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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0337/15

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Beratungsfolge

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Bisheriges Verfahren:

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung vom 31.05.2007 die Aufstellung Bebauungsplanes für ein allgemeines Wohngebiet im Stadtteil Klein Hehlen beschlossen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte mit Bekanntmachung vom 06.09.2008 in der Frist vom 08.09.2008 bis zum 23.09.2008. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 05.09.2008 bis zum 16.09.2008.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 143 II. Teil „Am Kieferngrund“ der Stadt Celle (Stand 11.09.2015) und die zugehörige Begründung (inklusive umweltbezogene Gutachten) liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.10.2015 bis zum 27.11.2015 öffentlich aus. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 26.10.2015 bis zum 27.10.2015.

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 143 der Stadt Celle "Am Kieferngrund" II. Teil mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 143 „Am Kieferngrund“ I. Teil und örtlichen Bauvorschriften sowie der dazugehörenden Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Klein Hehlen

Entfernung zum Stadtzentrum:etwa 3,2 km

Größe des Plangebietes:ca. 6,7 ha

geplante Nutzungen:Allgemeines Wohngebiet

 

Die Stadt Celle ist weiterhin bestrebt, durch das Angebot von kommunalem Bauland im Stadtgebiet der nach wie vor großen Nachfrage nach Baugrundstücken Rechnung zu tragen.

Um die kontinuierliche Bereitstellung von Bauland auch im nördlichen Stadtbereich gewährleisten zu können, sollen für die in städtischem Besitz befindlichen ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Flächen in Klein Hehlen, nördlich des Waldstreifens der Winsener Straße, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden.

 

Nach der Ausweisung des I. Teils im Jahr 2011 sollen nun die übrigen Flächen als Wohngebiet festgesetzt werden. Flächen, die für die Weiterführung der Ortsumgehung Groß Hehlen mit Überführung des Hollenkamps genutzt werden, sind nicht mehr Teil des Plangebietes. Der für den 5. Abschnitt der Ortsumgehung notwendige Lärmschutzwall wird im Zuge der Baumaßnahmen zur Ortsumgehung durch die Landestraßenbauverwaltung geplant und errichtet.

 

Die Bebauung soll aufgelockert mit Einzel- bzw. Doppelhäusern und einer entsprechenden Einbindung an die Landschaft erfolgen. Das Wohngebiet wird in zwei Teilgebiete mit differenzierten Festsetzungen zur Gebäudehöhe und Dachneigung gegliedert. Die Erschließung erfolgt über die bestehende Anbindung an die Winsener Straße. Die um das Wohngebiet festgesetzten Grünflächen dienen als Ortsrandeingrünung, Brandschutzstreifen und öffentliche Parkflächen. Der geplante Arbeitsraum der Ortsumgehung ist vom Plangebiet ausgenommen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

-            Personeller Betreuungsaufwand

 

 

Auswirkung für Integration: nein

 

 

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Anlagen

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