Beschlussvorlage - BV/0150/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauförderung; Programmanmeldungen für das Programmjahr 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
- Ziele:
- Bedarfsgerechte Steuerung der Verkehrsabläufe und Sicherstellung bestmöglicher Mobilität mit geringstmöglicher Umweltbelastung; Förderung der Integration von Menschen verschiedener Herkunft; Sensibilisierung und Aufklärung durch Aufgreifen gleichstellungsrelevanter Themen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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02.05.2013
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
a) Die Fortführungsanträge für das Programmjahr 2014 für die Gebiete Soziale Stadt Neustadt, Stadtumbau West Allerinsel und Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt-Celle werden zur Kenntnis genommen. Die erforderlichen Mittel werden im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen eingestellt.
b) Für das Gebiet Heese-Nord wird kein weiterer Aufnahmeantrag gestellt.
Sachverhalt:
- allgemeines zur Finanzierungs- und Fördersystematik der Städtebauförderung
Das Finanzierungssystem der Städtebauförderung basiert auf dem Drittelprinzip. Die förderfähigen Kosten der Gesamtmaßnahme werden zu zwei Dritteln von Bund und Land gegenfinanziert. Voraussetzung, um mit einem Gebiet in ein Städtebauförderprogramm aufgenommen zu werden, ist eine sogenannte Programmanmeldung (PA), die dem Land Niedersachsen vorzulegen ist. Die Kommune hat sich bereits bei erstmaliger PA zur Gegenfinanzierung der geschätzten Gesamtkosten zu verpflichten und die Mittel entsprechend nach dem Bruttoprinzip in voller Höhe im mehrjährigen Investitionsprogramm vorzusehen.
Für die als Gesamtmaßnahme in Durchführung befindlichen Städtebaufördergebiete Neustadt, Allerinsel und Altstadt sind jährlich zum 01.06. auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und den Ländern Fortführungsanträge zu stellen. Mit diesen Fortführungsanträgen werden innerhalb des vor erstmaliger Aufnahme festgestellten voraussichtlichen Gesamtkostenrahmens jährlich Fördermittel eingeworben, um die für das jeweilige Gebiet vorgesehenen Projekte und Maßnahmen umsetzen und damit die festgelegten Sanierungsziele erreichen zu können.
Die Bewilligung wird in der Barauszahlung auf vier bis fünf Jahre gestreckt Die Summe der Bewilligungen aus den einzelnen Jahren bildet zusammen mit dem städtischen Eigenanteil den sogenannten Bruttokostenrahmen, innerhalb dessen die Kommune gefahrlos Verpflichtungen eingehen kann.
Diese jährlichen Barmitteltranchen stehen jeweils nur für zwei Haushaltsjahre zum Abruf nach Durchführungsstand zur Verfügung. Sie können bei besonderer Begründung auf Antrag in ein drittes Jahr übertragen werden. Sie verfallen nach Ablauf dieser Zeiträume, werden dann also umverteilt auf andere Gesamtmaßnahmen in anderen Kommunen in Niedersachsen. Die Verwaltung und auch der Sanierungsträger haben diesen Umstand bei der Durchführung im Blick und müssen durch geschickte Projektsteuerung dem entgegenwirken. Ausgelöst durch die mit der Föderalismusreform geforderte zügige Durchführung weist die NBank zusätzlich bereits im Frühjahr eines Jahres die Programmstädte auf diesen Umstand hin.
In der tatsächlichen Durchführung der jeweiligen Gesamtmaßnahmen können zu einzelnen Projekten und Maßnahmen zusätzlich nicht förderfähige Kostenanteile entstehen. Diese sind von der Stadt bereitzustellen und werden in der Kosten- und Finanzierungsübersicht mit dargestellt. Die nichtförderfähigen Anteile lassen sich endgültig erst mit Schlussrechnung der Gesamtmaßnahme abschließend beziffern. Eine Bewilligung einzelner Projekte und Maßnahmen durch die NBank erfolgt vorher nicht. Gleichwohl werden zu besonderen Vorhaben in Abstimmungsgesprächen mit der NBank zeitnah Förderaussichten geklärt.
Im folgenden wird zu den einzelnen Gebieten in Kürze dargelegt, in welcher Höhe Mittel beantragt werden sollen.
a) Soziale Stadt Celle-Neustadt
Über das Programm werden städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen Entwicklungsbedarf gefördert. Die Stadt Celle wurde mit dem Gebiet Celle-Neustadt im Jahr 2001 erstmalig aufgenommen. Die Gesamtmaßnahme wird Ende 2014 beendet und anschließend schlussgerechnet werden. Letzte Einzelmaßnahmen sind die Wegeverbindung zwischen Kirchhofstraße und Allerstraße sowie die Anbindung mittels Fuß- und Radweg an den Kreisel in der Biermannstraße. Darüber hinaus sind noch letzte private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Vorbereitung. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen sind die per Ablösevereinbarung eingenommen Ausgleichsbeträge sowie die aus Bewilligungen der Vorjahr bestehenden Restmittel zu verwenden. Das Abschlusskonzept für die Gesamtmaßnahme wurde mit dem Land besprochen. Ein darüberhinausgehender Fördermittelbedarf wird nicht angemeldet.
