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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0001/13

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Wird zur Ratssitzung am 14.02.2013 formuliert.

 

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Sachverhalt:

Im Gesamtergebnishaushalt sind die einzelnen Positionen der ordentlichen/außerordentli-chen Erträge bzw. Aufwendungen ausgewiesen mit den sich daraus ergebenden jeweiligen Jahresergebnissen (Pos. 28) – die Ansatzzahlen des Jahres 2012 entsprechen dem am 12.07.2012 beschlossenen 3. Nachtragsplan; für das Jahr 2011 wird das vorläufige Rechnungsergebnis dargestellt.

 

Der Gesamtfinanzhaushalt umfasst die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summen Pos. 10, 17, 18), Ein- und Auszahlungen für Investitionstätigkeiten (Summen Pos. 24, 31, 32) sowie Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit –  Kreditaufnahmen bzw. Tilgungsleistungen für Investitionstätigkeiten – (Pos. 34/35). Im Gesamtsaldo  (Pos. 37) spiegelt sich die zu erwartende Liquidität wieder.

 

Der Haushaltsentwurf 2013 weist gegenwärtig ein Jahresergebnis von – 4.082.200 € aus (Stand Ratssitzung am 21.12.2012). Der Haushalt 2013 ist damit nicht ausgeglichen.

 

Nach § 110 Abs. 6 NKomVG ist in den Fällen, in denen der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Das Haushaltssicherungskonzept hat der Rat der Stadt Celle in seiner Sitzung am 20.12.2012 durch getrennte Abstimmung der einzelnen Maßnahmen beschlossen. Das Haushaltssicherungskonzept wurde dem Ministerium für Inneres und Sport am 09.01.2013 mit der Bitte übersandt, eine vorläufige Einschätzung zu geben, ob das Haushaltssicherungskonzept den Anforderungen der Genehmigungsverfügung vom 23.10.2012 (3.NPL) genügt.

 

 

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Anlagen

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