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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0017/13

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 V Hauptsatzung:

Siehe Beratungsfolge.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte 18. Verordnung.

 

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Sachverhalt:

Das Straßenverzeichnis als Bestandteil der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Celle (§ 3 Abs. 1) soll geändert werden, da einige Anpassungen in der Reinigungsklasse III vorgenommen werden sollen.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Straßen/Straßenabschnitte (siehe Lagepläne):

 

 

Ortsrat Groß Hehlen

 

Neu eingefügter Zusatz für die Theodor-Zöckler-Straße „ohne Sackgasse Haus.-Nr. 18/33“

 

Begründung:

Die Kehrmaschine kann dort nicht wenden. Der Bereich muss zusätzlich durch die Handkolonne gereinigt werden. Der Aufwand ist nicht kostendeckend.

 

Ortsrat Garßen

 

Neu eingefügter Zusatz für den Alten Ziegeleiweg „ohne Sackgasse südlich Grauenbarge“

 

Begründung:

Die Straße ist nicht reinigungsfähig, da sie nur eine wassergebundene Oberfläche besitzt. Sie ist nie gereinigt worden und die Anlieger sind dementsprechend nicht veranlagt worden.

Es handelt sich um eine rein redaktionelle Änderung.

 

Bei der Königstraße wird der Zusatz „von Alvernsche Straße bis Haus-Nr. 10“ in „von Alvernsche Straße bis Hühnerberg“ umgeändert.

 

Begründung:

Hier handelt es sich auch um eine rein redaktionelle Änderung, da der betreffende Bereich immer so gereinigt wurde und die Anlieger demgemäß veranlagt worden sind.

 

 

Ortsrat Altenhagen

 

Neu eingefügter Zusatz für den Lontzekweg „ohne Sackgasse Haus-Nr. 14/18“

 

Begründung:

Die Kehrmaschine kann dort nicht wenden. Der Bereich muss zusätzlich durch die Handkolonne gereinigt werden. Der Aufwand ist nicht kostendeckend.

 

 

Ortsrat Klein Hehlen

 

Neu eingefügter Zusatz für die Händelstraße „ohne Sackgasse zum Wilhelm-Heinichen-Ring“

 

Begründung:

Die Kehrmaschine kann dort nicht wenden. Der Bereich muss zusätzlich durch die Handkolonne gereinigt werden. Der Aufwand ist nicht kostendeckend.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die geplanten Änderungen mit Ausnahme der redaktionellen Anpassungen bewirken effizienteres Arbeiten und Kosteneinsparungen bei den Gebühren.

 

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Anlagen

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