Beschlussvorlage - BV/0035/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung der Rathsmühle als Depot
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 2
- Zuständigkeit:
- (Dr. Susanne Schmitt)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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13.03.2014
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Anhörung
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Bereit
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, von einem Ausbau der Rathsmühle als Museumsdepot abzusehen.
Es ist zu prüfen, welcher Preis bei einem Verkauf der beiden in Rede stehenden Gemälde „Der Bohnenkönig“ und „Seesturm“ zu erzielen wäre.
Sachverhalt:
Im Nordwestflügel der historischen Rathsmühle befindet sich ein Wasserkraftwerk. Die Anlagen zur Stromerzeugung und die Betriebseinrichtungen nehmen das Erdgeschoss dieses Gebäudeteils ein. Die Turbinen selbst befinden sich in den darunterliegenden Zulaufkanälen zwischen Oberlauf und Unterlauf der Aller.
Es war zu prüfen, ob eine Umnutzung des restlichen Gebäudes zum Museumsdepot wirtschaftlich realisierbar wäre. Zu diesem Zweck wurde eine Studie erstellt, die die erforderlichen baulichen und gebäudetechnischen Ertüchtigungsmaßnahmen und den voraussichtlichen finanziellenInvestitionsaufwand darstellt.
Um eine angemessene Belastbarkeit der Studienergebnisse zu erreichen, musste aufgrund der Besonderheiten des Gebäudes (Denkmalstatus, Standort direkt an, bzw. über dem Flusslauf, Betriebsgebäude eines Wasserkraftwerkes, Mischkonstruktion) eine hinreichende Planungstiefe erzielt werden. Der bauliche Zustand des Gebäudes wurde daher im Rahmen der Studie umfassend visuell und teilweise auch mittels weitergehender Untersuchungen (Tragfähigkeit, Schädlingsbefall, Schadstoffbelastung) zumindest orientierend untersucht. Da eine Statik nicht vorhanden war, wurde insbesondere die für die beabsichtigte Funktion wichtige Deckenbelastbarkeit überprüft. Weiterhin wurden mit allen relevanten Behörden Abstimmungsgespräche geführt, um die arbeits- und baurechtlichen Rahmenbedingungen zumindest grob abzuklären.
Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass die Kosten für den erforderlichen Umbau mit rund 3.150.000 Euro prognostiziert werden müssen. Dabei muss mit einer dieser Planungsstufe angemessenen Genauigkeit von +/- 25 % gerechnet werden.
Die (hypothetischen) Vergleichskosten für einen eingeschossigen Depotneubau mit einer ähnlichen Nutzfläche (ca. 1.900 m²) auf einem noch zu erwerbendem Gewerbegrundstück (ca. 3.000 m² Grundstücksfläche, 30 €/m²) wären mit etwa 2,7 Millionen Euro (2.430.000 - 2.970.000 Euro) zu beziffern.
Derzeit werden an zwei Standorten insgesamt ca. 1.480 m² Lagerfläche zur Nutzung durch das Museum angemietet. Dadurch entstehen jährliche Miet- und Betriebskosten in Höhe von etwa 44.400 Euro, die durch eine Depotnutzung des Mühlengebäudes entfallen würden.
Aufgrund der hohen Investitionssumme, die für die Umnutzung der Rathsmühle zur Depotnutzung erforderlich wäre, muss eine entsprechende Ertüchtigung des Gebäudes als unwirtschaftlich bezeichnet werden.
Zur vollständigen Darstellung des Sachverhaltes sei Folgendes hinzu gefügt:
Der Umbau der Rathsmühle wäre für die Celler Museen von hoher Bedeutung, da eine Erweiterung der Museumsdepots dringend benötigt wird und es von großem Vorteil wäre, wenn diese sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum bisherigen Depot, zu den Werkstätten und zu den Museumsgebäuden am Schlossplatz befände.
Durch den Verkauf von einem oder zwei der wertvollsten Gemälde aus der städtischen Gemäldesammlung könnten die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.
In Frage kämen folgende Arbeiten:
Jacob Jordaens (1593 bis 1678), „Der Bohnenkönig“. Derzeitiger (geschätzter) Versicherungswert: 4 Mio. €.
Ludolf Backhuyzen (1630 bis 1708), „Seesturm“. Derzeitiger (geschätzter) Versicherungswert: 2,5 Mio. €.
Auch eine museale Präsentation des Deutschen Stickmustermuseums – Sammlung Elfi und Hans-Joachim Connemann, des Garnisonmuseums und der Lego-Sammlung im Gebäude der Rathsmühle wäre damit finanzierbar, wovon die Verwaltung aber aufgrund der Folgekosten (Betrieb, Unterhaltung, Aufsicht etc.) und angesichts der bereits sehr gut entwickelten Celler Museumslandschaft abrät.
Grundsätzlich muss der Verkauf wertvollen Museumsgutes sorgfältig erwogen werden, da die Stadt sich damit von einzigartigen Kulturschätzen trennt und Verkäufe dieser Größenordnung stets im Fokus der Öffentlichkeit stehen und sehr kritisch betrachtet werden. Daher konnte auch noch nicht ermittelt werden, wie der Kunstmarkt auf die Angebote reagieren würde und wie die Verkaufschancen grundsätzlich stünden.
( Dr. Susanne Schmitt )
1. Stadträtin
