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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0144/15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den Beitritt der Stadt Celle zur Arbeitsgemeinschaft  fahrradfreundlicher Kommunen in Niedersachsen (AGFK) und beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden Aufnahmeantrag in den in Gründung befindlichen Verein zu stellen.

 

 

Sachverhalt:

Im Februar 2010 hat sich eine Initiative zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Niedersachsen (AGFK) gebildet. Vorbilder sind die zur Förderung des Radverkehrs erfolgreich geführten AGFK´s in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Würtemberg. Die AGFK wird derzeit als selbständiger Arbeitskreis unter dem Dach der Kommunalen Spitzenverbände (KSV) geführt. Mittelfristig hat sich der Arbeitskreis eine Vereinsgründung sowie eine mit Finanzmitteln ausgestattete Geschäftsstelle zum Ziel gesetzt.

Gespräche mit dem Ministerium haben dazu geführt, dass das Land in einem solchen Netzwerk eine gute Möglichkeit der Radverkehrsförderung sieht und eine finanzielle Unterstützung (jährlich 60.000,00 Euro für die Geschäftsstelle, sowie je 20.000,00 Euro für Projekte und Öffentlichkeitsarbeit) der AGFK u. a. unter folgenden Voraussetzungen zusagt:

 

  • Die AGFK gründet einen Verein und finanziert sich grundsätzlich über Mitgliedsbeiträge.
  • Die AGFK wird eine kommunale Institution, keine Institution des Landes.
  • Eine Vereinbarung zwischen Land und AGFK und damit die finanzielle Unterstützung wird zunächst zeitlich auf fünf Jahre begrenzt.
  • Andere Institutionen wie z. B. das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und die Kommunalen Spitzenverbände sind Mitglieder des Beirates.

 

 

- 2 -

  • Der Wettbewerb Landespreis „fahrradfreundliche Kommune“ wird nach 2015 eingestellt. Als neues Element wird die Zertifizierung der Mitglieder der AGFK eingeführt.
  • Der Minister wird Schirmherr des Vereins und verleiht das Label „fahrradfreundliche Kommune“.

 

Voraussichtlich wird es eine gemeinsame AGFK Niedersachsen/Bremen mit dem Land Bremen geben.

 

Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen die Vereinsgründung. Der Mitgliedsbeitrag wird gestaffelt nach Größe der Kommune erhoben. Die Aufnahmekriterien werden durch die Stadt Celle erfüllt. Neben der politischen Beschlussfassung zum Beitritt ist auch das Hinwirken auf die Erfüllung der Voraussetzungen für die Auszeichnung „fahrradfreundliche Kommune“ erforderlich. Dabei muss auch der politische Wille zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Radverkehrsförderung erkennbar sein.

 

Derzeit werden die Einrichtung einer Geschäftsstelle und die Vereinsgründung vorbereitet. Die konstituierende Mitgliederversammlung soll im Mai 2015 erfolgen, der offizielle Start der AGFK erfolgt im Rahmen der letzten Preisverleihung des Landeswettbewerbs „fahrradfreundliche Kommune“ durch den niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Mai 2015.

 

Die AGFK unterstützt die Kommunen und schafft Synergieeffekte hinsichtlich des Personal-, Zeit-, und Kosteneinsatzes. Der Rat der Stadt Celle hat mit dem Stadtentwicklungskonzept Mobilität, dem Lärmaktionsplan und auch mit dem Klimaschutzkonzept die nachhaltige Stärkung der Nahmobilität durch Förderung des Umweltverbundes beschlossen. Die intensive Förderung des Radverkehrs ist ein wesentlicher Baustein der Nahmobilität. Vor diesem Hintergrund wird der Beitritt in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen e. V. empfohlen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Der voraussichtliche Mitgliedsbeitrag beträgt für die Stadt Celle 3.000,00 Euro jährlich

 

Haushaltsmittel stehen grundsätzlich beim Konto 111110/4429300, Mitgliedsbeiträge an Vereine und Verbände, zur Verfügung. Sollten die dort eingestellten Mittel nicht ausreichen, wird eine Deckung aus dem Konto 541000/4212100, Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze und Brücken, angeboten

 

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