Beschlussvorlage - BV/0401/16
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014, die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2014 und Ergebnisverwendungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- (Thomas Bertram)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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07.12.2016
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23.02.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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02.03.2017
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Sachverhalt:
Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2014 wurde durch den Oberbürgermeister am 18.11.2015 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG festgestellt. Der Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 20.11.2015 mit allen Bestandteilen zugeleitet und am 25.11.2015 durch Änderungen ergänzt.
In dem vom Rechnungsprüfungsamt gem. § 156 Abs. 3 NKomVG erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 vom 19.09.2016 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt die uneingeschränkte Richtigkeit des Jahresabschlusses. Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters.
Das Jahr 2014 schließt mit dem nachstehenden Jahresfehlbetrag ab:
Im ordentlichen Ergebnis mit -8.334.842,87 € und
im außerordentlichen Ergebnis mit 4.011.276,19 €.
Es ergibt sich ein Jahresergebnis = Fehlbetrag in Höhe von -4.323.566,68 €.
Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Celle zum 31.12.2014 ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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