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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0460/16

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Blumlage/Altstadt, Hehlentor und Neuenhäusen

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf der 64. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Allerinsel“ sowie der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren erneute öffentliche Auslegung beschlossen (§§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB).

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Ortsteil Blumlage/Altstadt,

zwischen Hafenstraße und Mühlenaller

Entfernung zum Stadtzentrum:500 m

Größe des Plangebietes:ca. 7,2 ha

geplante Nutzungen:Wohnen, Freizeit, Vereinen und Dienstleistungen

 

Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Allerinsel wurde bereits im Dezember 2004 ein Einleitungsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplans „Allerinsel“ gefasst. Zu diesem Zeitpunkt umfasste das Plangebiet zunächst die gesamte Allerinsel. Die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle erfolgte parallel dazu. Im Zuge der Erarbeitung des „Rahmenplans Allerinsel“, hat sich für die weitere Umsetzung ein Vorgehen in Bauabschnitten ergeben. Hierbei soll zunächst der Bereich zwischen Hafenstraße und Mühlenaller entwickelt werden. Weitere Abschnitte sollen später folgen. Für die Bauleitplanung ergibt sich hieraus ein geänderter und besser geeigneter Zuschnitt des Geltungsbereiches. Das Planverfahren ist deshalb unter dem Titel: Bebauungsplan Nr. 138 I. Teil der Stadt Celle „Allerinsel“ fortgeführt worden. Die 64. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle wird im Parallelverfahren weitergeführt. Änderungen in der Darstellung von Flächen ergeben sich daher zunächst nur in den Bereichen für die auch der BPlan Nr. 138 I. Teil Aussagen trifft.

 

Der Rahmenplan Allerinsel von 2009/10, der in Zusammenarbeit mit dem Büro Pesch und Partner/ Stadtplaner und Architekten erarbeitet wurde und am 10.06.2010 durch den Rat der Stadt Celle als städtebauliches Konzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen wurde, sieht für den 1. Bauabschnitt eine Mischung aus Wohnnutzung, Freizeit, Vereinen und Dienstleistungen vor.

 

Für die weitere Umsetzung des Rahmenplans Allerinsel war auch die Verwirklichung des Hochwasserschutzes als Grundlage für die Wiedernutzbarmachung und Weiterentwicklung als städtischem Quartier erforderlich. Die Maßnahmen des Hochwasserschutzes fußen auf dem Planfeststellungsbeschluss „Hochwasserschutzmaßnahmen in der Region Celle, 3. Planfeststellungsabschnitt Bereich Allerinsel“ vom 02.12.2013.

 

Im Zuge der Entwicklung im Umfeld der Allerinsel wurde die Erneuerung der Umfassungsbauwerke des Hafens im Kontext mit der künftigen städtebaulichen Entwicklung vorgenommen. Die Erneuerung war erforderlich, weil die Mauern einen dringenden Sanierungsbedarf aufwiesen und für die weitere städtebauliche Entwicklung eine gesicherte Ausgangssituation, insbesondere auch für eine gesicherte Erschließung, geschaffen werden musste.

 

Mit der Durchführung des Investorenwettbewerbes hat die künftige bauliche Entwicklung des Hafenumfeldes eine weitere Konkretisierung erfahren. Der Bebauungsplanentwurf, der im Wettbewerb zunächst bewusst eine Leitlinie für die Entwürfe darstellte, wird nun als Angebotsbebauungsplan weitergeführt. Gegebenenfalls erforderliche Regelungen hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung der Projekte und die Bindung der Investoren an die Wettbewerbsergebnisse als Grundlage für die Investitionsumsetzung werden im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages oder ggf. in den jeweiligen Grundstückskaufverträgen getroffen.  

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung vom 10.12.2004 die Einleitung des Verfahrens zur 64. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Allerinsel“ beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte mit Bekanntmachung vom 21.09.2013 in der Frist vom 01.10.2013 bis zum 25.10.2013. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 10.10.2013 (Datum des Absendens der Stellungnahmeaufforderung) bis zum 08.11.2013.

 

Im Rahmen der Stellungnameauswertung und in den fortschreitenden Gesprächen mit den Investoren der Lose 1-3 hat sich am Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Überarbeitungsbedarf ergeben, der seine erneute Auslegung erforderlich macht. Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung hat sich ergeben, dass die bislang im Flächennutzungsplan dargestellte Mischbaufläche die Situation besser wiederspiegelt als die zunächst für das Stadtwerkegelände favorisierte Darstellung als Sonderbaufläche.

 

Die Ortsräte Blumlage/Altstadt, Hehlentor und Neuenhäusen werden gemäß § 94 Abs. 2 NKomVG bezügliche dieser Flächennutzungsplanänderung rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss angehört.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

  •    Angaben zu den finanziellen Auswirkungen erfolgen zum Satzungsbeschluss

 

 

 

 

Auswirkung für Integration: nein

 

 

 

 

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