Beschlussvorlage - BV/0241/12
Grunddaten
- Betreff:
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Überprüfung der zuletzt aus der Reinigungsklasse III herausgenommenen schmalen Straßen und Sackgassen; Antrag Nr. 4/2012 vom 16.01.2012 und Antrag Nr. 48/2012 vom 26.06.2012 der Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN sowie Antrag Nr. 60/2012 vom 10.07.2012 des Ortsrates Vorwerk
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6 Straßen, Verkehr und öffentliche Einrichtungen
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Vorberatung
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03.07.2012
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13.09.2012
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Nach ausführlicher Vorberatung hat der Rat der Stadt Celle am 09.06.2011 die 17. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung beschlossen. Hintergrund für diese Änderung waren die von der Verwaltung vorgeschlagenen Einsparungsmöglichkeiten im Leistungsbereich der Straßenreinigung, die einerseits zeitnah umgesetzt werden konnten und andererseits aus quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten noch vertretbar schienen.
Daran hat sich bis heute nichts geändert und aus Sicht der Verwaltung besteht hierzu auch kein neuer Beratungsbedarf.
Die Anregung der Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN zur Anhörung der Ortsräte ist von der Verwaltung positiv aufgenommen und in die Hauptsatzung eingearbeitet worden.
Inwieweit sich Veränderungen für die zu zahlenden Straßenreinigungsgebühren ergeben und wie sich diese auf die Reinigungsklassen verteilen, wird im Rahmen der zukünftigen Beratungen zur Gebührensatzung zu erörtern sein. Mittelfristig geht die Verwaltung davon aus, dass sich die Einsparungen positiv auswirken werden.
Im Ortsrat Vorwerk ist zusätzlich die Problematik der Hinterliegergrundstücke angesprochen worden und deren Gebührenveranlagung. Diese Fragestellung ist bereits in vielen Klageverfahren vor den zuständigen Gerichten ausführlichst geklärt worden. Auch wenn es für den Bürger/die Bürgerin ungerecht scheint, so ist die von der Stadt Celle praktizierte Gebührenveranlagung rechtlich nicht zu beanstanden.
Die Reinigung der öffentlichen Grünanlagen ist nicht Bestandteil des Leistungsbereichs der Straßenreinigung und geht nicht in die Gebührenkalkulation ein.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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285,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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70,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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37,4 kB
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