Beschlussvorlage - BV/0084/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenrechtliche Widmung eines Verbindungsweges in Celle, Ortsteil Neustadt/Heese
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat IV
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsrat Neustadt/Heese
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Vorberatung
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15.04.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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09.06.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Neustadt/Heese
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass der im Ortsteil Neustadt/Heese neu gebaute Verbindungsweg zwischen der Erichsgasse Haus-Nummer 10 und der Allerstraße auf den Flurstücken 48/7, 73/13 und 77/6, Flur 12, Gemarkung Celle, als Fuß-/Radweg gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.
Sachverhalt:
Der im Ortsteil Neustadt/Heese im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 130 „Erichsgasse“ neu gebaute Verbindungsweg dient der öffentlichen Erschließung des Baugebietes. Der Weg steht im Eigentum der BauBeCon und ist derzeit nicht gewidmet. Die Einverständniserklärung der Eigentümerin zur Widmung liegt vor.
Der Weg wurde von der Stadt Celle neu gebaut und soll jetzt als Fuß-/Radweg gewidmet werden.
Das Flurstück 43/8 ist im rechtskräftigen B-Plan 130 „Erichsgasse“ als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Die Stadt Celle befindet sich derzeit in Kaufverhandlungen mit der Grundstückseigentümerin.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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444,2 kB
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