Beschlussvorlage - BV/0017/13-1
Grunddaten
- Betreff:
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18. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Celle vom 15.11.1984 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 09.06.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6 Straßen, Verkehr und öffentliche Einrichtungen
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Vorberatung
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09.04.2013
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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16.05.2013
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Ortsrat Garßen, Ortsrat Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt, Ortsrat Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen sowie Ortsrat Klein Hehlen
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage zu dieser -1 Vorlage beigefügte 18. Verordnung.
Sachverhalt:
Die von der Änderung der 18. Verordnung betroffenen Ortsräte sind mit Ausnahme des Ortsrates Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen angehört worden. Der Ortsrat Altenhagen wird sich in seiner nächsten Sitzung am 10. April mit dem Thema befassen.
Die geplanten Änderungen werden im Allgemeinen in den Ortsräten befürwortet, da im Gegenzug für die wegfallende Reinigungsleistung auch die Gebühren für die berührten Frontmeter entfallen.
Der Ortsrat Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt regte an, zu prüfen, ob die Sackgassen in der Straße „Westerberg“ im OT Scheuen ebenfalls aus der Reinigungsklasse III entlassen werden können.
Eine Überprüfung ergab, dass die Kehrmaschine unabhängig davon, ob zusätzlich parkende PKWs abgestellt sind, in den Sackgassen nicht wenden könne (siehe beigefügten Lageplan). Der Aufwand für Handkolonen oder für die Kleine, nur 40 km/h schnell fahrende Kehrmaschine, ist nicht kostendeckend. Es wird im Straßenverzeichnis beim Westerberg „ohne Sackgassen“ neu eingefügt.
Zur Vereinfachung der Gebührenberechnung für die von der Änderung berührten Grundstücke, soll die Satzung zum 1. Juli in Kraft treten. So werden die Reinigungsleistung und die adäquate Gebührenpflicht für die zweite Jahreshälfte eingestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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276,1 kB
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