Beschlussvorlage - BV/0304/14
Grunddaten
- Betreff:
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KGSt-Prüfauftrag 201: Erhebung eines Pachtzinses von Kleingärtnern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 80.1 Wirtschaftsförderung, Immobilien und Stadtmarketing
- Zuständigkeit:
- (Dirk-Ulrich Mende)
- Ziele:
- Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Anhörung
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03.12.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
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Vorberatung
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09.12.2014
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Im Eigentum der Stadt Celle gibt es fünf Kleingartenanlagen, die unbefristet verpachtet sind:
„Hollenkamp“, 60.800 m², im Übergangsbereich Boye/Klein Hehlen
„Hospitalwiesen“, 133.446 m², in der Blumlage
„Karlslust“, 75.900 m², in Hehlentor Richtung Lachtehausen
„Karrenweg“, 40.250 m², in Vorwerk
„Kiebitzsee“, 74.700 m², in der Heese
Die Pachtverträge mit den Kleingartenvereinen gehen teilweise bis in die Zeit um 1915 zurück und wurden Anfang der 1950er Jahre auf neue Verträge umgestellt. Seit 1952 war der Pachtzins für alle Kleingartenvereine mit 0,02 DM/m² festgesetzt. Ab 1991 wurden alle Verträge pachtfrei gestellt. Dies diente der Verwaltungsvereinfachung, da gleichzeitig die Zuschüsse an die Kleingartenvereine in Höhe von 7.000,- DM entfielen. Denn zuletzt betrugen die Einnahmen aus der Pacht 6.332,60 DM. Ein Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 14.03.1988, über die Erhöhung des Pachtzinses mit allen Vereinen einvernehmlich zu verhandeln, konnte bei den Vereinen nicht durchgesetzt werden.
Seit 1952 haben sich die Verbraucherpreisindizes um etwa 282 % erhöht. Bezogen auf den seinerzeitigen Pachtzins von 0,02 DM/m² würde dies heute etwa 0,03 €/m² bedeuten.
In der Frühphase des KGSt-Haushaltskonsolidierungsprozess war zunächst ein Pachtzins von 3 €/m² jährlich in Betracht gezogen worden. In der Klausurtagung im Kloster Wöltingerode wurde zur Vermeidung „sozialer Härten“ dieser Vorschlag auf 1 €/m² reduziert.
Laut Bundeskleingartengesetz ist in § 5 „Pacht“ geregelt, dass die Pacht nicht mehr als das Vierfache des ortsüblichen Pachtzinses im erwerbsmäßigem Obst- und Gemüseanbau bezogen auf die Gesamtfläche der Kleingartenanlage betragen darf.
Der ortsübliche Pachtzins im erwerbmäßigem Obst- und Gemüseanbau konnte weder bei der Landwirtschaftskammer, dem örtlichen Landvolk noch dem örtlichen Gutachter-ausschuss für Grundstückswesen ermittelt werden. Dazu wäre ein Gutachten bei letztgenannter Institution zu bestellen. Aus einem Rechtsstreit eines Grundstücks-eigentümers mit dem Kleingartenverein „Hohe Tonkoppel“ in Hannover aus dem Jahr 2010, der sich aus dem Bestreben entwickelt hatte, den Pachtzins auf 1 €/m² anzuheben, lässt sich ableiten, dass dort damals der ortsübliche Pachtzins 0,34 €/m² betrug. Dies in einer Großstadt mit einem sicherlich größeren Flächendruck hinsichtlich unterschiedlicher Flächennutzungen als in Celle. Dies kann als ein Indiz gesehen werden, dass sich ein Pachtzins von 1 €/m² im oberen Bereich des Zulässigen bewegen würde. Sicherheit gäbe hier eine gutachterliche Einschätzung.
Rechnet man mit einer Pacht von 1 €/m², ergäbe sich anhand der Flächengrößen der Kleingartenanlagen (s.o.) eine jährliche theoretische Einnahmesituation von 385.096 €.
Würde man stattdessen eine Pacht in Höhe von 0,20 €/m² veranschlagen, ergäbe sich eine jährliche Einnahme von 77.019 €.
Bei einer Entscheidung, ob ein Pachtzins wieder eingeführt werden soll, wären auch folgende Überlegungen zu berücksichtigen:
Im Falle der erneuten Erhebung von Pachtzinsen wären entsprechende Einnahmen zu verbuchen und der kommunale Haushalt wäre punktuell entlastet. Dem steht ein erhöhter Verwaltungsaufwand gegenüber, denn aktuell sind für die Aufgabe der „Kleingartenbetreuung“ nahezu keine städtischen Ressourcen gebunden. Möglicherweise würde sich gegenüber der Stadt Celle auch ein Anspruchsdenken entwickeln („Dann tun Sie auch mal was für uns!“). Durch die zu erwartende Weiterbelastung der Pacht durch die Kleingartenvereine an ihre Untermieter werden bei zahlreichen Untermietern „soziale Härten“ vermutet. Dies kann zu weiteren Leerständen und damit Brachflächen führen. Es wird die Gefahr einer „Abwärtsspirale“ gesehen, dass mittel- und langfristig Kleingärten nicht mehr kostendeckend zu führen sein könnten, zumal es auch in diesen Vereinen einen tendenziellen Mitgliederschwund gibt, und Kleingartenvereine ihr Pachtverhältnis mit der Stadt kündigen könnten. Dann hätte die Stadt hohe Aufwendungen zur Pflege der Brachflächen zu erwarten (Erfahrungswerte des FD 67: 1,75 €/m² Grünpflege im Durchschnitt aller Pflegeklassen, hier eher zutreffend Pflegeklasse 4, v.a. Wegeerhaltung, 0,85 €/m².) Nur für den szenarischen Fall gerechnet, dass die Stadt Celle alle fünf Kleingärtenanlagen in ihre eigene Unterhaltung übernehmen müsste, entstünden der Stadt in der Pflegeklasse 4 jährliche Kosten von 327.332 €. Ggf. wäre auch zusätzliches Personal erforderlich. Zudem müssten Nachnutzer/Nachnutzungen gesucht und Kosten für Planung und Umsetzung der Nachnutzung würden entstehen. Denn solange es die Kleingartenvereine gibt, pflegen sie die Flächen der Stadt Celle nach ihren Regularien.
Geht man von einer Durchschnittsgröße eines Kleingartens von 250 m² aus und wird angenommen, dass die Kleingartenvereine ihre Untermieter mindestens mit dem theoretischen Pachtzins von 1 €/m² weiter belasten (Vermutlich müssten aber auch Verkehrsflächen zusätzlich anteilig kostenmäßig umgelegt werden.), ergäbe sich für einen Kleingartenpächter eine jährliche Mehrbelastung von mindestens 250 € (20,83 € monatlich). Für Personenkreise mit geringem Einkommen wäre dies eine spürbare Mehrbelastung. Eine Pacht von 0,20 €/m² würde zu einer Monatsmehrbelastung von mindestens 4,17 € (ohne die Umlage für Verkehrsflächen) führen.
Zur Frage der Wiedereinführung eines Pachtzinses wird die Verwaltung absehbar Gespräche mit den Vorständen der Kleingartenvereine aufnehmen. Ob und in welcher Höhe ein Pachtzins einvernehmlich verhandelbar ist, ist offen.
