Beschlussvorlage - BV/0152/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Demografischer Wandel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
28.05.2013
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Celle hält daran fest, dass sämtliche Oberziele unter der Prämisse solider Finanzen stehen. Künftige Haushaltsberatungen werden sich an den festgelegten Zielen, die in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen sind, orientieren.
Der demographische Wandel ist von hoher Relevanz für die Haushaltssituation der Kommunen. Mit Änderungen in den Bevölkerungsfallzahlen und -strukturen gehen automatisch Änderungen in Bezug auf Ertragspotentiale und Aufgabennotwendigkeiten einher.
Die BV/0007/13 enthält bereits in der Anlage die wesentlichen Aspekte, die bezüglich des demografischen Wandels zu bedenken sind und zeigt Handlungsbedarfe auf.
Ein erster Schritt zur Bewältigung der zukünftigen zusätzlichen Belastung muss die Konsolidierung unseres Haushaltes sein. Zunächst sollte es Ziel sein, die insbesondere durch die Wirtschafts- und Finanzkrise sprunghaft gestiegenen Liquiditätskredite nicht weiter ansteigen zu lassen und mittelfristig einen vorerst strukturell ausgeglichen Haushalt zu erreichen. Wenn sich darüber hinaus in den nächsten Jahren Haushaltsspielräume eröffneten, wären diese vorranging zur Schuldenreduzierung zu verwenden. Erforderlichen Mehrbelastungen bzw. Mindererträgen, die der demografische Wandel bedingt, könnte somit zumindest zum Teil entgegengewirkt werden, zumal es sich hier um einen langsamen Prozess handelt. Im Falle eines Wirtschaftsaufschwungs darf wie in der Vergangenheit oft geschehen die Ausgabendisziplin allerdings nicht schwinden.
Belastungen werden insbesondere bei Renten- und Versorgungssystemen und im Gesundheitswesen entstehen. Auswirkungen für die Stadt ergeben sich hier unmittelbar insbesondere bei der Beamtenversorgung und der Beihilfegewährung. Entlastungen sind beim Familienlastenausgleich, im Bildungsbereich und bei den Kindertagesstätten zu erwarten. Investitionen müssen zukunftsorientiert sein und sich insbesondere am Bedarf der Nutzer über den gesamten Lebenszyklus ausrichten. Lebenszyklusbezogene Nutzungsprognosen und Folgekostenberechnungen sind dafür künftig unabdingbar.
Ob zukünftig die Finanzierung der Kommunen mit den Mitteln der bestehenden Finanzausgleichssysteme gesichert werden kann, ist zweifelhaft, zumal sie bereits heute nicht ausreichend sind. Sollte es bei den bisherigen Finanzierungssystemen bleiben, könnte dies aus heutiger Sicht unter Berücksichtigung der aktuell vorliegenden rechtlichen Bedingungen und finanziellen Eckdaten (2013) im Jahre 2030 bei dem Anteil an der Einkommensteuer zu einem Einnahmerückgang von rd. 2 Mio. und bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von rd. 6,5 Mio. führen. Die Ausgleichssysteme sind allerdings sehr komplex und werden von vielerlei Faktoren beeinflusst, so dass eine verlässliche Prognose nicht möglich ist.
