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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0349/16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitglieder wird mit Wirkung vom 01.11.2016 wie folgt geändert:

 

§ 2 Aufwandsentschädigungen für Rats- und Ortsratsmitglieder

(2)  Daneben erhalten als monatliche Aufwandsentschädigung

 

 

  1. die Bürgermeister/innen

 

a)      bis zu zwei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters = 220,- Euro pro Person

 

b)      bei drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters = 150,- Euro pro Person.

 

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Sachverhalt:

 

In § 4a der Hauptsatzung der Stadt Celle ist geregelt, dass der Rat  der Stadt Celle aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters wählen kann. In der Vergangenheit wurden regelmäßig 2 Vertreter/innen vom Rat bestimmt. Am 02.11.2016 konstituiert sich der neue Rat und im Zuge dieser Sitzung wird auch die „Wahl der Bürgermeister/innen“ erfolgen.

 

Vorsorglich soll mit Wirkung vom 01.11.2016 die Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitglieder dahingehend angepasst werden, dass eine mögliche Wahl von drei Bürgermeister/innen kostenneutral erfolgt. Damit soll der aktuellen Haushaltssituation Rechnung getragen werden.

 

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