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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0308/16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadtentwässerung Celle.

 

2.Die Zusammensetzung des Betriebsausschusses wird in der konstituierenden Sitzung des am 11.09.2016 gewählten Rates beschlossen.

 

3.Der Rat beschließt den beigefügten Haushaltsplan der Stadtentwässerung Celle.  

 

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Sachverhalt:

 

Auf die Beschlussvorlagen BV/0414/15, BV/0414/15-1 und BV/0169/16 zur Überführung des Fachdienstes 68 Klärwerk und Kanalbetrieb in einen Eigenbetrieb zum 01.01.2017 wird zunächst Bezug genommen.

 

Mit Beschluss der Betriebssatzung wird der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle zum 01.01.2017 errichtet und mit einem Stammkapital in Höhe von 8 Mio. ausgestattet. Gegenstand und Aufgabe des Eigenbetriebes ist die Abwasserbeseitigung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Celle, jeweils in den gültigen Fassungen. Dies beinhaltet die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung aller öffentlichen Abwasseranlagen wie Kläranlage, Pumpwerke, Druckrohrleitungen, Freigefällekanäle und Sonderbauwerke. Weiterhin beinhaltet dies den Betrieb und die Unterhaltung der Straßenabläufe und der Stadtbrunnen. Der Eigenbetrieb darf alle mit dem Betriebszweck zusammenhängenden Geschäfte betreiben. In Anbetracht der Hoheitlichkeit und Gebührenfinanzierung der Betriebsaufgabe, steht die Höhe des Stammkapitals in einem angemessenen Verhältnis zur Betriebsgröße, zum Anlagevermögen und der zu erwartenden Bilanzsumme. Das Stammkapital kann in Form von Sachanlagen eingelegt werden. Dies wird durch die Übertragung des Anlagevermögens erreicht. Unter Berücksichtigung des Stammkapitals in Höhe von 8 Mio. € liegt die Eigenkapitalquote bei über 30 %.

 

Der Betriebsausschuss hat sechs Sitze. Den Vorsitz im Betriebsausschuss führt der Oberbürgermeister, er kann sich durch die zuständige Dezernatsleitung vertreten lassen (§ 5 Absatz 1 der Betriebssatzung). Fünf Sitze (stimmberechtigte Mitglieder) werden nach § 71 Absatz 2 und 3 NKomVG vom Rat entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt. Zusätzlich gehören dem Betriebsausschuss gem. § 110 Nds. Personalvertretungsgesetz drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Beschäftigten an; diese werden von den Beschäftigten gewählt und vom Rat bestätigt. Fraktionen und Gruppen, auf die hiernach kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Betriebsausschuss zu entsenden (§ 71 Absatz 3 NKomVG). Da der Betriebsausschuss erst zum 01.01.2017 handlungsfähig sein muss, sollte die Sitzverteilung in dem auf Grundlage der Wahl vom 11.09.2016 gebildeten Rat besetzt werden und die dann geltenden Verhältnisse berücksichtigen.

 

Nach dem derzeitigen Planungsstand schließt der Ergebnishaushalt des Eigenbetriebes für 2017 mit einem positiven Ergebnis i.H.v. 1,1 Mio. EUR ab. Bis 2020 kumuliert sich dieses positive Ergebnis auf 3,2 Mio. EUR. Dieses Jahresergebnis steht ausschließlich dem Eigenbetrieb zur Verfügung.

 

Aus Sicht des städtischen Kernhaushaltes gibt es drei positive Effekte. Der Schuldenstand wird mit dem in den Eigenbetrieb eingelegten Fremdkapitals in Höhe von 45,5 Mio. EUR entlastet und verzinst. Bezüglich der Vereinbarung des Fremdkapitalzinssatzes für die Überlassung von Geldmitteln, die seinerzeit den Anschaffungen des Regiebetriebs Abwasser dienten, wurde ein Mischzinssatz aller gewichteten Zinssätze des städtischen Kreditvolumens in Höhe von 3,5 % ermittelt. Die Tilgung beträgt 3 % und führt in 2017 zu einem zusätzlichen Rückfluss liquider Mittel in den städtischen Kernhaushalt in Höhe von rund 1,5 Mio. EUR. Der sich aus Zins- und Tilgung in Summe ergebende Rückfluss an den städtischen Kernhaushalt bleibt über die Laufzeit bis 2039 gleich. Die Dienstleistungen des städtischen Kernhaushaltes (Personalabrechnung, Vergaben etc.) an den Eigenbetrieb werden verrechnet.

 

Der Stellenplan spiegelt den aktuell absehbaren Bedarf wieder. Einige der im Plan ausgewiesenen Stellen stehen unter dem Vorbehalt der noch durchzuführenden Bewertung. Neben den derzeit im FD 68 vorhandenen 45,45 Personalstellen und der Stelle für einen Auszubildenden werden 2 Stellen der Entwässerungsplanung sowie 2 Stellen aus der Verwaltung in den Eigenbetrieb überführt und müssen nicht neu geschaffen werden. Darüber hinaus sind in dem Stellenplanentwurf ein Kaufmann und ein Bauzeichner zusätzlich geplant. Der Mehrbedarf beruht auf der Änderung der Organisationsform aber auch auf der Aufgabenmehrung durch den betrieblich durchzuführenden Hochwasserschutz und der zusätzlichen Infrastruktur. Beamte werden nur nachrichtlich geführt.

 

Für die weitere Umsetzung ist zu beachten, dass der hier vorgeschlagene Ratsbeschluss

über die Errichtung des Eigenbetriebes der Kommunalaufsicht anzuzeigen ist und erst sechs Wochen nach der Anzeige vollzogen werden darf (§ 152 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 3 NKomVG).

 

Zwingend erforderliche Änderungen des Haushaltes des Eigenbetriebes sind derzeit nicht absehbar, könnten aber ggf. im Rahmen der Haushaltsberatungen des städtischen Haushaltes noch beschlossen werden.

 

 

 

Die endgültige Eröffnungsbilanz wird auf Grundlage der Jahresabschlussarbeiten nach dem 01.01.2017 aufzustellen sein.

 

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Anlagen

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