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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0328/15

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

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Beschlussvorschlag:

Der Feuerschutzausschuss empfiehlt, den Teilergebnisplan 2016 Produkt 126100 Örtlicher Brandschutz sowie die Maßnahmen des IV-Programmes in der beratenen Fassung zu beschließen.

 

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Sachverhalt:

 

Die Haushaltsplanung 2016 wird im besonderen Maße von der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung geprägt. Unter dieser Prämisse hat die Verwaltung bereits im Rahmen der Mittelanmeldung die Ansätze auf Notwendigkeit und mögliche Einsparpotentiale hin überprüft.

Der anliegende Entwurf des Teilergebnisplanes und des IV-Programmes (BV/0316/15), die Grundlage für die Haushaltsberatung sind, stellen das Ergebnis einer intensiven verwaltungsseitigen Vorberatung dar.

 

Das Produkt Örtlicher Brandschutz findet sich unter dem Oberziel Nr. 4 Celle als soziale und sichere Stadt weiterentwickeln wieder. Aus den Oberzielen sind die Fachziele im Fachbereich Bürgerservice, Integration und öffentliche Ordnung generiert. Diese sind Zukunftsfähigkeit des ehrenamtlichen Brandschutzes sichern und Sicherstellung der Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr auf dem jeweiligen Stand der Technik und Qualifizierung der Feuerwehrmitglieder. Das Produkt örtlicher Brandschutz wird nunmehr beschrieben durch die Punkte abwehrender Brandschutz, Aufrechterhaltung des örtlichen Brandschutzes und Aufstellen, Ausstatten und Unterhalten der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr Die Produktziele sind dabei Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie Einhaltung der Hilfeleistungsfrist. Daraus leiten sich die Maßnahmen ab, die wiederum in Verbindung zu den Fachzielen gebracht werden.

 

Die Stadt Celle erfüllt eine gesetzliche Pflichtaufgabe nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz. Zur Erstellung des Haushaltsentwurfs zum Produkt Örtlicher Brandschutz werden alle Haushaltsansätze gemeinsam mit der Führung der Freiwilligen Feuerwehr Celle im Rahmen der Stadtkommandositzung vorbesprochen und abgestimmt. In diesem höchsten Gremium der örtlichen Feuerwehr wird der notwendige Bedarf zur Sicherstellung des örtlichen Brandschutzes im Gebiet der Stadt Celle ermittelt, d. h. das nur die absolut erforderlichen Ersatzbeschaffungen getätigt werden.

Hierbei wird auch von der Feuerwehr Haushaltsdisziplin gewahrt, insbesondere, wenn es darum geht, dass Fahrzeugbeschaffungen anstehen, die den größten Posten im Etat ausmachen. Die Notwendigkeit der Fahrzeugbeschaffungen wird jedes Jahr im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanungen erneut überprüft, sodass nur die Fahrzeuge, die nicht mehr einsatzfähig sind ausgetauscht werden.

Die Fahrzeuge der FFW Celle werden im Schnitt erst nach 30 Jahren ersatzbeschafft. Es wird versucht, alle rechtlichen Möglichkeiten zum günstigen Einkauf, immer auf Grundlage und unter Beachtung der Vergaberichtlinien, auszuschöpfen. So werden z. B. Vorführfahrzeuge, Fahrzeuge gleichen Typs zusammen und feuerwehrtechnisches Gerät unter Beteiligung an landkreisweiten bis zu landesweiten Ausschreibungen beschafft.

 

 

Exemplarisch werden wichtige Konten vorgestellt.

 

  1. Ergebnishaushalt

 

Produktkonto 126100/4211260 Haltung von Fahrzeugen

Der Haushaltsansatz ist um 55.000 EUR auf 175.000 EUR angepasst worden, um den gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen. Dieser Ansatz ist zwingend notwendig, um die Betriebsbereitschaft der Feuerwehrfahrzeuge gewährleisten zu können. Die Fahrzeuge werden aufgrund von Verschiebungen in der Ersatzbeschaffung im investiven Bereich (s.u.) immer älter, was zwangsläufig auch zu einem höheren Reparaturaufwand führt. Darüber hinaus sind auch in Feuerwehrfahrzeugen immer mehr elektronische Bauteile verbaut, sodass auch hier ein höherer Kostenaufwand im Ersatzteilbereich liegt.

