Beschlussvorlage - BV/0166/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Südheide im Gebiet der Stadt Celle"Beschluss der Verordnung und Behandlung von Einwendungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 64 Umweltschutz
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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01.06.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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16.06.2016
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Sachverhalt:
Mit Vorlage BV/0173/14 wurde das Erfordernis der Neufassung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung dargestellt. Insbesondere besteht ein Zusammenhang mit der Neufassung dieser Verordnung im Zuständigkeitsbereich des Landkreises.
Gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 15.07.2014 wurde nach inhaltlicher Abstimmung mit dem Landkreis Celle das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingeleitet.
Die Ortsräte Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt sowie Garßen wurden in ihren Sitzungen am 24.02.2015 und 25.02.2015 gemäß § 94 NKomVG angehört und haben Hinweise zur evtl. Betroffenheit von Infrastrukturprojekte bzw. landwirtschaftlicher Flächen gegeben.
Vom 16.04.2015 bis 15.05.2015 haben die Unterlagen öffentlich ausgelegen; parallel wurden die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert.
Die im Rahmen des Verfahrens eingegangenen Einwendungen und Hinweise sind in der anliegenden tabellarischen Übersicht mit jeweiligen Vorschlägen zur Behandlung aufgeführt.
Da im Verfahren keine grundsätzlichen und schwerwiegenden Bedenken geäußert wurden, die einer Beschlussfassung entgegenstehen, kann aus Sicht der Verwaltung ein Beschluss der Verordnung unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen erfolgen.
Besondere Bedeutung hat die Empfehlung des Landkreises Celle zur Grenzanpassung wegen Überlagerung des LSG mit dem FFH-Gebiet "Entenfang Boye und Bruchbach", konkret dem Verlauf der Wittbek mit angrenzender Bachaue. Dieser Empfehlung kann aus Sicht der Verwaltung gefolgt werden, da eine räumliche Abstimmung zur Abgrenzung eines zur Umsetzung des FFH-Gebiets erforderlichen Naturschutzgebiets erfolgt ist und eine Verwaltungsvereinbarung zur federführenden Zuständigkeit für das entsprechende Schutzverfahren angestrebt wird.
Das neugefasste LSG im Stadtgebiet soll möglichst zeitgleich mit der Neuordnung im sonstigen Landkreisgebiet in Kraft treten. Der Kreistag wird nach Auskunft der Kreisverwaltung am 15.06.2016 die Verordnung abschließend beraten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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224,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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277,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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408,1 kB
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