Fischaufstiegshilfe bietet das ideale Zeitfenster, auch die Turbinenanlage einer Überprüfung zu unterziehen, da im Rahmen der Maßnahme „Neubau Fischauf- und -abstieg an der Rathsmühle“ auch der Bereich der Wasserkraftanlage unter und vor dem Gebäude trockengelegt wurde. Dadurch wurden die Turbinen der Wasserkraft erstmals seit über 25 Jahren wieder zugänglich. Da die Anlage während der Bauarbeiten für den Fischauf- und -abstieg ohnehin nicht in Betrieb sein konnte, sie außerdem in Teilen schon über 65 Jahre alt ist und wesentliche Teile der Anlage seit langer Zeit nicht mehr inspiziert und gewartet werden konnten, wurde die Gelegenheit genutzt, um eine Generalrevision der kompletten Anlage durchzuführen.
Ziel dieser Maßnahme war es, die Anlage umfassend zu untersuchen, Wartungsarbeiten vorzunehmen und Schäden gegebenenfalls festzustellen und zu beheben. Außerdem mussten verschiedene ergänzende Maßnahmen (Wasserbau, Bremsen, Schaltanlagen, usw.) beauftragt werden, die für einen effizienten Betrieb der Wasserkraftanlage notwendig sind und entsprechend dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) vom Netzbetreiber gefordert werden (Anlage 6 – 7), um die Anlage z.B. gesichert herunterfahren zu können. Im Rahmen der Revision wurden die Turbinen und die Getriebe von der B. Maier Wasserkraft GmbH auftragsgemäß demontiert, zum Unternehmen nach Bielefeld transportiert, zerlegt und untersucht. Teile der Anlage (Getriebe) wurden an Nachunternehmer zur Prüfung weitergegeben.
Vorab muss festgehalten werden, dass die Turbinenanlage eine Einzelanfertigung für die Rathsmühle ist und Ersatzteile so gut wie gar nicht vorhanden sind und als Einzelstücke angefertigt werden müssen. Als Ergebnis hat sich gezeigt, dass einige Teile der Anlage erhebliche Schäden aufweisen, die vorher nicht zu erkennen waren. Fa. Maier hat daraufhin einen Schadensbericht mit Fotodokumentation erstellt und Angebote für die Instandsetzung der Anlage erarbeitet und übergeben (Anlage 4 – 5.3). Die Summe der Angebote, beläuft sich auf zusammen etwa 460.000 €. Außerdem ist mit ca. 20.000 € für Nebenarbeiten zu rechnen. Die Angebote sind entsprechend ihrer haushaltstechnischen Zuordnung aufgeteilt (investiver Haushalt, Ergebnishaushalt).
Aufgrund der hohen Angebotssumme wurde ein externer Sachverständiger mit der fachlichen Prüfung der Angebote beauftragt. Der Sachverständige hat die Schäden an den Turbinenteilen überprüft und beurteilt, ob die in den Angeboten beschriebenen Reparatur- und Erneuerungsleistungen erforderlich und sinnvoll sind. Außerdem hat er eine Einschätzung abgegeben, ob die angesetzten Preise angemessen sind.
Als Ergebnis hat der Sachverständige festgestellt, dass die Schäden tatsächlich das beschriebene Ausmaß zeigen, die angebotenen Arbeiten fachlich sinnvoll sind und die Preise überwiegend angemessen erscheinen. In Teilbereichen wurden von dem Sachverständigen Alternativen zur angebotenen Ausführung zur Diskussion gestellt (z.B. Turbinenführungslager). Diese Alternative wird derzeit von dem ausführenden Unternehmen geprüft. Insgesamt hält er die Instandsetzung der Anlage für sinnvoll und wirtschaftlich. (Anlage 1 – 2)
Überschlägig betrachtet werden pro Jahr etwa 160.000€ Einnahmen aus der Stromeinspeisung erwartet. Von dieser Summe sind etwa 20.000€ für jährlichen Unterhalt einschließlich Personalkosten zu leisten. Den Gesamtaufwendungen von etwa 483.000€ stehen 140.000€ Einnahmen gegenüber. Einfach gerechnet wären dann nach ca. 3,5 Jahren die Kosten erwirtschaftet; Vorsteuerabzug, Kapitalkosten und Zinsverluste, derzeitiger Einnahmeverlust usw. sind hierin nicht berücksichtigt.
Terminliche Abhängigkeiten
Es bestehen terminliche Abhängigkeiten zu den anderen Wasserbauarbeiten an der Rathsmühle. So soll zum Beispiel der Fischschonrechen, der am Eingang der Zulaufkanäle für die Turbinen angeordnet ist, planmäßig Ende April eingebaut werden. Danach wäre die Einbringung der Turbinen wegen der verringerten Bewegungsfläche nur noch mit erhöhtem Aufwand möglich, woraus Kostensteigerungen entstehen würden. Auch im Zusammenspiel mit anderen Teilmaßnahmen können bei einer verspäteten Fertigstellung der Anlage erhebliche Störungen des Bauablaufes entstehen, die sich wiederum kostensteigernd auswirken können.
