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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0368/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Jägerschaft des Landkreises Celle e.V. als Betreiberin des Schießparks Celler Land hat die Änderung der Schießzeiten an Sonn- und Feiertagen beantragt.

Unter Verweis auf die Beachtung der Anforderungen des Sonn- und Feiertagsrechts und die daraus folgenden organisatorischen Erfordernisse des Schießübungsbetriebs sollen künftig die Schießzeiten an Sonn- und Feiertagen (ohne mittägliche Unterbrechung) auf den Zeitraum von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr festgelegt werden.

Über den Antrag auf Änderung ist gem. §§ 16 (4) i. V. mit 19 (3) Bundesimmissionsschutzgesetz in einem vereinfachten Verfahren zu entscheiden.

Nach derzeitiger Einschätzung der Sach- und Rechtslage steht der Jägerschaft ein Anspruch auf Erteilung der beantragten Änderungsgenehmigung zu, da kein Verstoß gegen geltende Rechtsvorschriften insbesondere des Immissionsschutzrechts erkennbar ist. Es wurde daher der vorzeitige Beginn vor abschließender Genehmigung zugelassen.

Damit würden sich künftig folgende Schießzeiten ergeben:

Montag – Samstag08:00 – 20:00 Uhr

Sonn- und Feiertags11:00 – 18:00 Uhr  (bislang 9:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr)

Ausgenommen werden dabei die sogenannten „stillen Feiertage“ Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag, an denen kein Schießbetrieb zulässig ist. Sofern der 1. Mai und der 3. Oktober nicht auf einen Sonntag fallen, unterliegt der Schießbetrieb an diesen Tagen keinen Einschränkungen.

 

 

 

Vor abschließender Entscheidung über den Antrag wird der Ortsrat gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG angehört.

 

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