Beschlussvorlage - BV/0167/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantwortung der Anträge 75/10-SPD, 77/10-Dr.Hörstmann u. Dr. Haack, 92/10-CDU und 92/11-Die Unabhängigen zum ehem. Standort des Finanzamtes Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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03.05.2012
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
Die Entwicklung der Immobilien am ehemaligen Standort des Finanzamtes wird zur Kenntnis genommen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist derzeit nicht angezeigt. Der Antrag der SPD Fraktion wird damit für erledigt erklärt. Die Anträge 77/2010 und 92/2010 werden abgelehnt. Die Sachverhaltsdarstellung ist zugleich Antwort auf die Anfrage 92/2011.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Neuenhäusen
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 750 m
Größe des Plangebietes: ca. 8.900 m²
geplante Nutzungen: Gesundheitsdienstleistungen
Die Entwicklung des ehemaligen Standortes des Finanzamtes Celle wird derzeit durch einen privatwirtschaftlichen Investor durchgeführt. Der nun stattfindende Umbau zu einem Zentrum für Gesundheitsdienstleistungen wird aus Sicht des Fachbereiches Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt grundsätzlich positiv gesehen. Die zum Teil denkmalgeschützten Gebäude werden durch die neue Nutzung nur soweit verändert, dass es keinen Anlass zur Aufstellung eines Bebauungsplans gibt. Die Gebäude werden zukünftig durch Ärzte, Physiotherapeuten und andere ergänzende Dienstleister mit dem Schwerpunkt Gesundheit genutzt. Auch dadurch werden keine erheblichen Konflikte mit den vorhandenen Nutzungen in der Nachbarschaft hervorgerufen.
Es besteht also kein Erfordernis, dass Bauvorhaben durch Aufstellung eines Bebauungsplans zu steuern. Die Zulässigkeit der Baumaßnahmen nach § 34 des Baugesetzbuches ermöglicht die zügige Genehmigung des Umbaus bei gleichzeitiger Berücksichtigung von nachbarschaftlichen Interessen.
Insgesamt wird das Projekt zur Nachnutzung des ehemaligen Finanzamtes durch einen privaten Investor begrüßt. Die neuen Nutzungen gliedern sich in die Umgebung ein und entsprechen den Zielen der Stadtentwicklung weitgehend. Es besteht kein Anlass für planerische Tätigkeiten durch den Fachdienst Stadtentwicklungsplanung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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56,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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57,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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47,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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387,9 kB
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