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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0393/14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt gem. § 119 Abs. 5 NKomVG die außerplanmäßige Verpflichtungs-ermächtigung in Höhe von 1.500.000 € für die Ausschreibung der Grundsanierung der Brücke Wilhelm-Heinichen-Ring/Deutsche Bahn (541000/0960292/7872406). Die Deckung erfolgt aus der nicht benötigten Verpflichtungsermächtigung für die Erschließung des Kasernengeländes Hohe Wende (541000/0960439/7872405).

 

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Sachverhalt:

Die Fahrbahn im Bereich der Brücke der Deutschen Bahn am Wilhelm-Heinichen-Ring ist stark sanierungsbedürftig. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt in Absprache mit der Deutschen Bahn. Eine Ausschreibung ist unverzüglich erforderlich, auch um Regress- und Haftungsansprüche seitens der Deutschen Bahn AG auszuschließen. Hierfür wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.500.000 € benötigt.

 

Gem. § 119 Abs. 5 darf eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung eingegangen werden, wenn der in der Haushaltsatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird. In der am 01.12.2014 genehmigten Nachtragshaushaltssatzung wurde eine Verpflichtungsermächtigung für die Maßnahme Erschließung Kasernengelände Hohe Wende genehmigt, die vor Genehmigung der Haushaltssatzung 2015 benötigt wird.

 

Im Finanzhaushalt wird deshalb für die Maßnahme Grundsanierung der Brücke am Wilhelm-Heinichen-Ring eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.500.000 € beantragt.

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