Der Stadt entgehen mit jedem Monat, in dem die Anlage nicht in Betrieb ist, Einnahmen für die Einspeisung des elektrischen Stromes in erheblicher Höhe (ca. 7.000 - 24.000 €, je nach Wasserstand, vgl. Anlage). Nach dem Verstreichen der wasserlosen Zeit hätte ein späterer Einbau zudem ein erneutes Aufstauen und die erneute Trockenlegung zur Folge.
Alternativen zur beabsichtigten Beauftragung
A Wiedereinbau ohne Reparatur
Ein Wiedereinbau der Anlage mit den nicht instandgesetzten schadhaften Teilen wäre machbar, aber technisch und insbesondere wirtschaftlich nicht sinnvoll. Die Firma Maier würde die Übernahme der Gewährleistung für diesen Fall ablehnen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Anlage aufgrund der geänderten mechanischen Kräfte nach kurzer Zeit oder sogar gleich nicht mehr funktionsfähig wäre.
Wenn die Wasserkraftanlage nicht in Betrieb ist, entstehen zwar keine störenden Schall- und Vibrationsemissionen mehr, sodass das Gebäude auch sensible Nutzungen aufnehmen könnte, aber damit wäre zukünftig auch ein Verzicht auf die ökologisch sinnvolle Nutzung der regenerativen Energiequelle Wasserkraft verbunden. Außerdem wären die bereits getätigten Investitionen in die Revision der Anlage und vor allem aber der eingangs erwähnte Kauf des Wasserrechts dann vergebens gewesen.
B Verzicht auf Wiedereinbau der Anlage
Auch ein Verzicht auf den Wiedereinbau wäre möglich, hätte aber die gleichen Ergebnisse wie oben dargestellt zur Folge. Geringe Einnahmepositionen ergäben sich durch den Verkauf des Altmetalls. Es entfällt die Vorsteuerabzugsberechtigung.
C Erneute Ausschreibung der Reparaturarbeiten
Eine weitere - eher theoretische - Möglichkeit besteht darin, die erforderlichen Arbeiten erneut auszuschreiben. Falls ein günstigerer Bieter gefunden und beauftragt werden könnte, müssten die Anlagenteile zwischengelagert und dann zu dem neuen Bieter transportiert werden, von diesem instandgesetzt und montiert werden. Aufgrund der Besonderheiten dieser Anlage und des Ablaufs der Arbeiten erscheint die Aussicht, dass die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme damit erhöht wird, allerdings als äußerst gering, da dies eine für geeignete Unternehmen eine sehr ungewöhnliche Vorgehensweise wäre.
Es ist im Gegenteil zu befürchten, dass die Kosten für die Gesamtmaßnahme steigen würden, schon allein aufgrund der Einnahmeverluste, die durch die unabwendbaren terminlichen Verzögerungen entstehen würden. Zudem entstünden erhebliche Schwierigkeiten bei der Gewährleistung für Mängel.
D Neue Turbinenanlage
Weiterhin könnte auch auf die Instandsetzung der bestehenden Anlage verzichtet werden und die Herstellung und Installation einer neuen Anlage ausgeschrieben und beauftragt werden. Die Gesamtinvestitionssumme wäre vermutlich erheblich höher, kann aber aufgrund des nicht vorhandenen diesbezüglichen Sachverstands in der Verwaltung nur angenommen werden. Allerdings hätte die Anlage dann auch eine längere Lebensdauer und vielleicht einen höheren Wirkungsgrad.
Da es sich bei der Anlage um eine Sonderanfertigung handelt, ist für die Ausschreibung, Herstellung und Montage ein längerer Zeitraum einzuplanen, so dass die oben genannten Beeinträchtigungen des Bauablaufes eintreten würden und die genannten Einnahmeverluste für die verspätete Inbetriebnahme zu berücksichtigen wären. Die Kosten und Fristen für diese Option sind vorab nicht zuverlässig vorhersagbar, sondern könnten erst durch intensive Prüfung annähernd abgeschätzt werden.
Eine Nachfrage bei der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Niedersachsen und Schleswig-Holstein hat ergeben, dass eine Neuanlage innerhalb des bestehenden Baukörpers mit mindestens 500.000 € pro Turbine (3 sind vorhanden) plus notwendige Anpassungen / Zusatzmaßnahmen kosten wird, vermutlich aber teurer.
Im Finanzhaushalt ist für die Steuerung eine überplanmäßige Auszahlung anteilig in Höhe von 62.800 € brutto zu beantragen. Für den verbleibenden Anteil in Höhe von 420.200 € brutto wurde gem. § 123 NKomVG i. V. m. § 43 GemHKVO eine Instandhaltungsrückstellung aus dem Ergebnishaushalt gebildet.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die notwendigen Arbeiten auszuführen und die entsprechenden Haushaltsmittel bereit zu stellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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338,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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408,2 kB
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7
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(wie Dokument)
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384,6 kB
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8
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(wie Dokument)
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186,5 kB
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9
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(wie Dokument)
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559 kB
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