In 2016 sind die Hydraulikleitungen der Drehleiter DLK 10/30/1, Baujahr 1996, aufgrund der gesetzlichen Vorgaben auszutauschen. Hierbei fallen Kosten von 15.000 Euro an. Beim einsatzleitwagen ELW 2 ist die verbaute Informationstechnik auf den heutigen Stand zu bringen. Hierbei fallen Umrüstungskosten von 60.000 Euro an.

 

 

 

Produktkonto 126100/4261150 Dienst- und Schutzkleidung

Hierunter verbirgt sich die Beschaffung und Reinigung der Einsatz- und Dienstkleidung der FFW. Der gemeldete Ansatz von 90.000 EUR ist zwingend erforderlich, um die Einsatzschutzbekleidung für die ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte ersatzbeschaffen zu können. Dabei wird nur beschafft, was auch abgängig ist. Aus diesem Haushaltsansatz wird die Ausstattung für 450 Feuerwehreinsatzkräfte und 80 Jugendfeuerwehrmitgliedern gezahlt. Eine Einsatzjacke liegt preislich bei ca. 400,00 EUR.  Gerade die Einsatzbekleidung unterliegt durch Flammenaufschlag und Kontamination einem hohen Verschleiß.

Aus diesem Ansatz wird auch die Reinigung der Einsatzkleidung bezahlt.

 

 

Produktkonto 126100/4421100 Lohnausfallentschädigungen

Der Lohnausfall bei Einsätzen und auch bei Ausbildungsveranstaltungen steht jedem Feuerwehrmitglied gesetzlich nach dem Nieders. Brandschutzgesetz zu. Der Ansatz wurde bereits in 2015 auf 15.000 EUR gekürzt. Hieraus wird der Lohnausfall für Lehrgangsteilnahme an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katstrophenschutz (NABK) gezahlt.

 

 

  1. Investitionsprogramm 2015 – 2019

 

Freiw. Feuerwehr - Fahrzeuge, Sachkonto 0611000

Verpflichtungsermächtigung in 2016 zur Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs für die Ortsfeuerwehr Scheuen (2017).

Der Fachdienst 32 hat zusammen mit der Freiw. Feuerwehr Celle intensiv die mittelfristigen Fahrzeugbeschaffung der kommenden Jahre betrachtet und diskutiert. Um in erheblichem Maße zur Haushaltskonsolidierung beizutragen, sind die aktuellen Fahrzeugbeschaffungen bis zum Jahr 2018 überarbeitet worden. Dabei sind die geplanten Fahrzeugbeschaffungen jeweils um ein bis zwei Jahre nach hinten verschoben worden. Deutlich sein muss, dass bei Fahrzeugen, die ca. 30 Jahre alt sind, jederzeit eine Reparatur anfallen kann, die zu einem sofortigen Ausfall des Fahrzeugs führt.

 

Die Ersatzbeschaffungen im Einzelnen:

 

Jahr

Mittelfristige IV-Planung

 

 

2015

460.000 EUR
1 Löschgruppenfahrzeug Ortsfeuerwehr Garßen (Verschiebung aus 2014)
2 Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) Ortsfeuerwehren Hustedt und Altenhagen (1 MTF aus 2014, 1 MTF aufgrund des Alters und Zustands aus 2016)

2016

440.000 EUR
1 Gerätewagen Chemie- u. Strahlenschutz Ortsfeuerwehr Hauptwache (Verschiebung aus 2015)

2017

410.000 EUR
1 Löschgruppenfahrzeug Ortsfeuerwehr Scheuen (Verschiebung aus 2016; das Tanklöschfahrzeug aus 2016 sowie die 2 Löschgruppenfahrzeuge aus 2017 sind in die Folgejahre verschoben)
1 Gabelstapler Werkstatt

2018

380.000 EUR

1 Löschgruppenfahrzeug Ortsfeuerwehr Groß Hehlen (Verschiebung aus 2017)

1 Mehrzweckfahrzeug Ortsfeuerwehr Hauptwache

 

 

 

 

 

 

 

( Stephan Kassel )

Stadtrat

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Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden hauswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

(ankreuzen, falls zutreffend)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Ab­schreibungen, Zinsen, Personalaufwen­dungen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

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Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

 

Auswirkung für Integration:

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Anlagen

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