Teile der Antragsunterlagen beinhalten personengeschützte Daten, nähere Erläuterungen können hierzu bei Bedarf im nichtöffentlichen Teil gegeben werden.
b) Stadtumbau West Allerinsel
Über das Programm werden städtebauliche Maßnahmen der Anpassung zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in solchen Gebieten gefördert, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind. Die Stadt Celle wurde mit dem Gebiet Allerinsel erstmalig 2009 in die Förderung aufgenommen. Auf den detaillierten Sachstandbericht der Vorlage MV/0025/ wird verwiesen.
Gemäß Pressemitteilung des Sozialministeriums vom 03.04.2013 wird das Gebiet Allerinsel in 2013 mit 608.000 € (2/3-Anteile Bund|Land) berücksichtigt. Diese Summe liegt deutlich unter den beantragten Fördermitteln. Der Grund hierfür ist nach Einschätzung der Verwaltung zu sehen im bisher angesichts der schon eingeworbenen Fördermittelbewilligungen der Jahre 2009-2012 geringen Durchführungsstand, in den komplexen Abstimmungserfordernissen zum Hochwasserschutz sowie der wiederholten öffentlichen grundsätzlichen Infragestellung der Entwicklung der Allerinsel durch Politik. Dies alles spiegelt sich in entsprechenden Veröffentlichungen wider, die den Eindruck eines geringen Interesses beim Fördergeber entstehen lassen könnten. Für die Einzelmaßnahmen (Erschließungsanlagen und sonstige Ordnungsmaßnahme Umfassungsbauwerke) des ersten Entwicklungsabschnitts wurden die förderfähigen Maßnahmen inzwischen im Gespräch mit dem MS und der NBank abgestimmt. Letzte Änderungen hierzu werden derzeit eingearbeitet und zur abschließenden Abstimmung vorgelegt. Sobald dies erfolgt ist, können detailliertere Angaben zum weiteren Einsatz der Fördermittel und damit auch der Haushaltsmittel gemacht werden. Ungeachtet dessen schlägt die Verwaltung für das Programmjahr 2014 vor, Fördermittel mindestens in Höhe des in 2013 unberücksichtigten Betrages zu beantragen um für die weiteren Einzelmaßnahmen eine zügige Durchführung gewährleisten zu können.
Teile der Antragsunterlagen beinhalten personengeschützte Daten, nähere Erläuterungen können hierzu bei Bedarf im nichtöffentlichen Teil gegeben werden.
c) Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt-Celle
Mit Hilfe des Programms sollen insbesondere historische Stadtkerne mit denkmalwerter Substanz auf breiter Grundlage gesichert und erhalten werden. Dabei sollen die Fördermittel vorrangig zu Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden eingesetzt werden. Dementsprechend werden für das Jahr 2014 Finanzmittel in Höhe von insgesamt 1.200.000,00 € (Gegenfinanzierung Bund|Land: 800.000,00 €) angemeldet. Weitere Mittel sollen vorbereitend für die Umsetzung der öffentliche Maßnahmen am Arno-Schmidt-Platz und Brandplatz eingeworben werden. Daneben sind Finanzmittel für Öffentlichkeitsarbeit, Gutachten und Honorare berücksichtigt.
Teile der Antragsunterlagen beinhalten personengeschützte Daten, nähere Erläuterungen können hierzu bei Bedarf im nichtöffentlichen Teil gegeben werden.
d) Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Heese-Nord
Das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ stärkt die zentralen Versorgungsbereiche, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichem Leerstand, betroffen oder bedroht sind. Mit dieser Komponente werden Gesamtmaßnahmen unterstützt, die zur Erhaltung und Entwicklung der Innenstädte und auch von Ortsteilzentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben beitragen.
Für das Gebiet Heese-Nord hat die Stadt Celle bereits in den Programmjahren 2011, 2012 und 2013 einen Aufnahmeantrag gestellt. Diesen ist das Land bisher nicht gefolgt. Die Verwaltung schlägt vor, keinen weiteren Aufnahmeantrag zu stellen, da die Programmkomponente 2015 endet und eine Fortführung bisher nicht festgelegt wurde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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118 kB
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2
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(wie Dokument)
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115,5 kB
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