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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0141/05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass im Ortsteil Altencelle die neu ausgebauten Stichstraßen:

 

Ernst-Sprockhoff-Straße

Arthur-Pieper-Straße

Lange Stücke

 

als Ortsstraßen gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet werden.

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle

 

 

  1. Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass im Ortsteil Altencelle der nördl. Teil des Bruchkampweges von der Bundesstraße B 214 bis zu der 1997 ausgebauten Verkehrsspange gem. § 7 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung zur Ortsstraße aufgestuft wird.

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.

 

 

 

 

 

(Werwath)

Stadtrat

 

 

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Sachverhalt:

 

Im Ortsteil Altencelle ergeben sich nach Straßenausbaumaßnahmen mehrere straßenrechtliche Widmungen und Aufstufungen.

 

 

 

1) Ernst-Sprockhoff-Straße, Arthur-Pieper-Straße, Lange Stücke

 

Im Gebiet des B-Planes ACE Nr. 19 „Bleckenweg/Lückenweg“ sind die vorgenannten drei Stichstraßen zur Erschließung von Baugrundstücken ausgebaut worden.

 

Zurzeit sind die drei Straßen als Privatwege der Stadt Celle nicht gewidmet.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die drei städt. Privatwege entsprechend ihrer Bedeutung als Ortsstraßen zu widmen.

 

 

 

2) Nördl. Teilabschnitt des Bruchkampweges

 

Der im Gebiet des B-Planes ACE Nr. 16 II befindliche nördl. Teil des Bruchkampweges zwischen der B 214 und der in 1997 ausgebauten Verkehrsspange zur Burger Landstraße dient als Umgehungsstraße für den Schwerlastverkehr Richtung Nienhagen und ist entsprechend ausgebaut.

 

Zurzeit ist die Straße nur als gewidmeter Wirtschaftsweg und sonstige Straße im Außenbereich gewidmet.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Bruchkampweg im besagten Abschnitt entsprechend seiner Verkehrsbedeutung als Ortsstraße zu widmen.

 

 

 

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Anlagen

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