Beschlussvorlage - BV/0071/13
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag Nr. 097/2012 der Fraktion Die Unabhängigen "Kaserne auf der Hohen Wende"1) Aufstellung eines Bebauungsplans und Veränderungssperre 2) Besichtigung des Kasernenareals durch die Bevölkerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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02.05.2013
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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16.05.2013
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 V Hauptsatzung: Hehlentor
Beschlussvorschlag:
Zu 1.:
Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Hohe Wende und die Veränderungssperre, wird bis zum konkreten Nutzungskonzept für das Areal verschoben.
Zu 2.:
Von einer Besichtigung des privaten Grundstückes der BImA wird zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen.
Der Antrag wird als erledigt betrachtet.
Sachverhalt:
- Mit dem Abzug der britischen Streitkräfte aus Celle kann das Areal der Kaserne auf der Hohen Wende einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Zukünftige Nutzungen sollen im Zuge einer vorrausschauenden und dem Bedarf Celles angepassten Strategie entwickelt werden. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung des gesamten Areals ist daher unumgänglich.
Zu 1.: Für die Dauer der militärischen Nutzung war die Liegenschaft „Hohe Wende“ dem kommunalen Planungsrecht grundsätzlich entzogen und unterlag dem Fachplanungsrecht des Bundes nach § 37 Baugesetzbuch (BauGB). Nach Aufgabe der militärischen Nutzungen greift nunmehr die Planungshoheit der Kommune.
Das Kasernenareal hat durch den Funktionsverlust keinen Bestandsschutz mehr. Eine wesentliche Voraussetzung für den Bestandsschutz ist die Fortdauer der Nutzung, mit der endgültigen Aufgabe der ursprünglich baurechtmäßigen Nutzung der Bauwerke entfällt grundsätzlich der ihr bisher zukommender Bestandsschutz.
Der aktuell gültige Flächennutzungsplan weist für die Fläche eine Sonderbaufläche aus.
Für das Kasernenareal Hohe Wende ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu gegebener Zeit erforderlich. Wie in § 1 Abs. 3 (BauGB) steht, sind Bauleitpläne sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, aufzustellen. Da der Inhalt des aufzustellenden Bebauungsplanes nur für Teilbereiche vage formuliert werden kann, ist es für die Aufstellung zum heutigen Zeitpunkt zu früh. Das Ziel und der Zweck müssen hinreichend konkret formuliert werden können.
Würde dennoch eine Aufstellung erfolgen, hätte eine Veränderungssperre nach § 17 BauGB eine maximale Laufzeit von 3 Jahren, die nur unter besonderen Umständen um ein weiteres Jahr verlängert werden kann. Bei einem derartig großen und weitreichenden Planungsverfahren ist dies keine große Zeitspanne. Daher würde im schlechtesten Fall die Veränderungssperre auslaufen. Darüber hinaus könnte diese Veränderungssperre nicht rechtskräftig werden, da sie sich nicht auf eine konkrete Planung beziehen würde.
Zunächst wird für das Gelände eine Bestandsaufnahme durchgeführt, eine Analyse folgt. Diese Ergebnisse werden in ein integriertes Entwicklungskonzept münden, das die gesamte Fläche der ehemaligen Kaserne betrachtet, um so einen ganzheitlichen Konversionsprozess zu initiieren. Das aus dem integrierten Entwicklungskonzept entstandene Nutzungskonzept, kann dann in die Aufstellung eines Bebauungsplans münden.
Dieser Prozess erfolgt in enger Abstimmung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Alle denkbaren Nutzungsänderungen müssen planungsrechtlich durch die Stadt Celle begleitet und genehmigt werden. Daher werden die Belange der Stadt Celle von der BImA berücksichtigt. Die rechtliche Sicherung durch einen Bebauungsplan wird als logischer Schritt aus den noch zu erarbeitenden Planungsschritten erfolgen.
Die BImA ist bemüht die Interessen der Stadt Celle zu berücksichtigen, erhofft sich entscheidende Impulse für das Gebiet durch die Stadt Celle und steht in einem andauernden Dialog mit ihr. Zur Steuerung des Gesamtprojekts ist eine Lenkungsgruppe mit Vertretern der Stadtverwaltung, der örtlichen Politik und der BImA eingerichtet worden.
Die Überlegungen den Bauhof zu verlagern und Erweiterungsflächen für die Firma Luhmann anzubieten, sind wichtige Aspekte bei der weiteren Entwicklung des Areals. Das große Potenzial der Gesamtfläche möchte die Stadt Celle nicht ungenutzt lassen. Die Ansiedlungsgedanken werden begrüßt.
- Das Kasernenareal bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und soll in Zukunft ein Teil der Gesamtstadt werden. Daher ist es notwendig auch die Bevölkerung einzubinden und ihr die Gelegenheit zu geben das Kasernengelände zu besichtigen.
Zu 2.:
Bei der Entwicklung des Areals ist die Einbindung der Öffentlichkeit vorgeschrieben. So sind während der Bearbeitung des integrierten Entwicklungskonzeptes Beteiligungsphasen wie z. B. Workshops vorgesehen, an denen die Öffentlichkeit teilhaben soll, um in den Prozess eingebunden zu werden. Im Zuge dessen ist eine anlassbezogene Begehung denkbar.
Am formellen Planungsprozess ist die Öffentlichkeit generell zu beteiligen.
Ein Zutritt der Öffentlichkeit war erst zuletzt im Sommer 2012 möglich, als sich die Briten verabschiedet haben. Daher ist für die nächste Zeit keine öffentliche Begehung geplant.
Eine Begehung des Areals für die breite Öffentlichkeit ist vor allem mit dem Einverständnis der Eigentümerin (BImA) verbunden. Auch bei einer zeitlich begrenzten Öffnung für die Bürgerschaft muss aus Haftungsgründen die Sicherheit her gestellt sein. Dafür muss ausreichend Personal für die Besucher bereitgestellt werden können. Daher ist eine detaillierte Planung notwendig, um die Möglichkeit einer sicheren Begehung für die Öffentlichkeit durchführen zu können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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108,8 kB
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