Beschlussvorlage - BV/0349/16
Grunddaten
- Betreff:
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Änderung der Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Zuständigkeit:
- Thomas Bertram
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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26.10.2016
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Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitglieder wird mit Wirkung vom 01.11.2016 wie folgt geändert:
§ 2 Aufwandsentschädigungen für Rats- und Ortsratsmitglieder
(2) Daneben erhalten als monatliche Aufwandsentschädigung |
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- die Bürgermeister/innen
a) bis zu zwei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters = 220,- Euro pro Person
b) bei drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters = 150,- Euro pro Person.
Sachverhalt:
In § 4a der Hauptsatzung der Stadt Celle ist geregelt, dass der Rat der Stadt Celle aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters wählen kann. In der Vergangenheit wurden regelmäßig 2 Vertreter/innen vom Rat bestimmt. Am 02.11.2016 konstituiert sich der neue Rat und im Zuge dieser Sitzung wird auch die „Wahl der Bürgermeister/innen“ erfolgen.
Vorsorglich soll mit Wirkung vom 01.11.2016 die Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitglieder dahingehend angepasst werden, dass eine mögliche Wahl von drei Bürgermeister/innen kostenneutral erfolgt. Damit soll der aktuellen Haushaltssituation Rechnung getragen werden.
