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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0386/15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt:

a) den Jahresabschluss 2013 und die Entlastung des Oberbürgermeisters und

b) den Jahresfehlbetrag 2013 in Höhe von 1.124.327,61 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

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Sachverhalt:

Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2013 wurde durch den Oberbürger­meister am 23.12.2014  gem. § 129 Abs. 1 S. 2 NKomVG festgestellt. Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2014 mit allen Anlagen einschließlich des Rechenschaftsberichtes des Fachdienstes Finanzwirtschaft dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet.

In dem vom Rechnungsprüfungsamt gem. § 156 Abs. 3 NKomVG erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 vom 17. November 2015 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt die uneingeschränkte Richtigkeit des Jahresabschlusses. Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i. V. m. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Das Jahr 2013 schließt mit dem nachstehenden Jahresfehlbetrag ab:

 

im ordentlichen Ergebnis mit -4.779.980,86 € und

 

im außerordentlichen Ergebnis mit 3.655.653,25 €

 

Jahresergebnis = Fehlbetrag -1.124.327,61 €

 

 

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Celle zum 31.12.2013

ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.

 

 

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Anlagen

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