Beschlussvorlage - BV/0022/13
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 116 der Stadt Celle "Verbrauchermarkt An der Hasenbahn" im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
- Ziele:
- Bedarfsgerechte Steuerung der Verkehrsabläufe und Sicherstellung bestmöglicher Mobilität mit geringstmöglicher Umweltbelastung; Förderung der Integration von Menschen verschiedener Herkunft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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07.02.2013
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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14.02.2013
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 V Hauptsatzung:
Neustadt / Heese
Beschlussvorschlag:
Die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 116 der Stadt Celle „Verbrauchermarkt An der Hasenbahn“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Neustadt - Heese
Entfernung zum Stadtzentrum:etwa 2,7 km
Größe des Plangebietes:etwa 6,3 ha
geplante Nutzungen:Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“
Am 17.10.2002 ist der Bebauungsplan Nr. 116 „Verbrauchermarkt An der Hasenbahn“ in seiner ursprünglichen Fassung rechtskräftig geworden. Mit den Festsetzungen des Bebauungsplans sollte die weitere Entwicklung des vorhandenen SB-Warenhauses gesteuert werden. Die planungsrechtliche Steuerung des großflächigen Einzelhandels an diesem Standort erfolgte dabei insbesondere durch die Festsetzungen von Verkaufsflächenobergrenzen für einzelne Sortimente.
Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und den aktuellen Entwicklungen im Einzelhandel ist jetzt eine Überarbeitung der Festsetzungen erforderlich. Das Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans ist es, das bestehende SB-Warenhaus in seinem Bestand zu sichern. Entsprechend den Empfehlungen des Zentren- und Einzelhandelsentwicklungskonzeptes der Stadt Celle sollen die Gesamtverkaufsfläche und die Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente weiterhin eingeschränkt bleiben. Eine Neuausweisung von überbaubaren Flächen ist durch die Änderung des Bebauungsplans nicht vorgesehen.
Die Anhörung des Ortsrates Neustadt-Heese wird gem. § 94 Abs.2 NKomVG im Verlauf des Verfahrens rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss durchgeführt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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225,8 kB
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