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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0297/14

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

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Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 51 (1) PBefG in der Fassung vom 8.8.90 (BGBL I S. 1690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.4.11 (BGBL I S.554), in Verbindung mit § 16 Abs. 3 Nr. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr vom 03.08.09 (Nds. GVBL. S. 316,329) und den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der zur Zeit gültigen Fassung beschließt der Rat der Stadt Celle die 1. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Celle zugelassenen Taxis (Taxitarifordnung).

 

 

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Sachverhalt:

 

Zum 01.01.2015 tritt der gesetzliche Mindestlohn in Kraft. Auch in der Taxibranche ist dieser umzusetzen. Um die höheren Personalkosten aufzufangen haben die Taxiunternehmer über ihren Interessensverband, den GVN (Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen), eine Erhöhung beantragt.

 

Der erste Antrag vom 15.07.14 musste wegen rechtlicher Bedenken in der Preisstruktur und nicht absehbarer Auswirkungen auf den Fahrpreis zurückgewiesen werden. Hier sollte der temporär einsetzende verkehrsbedingte Wartepreis in einen Zeitpreis umgewandelt werden, der dauerhaft durchlaufen sollte.

Dieses ist aus Sicht der Verwaltung vom Gesetzgeber so aber nicht vorgesehen. Das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr hat diese Sichtweise bestätigt.

 

Außerdem konnten die Auswirkungen dieser neuen Berechnungsform auf den Fahrpreis nicht abgesehen werden. Fahrer hätten den Fahrpreis z.B. bewusst hochtreiben können, indem sie langsamer fahren.

Der Gesamtverband wurde deshalb aufgefordert, einen neuen Antrag, aufbauend auf den bisherigen Strukturen, einzureichen.

 

Mit Datum vom 24.09.14 ging dann ein erneuter Antrag ein. Dieser sieht folgende prozentuelle Steigerungen (bezogen auf die Tageswerte) vor: Grundpreis 24%, km-Preise zwischen 21 und 25%, verkehrsbedingte Wartezeit 22%.

 

Die letzte Erhöhung der Taxitarife war zum 01.11.2011. Somit sind nicht nur der gesetzliche Mindestlohn, sondern auch die allgemeinen Preissteigerungen zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung empfiehlt deshalb nach Prüfung diesen Antrag anzunehmen und die Taxitarifordnung entsprechend zu ändern.

 

 

 

 

 

 

 

( Stephan Kassel )

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