Beschlussvorlage - BV/0386/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013, die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013 und Ergebnisverwendungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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09.12.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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02.03.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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17.03.2016
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Sachverhalt:
Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2013 wurde durch den Oberbürgermeister am 23.12.2014 gem. § 129 Abs. 1 S. 2 NKomVG festgestellt. Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2014 mit allen Anlagen einschließlich des Rechenschaftsberichtes des Fachdienstes Finanzwirtschaft dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet.
In dem vom Rechnungsprüfungsamt gem. § 156 Abs. 3 NKomVG erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 vom 17. November 2015 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt die uneingeschränkte Richtigkeit des Jahresabschlusses. Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i. V. m. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters.
Das Jahr 2013 schließt mit dem nachstehenden Jahresfehlbetrag ab:
im ordentlichen Ergebnis mit -4.779.980,86 € und
im außerordentlichen Ergebnis mit 3.655.653,25 €
Jahresergebnis = Fehlbetrag -1.124.327,61 €
Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Celle zum 31.12.2013
ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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