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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0025/16

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Wietzenbruch und Neustadt/Heese

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass der in den Ortsteilen Wietzenbruch und Neustadt/Heese neu gebaute Verbindungsweg mit Parkplatz zwischen der Straße Kanaltrift und der Zuwegung zum Spielplatz der Lobetalarbeit e.V. auf den Flurstücken 59/16, 353/66, 354/66, 242/9 Flur 5 und 726/228 Flur 8, Gemarkung Celle, als öffentliche Verkehrsfläche gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

Der in den Ortsteilen Wietzenbruch und Neustadt/Heese neu gebaute Verbindungsweg mit Parkplatz zwischen der Straße Kanaltrift und dem Spielplatz der Lobetal e.V. dient der öffentlichen Erschließung des Gebietes.

 

Die vorgenannten Flurstücke stehen im Eigentum der Stadt Celle. Der Verbindungsweg mit Parkplatz wurde von der Stadt ausgebaut und soll als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden.

 

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Anlagen

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