Beschlussvorlage Ziele - VZ/0095/12
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag Nr. 116/11 der CDU-FraktionAntrag auf Förderung der Stadtteilzentren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Ziele
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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07.03.2012
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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22.03.2012
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Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: gesamtes Stadtgebiet
Ortsteile: 17 (betreut durch 13 Ortsräte)
Mit o.g. Antrag wurde beantragt, ein Konzept für die Entwicklung aller bestehenden Ortsteilzentren aufzustellen. Dabei sollen unter Beteiligung der Ortsräte mögliche Ortsteilzentren benannt, Sanierungsbedarf erörtert und Wünsche gesammelt werden. Insbesondere funktionelle und gestalterische Defizite sollen benannt werden. Ziel soll eine Prioritätenliste für die gesamte Stadt sein, deren Maßnahmen zur Aufwertung der Ortsteile sich zeitlich gestreckt auch im Investitionshaushalt wiederfinden würden.
Diesem Vorschlag kann die Verwaltung grundsätzlich zustimmen: die positive Entwicklung der Zentren aller Ortsteile ist wesentlicher Bestandteil der Stärkung gesamtstädtischer Lebensqualität. Es gilt, die Zentren zu stärken und zu entwickeln.
Gute Beispiele in der Stadt Celle zeigen dieses auch. So wurden die Umgestaltungen von Plätzen in der Heese (Heese-Platz, Vorwerker Platz) gemeinsam mit Ortsräten und Bürgern entwickelt. Die Betreuung der Verfahren durch die Verwaltung war hierzu nicht unbeachtlich und in die jeweiligen Aufgaben einzubetten.
Auf Ebene einer strategischen Stadtentwicklung bemüht sich die Stadt Celle um ein sog. „Kompendium der integrierten Stadtentwicklung“ (Einzelhandel, Gewerbe, Mobilität und Wohnen), das die Gesamtstadt mit ihren Ortsteilen in den Blick nimmt. Das Kompendium zielt auf eine nachhaltige und auf innenorientierte Entwicklung der Stadt ab. Auch wenn es keine ganz konkreten Baumaßnahmen vorbereitet, soll es auch bei Grundsatzentscheidungen helfen, die die Ortsteile in ihrer Vitalität und Gestaltung betreffen.
Aufgrund des weiter verschärften städtischen Finanzhaushalts und der Zunahme an komplexen Planvorhaben (Städtebauförderprogramme, Konversionen) ist derzeit eine komplette schrittweise Überplanung und Abarbeitung von baulichen Missständen in allen Ortsteilzentren nicht möglich. Allein schon die Ermittlung der anfallenden Kosten der einzelnen Maßnahmen erfordert Finanzmittel, die nicht im Haushalt vorhanden sind. Daher kann aktuell die konzeptionelle Vorleistung zur gewünschten Aufstellung eines Konzepts nicht bedient werden.
Denkbar ist allerdings, das – wie bisher – bei gegebenen Anlässen ähnlich wie bei den genannten Beispielen die Begleitung von Planungsprozessen in den Ortsteilen vorgenommen wird. Zu prüfen ist jeweils, in wie fern weitere sanierungsbedürftige angrenzende Nutzungen, wie z.B. Straßen, in das jeweilige Sanierungskonzept einbezogen werden müssen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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548,1 kB
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