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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0083/15

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Ortsrat Neustadt/Heese

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die im Ortsteil Neustadt/Heese befindliche neue Erschließungsstraße als Ortsstraße auf den Flurstücken 23/2, 24/2 und 521/25, Flur 12, Gemarkung Celle, gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.

 

Träger der Baulast ist die Stadt Celle.

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Sachverhalt:

 

Die im Ortsteil Neustadt/Heese im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 132 „Alte Gärtnerei“, der sich zurzeit in Aufstellung befindet, neu gebaute Erschließungsstraße dient der öffentlichen Erschließung des Baugebietes. Die Erschließungsstraße steht im Eigentum der BauBeCon und eines Privateigentümers. Die Straße ist derzeit nicht gewidmet. Die Einverständniserklärungen der Eigentümerin und des Privateigentümers zur Widmung liegen vor. Die Straße wurde von der Stadt Celle ausgebaut und soll jetzt als Ortsstraße gewidmet werden.

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Stadtbaurat

(Ulrich Kinder)

 

Anlage/n:

 

 

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Anlagen

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