Beschlussvorlage - AN/0112/17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag Nr. AN/0112/17 der AfD-Fraktion "Live-Übertragungen der Ratssitzungen im Internet"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Informationstechnik
- Beteiligt:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- (Thomas Bertram)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
|
Vorberatung
|
|
|
|
23.05.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
|
|
20.06.2017
|
Sachverhalt:
Das Bereitstellen des öffentlichen Teils der Ratssitzungen im Internet per Live Stream ist technisch kein Problem.
Im Rahmen der Kostenermittlung wurde zunächst zu verschiedenen Städten, die bereits Erfahrungen mit Live Streaming haben, Kontakt aufgenommen. Unisono wurde herausgestellt, dass ein Live Stream im Internet ein gewisses Qualitätsniveau erfüllen muss, sonst verlieren die Bürgerinnen und Bürger sehr schnell das Interesse. Außerdem würde das Image einer Stadt erheblich leiden.
Wir sind bei unseren Planungen daher von zwei festen Kamerapositionen ausgegangen und einer weiteren mobilen Kamera, die flexibel schwenkbar ist. Das beigefügte Schaubild veranschaulicht die Standorte der jeweiligen Kamera.
Auf dieser Grundlage haben wir zwei Angebote eingeholt.
Variante 1:
Das Angebot des Celler Unternehmens Sound & Vision beläuft sich auf 2.403,80 € brutto pro Ratssitzung, bei durchschnittlich 10 Ratssitzungen im Jahr ergäben sich Kosten in Höhe von 24.038,- €.
Variante 2:
Das zweite Angebot kommt von der Firma Plenum TV aus Essen. Die Kosten liegen hier bei 1.035,39 € brutto pro Ratssitzung, insgesamt bei 10 Ratssitzungen also 10.353,- €.
In dem Antrag der AfD werden beispielhaft die Kosten der Stadt Essen mit 700,- € deklariert. Die Stadt Essen arbeitet mit der Firma Plenum TV zusammen und nutzt die einfachste Variante mit zwei starren Kameras. Hier entstehen Kosten in Höhe von 700,- Euro netto, pro Jahr also 8.330,- € brutto.
Variante 3:
Als weitere Variante haben wir die Kosten ermittelt, wenn wir die notwendige Technik beschaffen und selbst betreiben. Dies hätte den Vorteil, dass die Stadt Celle die Kameras auch für andere Dinge (Imagefilm, Aufnahmen anderer Veranstaltungen, Live Stream OB, …) nutzen könnte.
Hier entstünden einmalige Investitionskosten in Höhe von 10.847,- € bzw. 12.615,- €, je nach Qualität der Kameras. Folgekosten entstehen keine. Die notwendige Software ist Open Source und damit kostenfrei. Der Videostream könnte über die vorhandene Internetleitung in einem eigenen Videokanal bei YouTube, ebenfalls kostenlos gestreamt werden. Der YouTube Kanal kann einfach in eine Internetseite der Stadt Celle eingebunden werden. Das Personal (2 Mitarbeiter/innen während der Ratssitzungen) müsste die Stadt in diesem Fall selber stellen. Geht man von 2 Stunden pro Ratssitzung aus, entstünden pro Ratssitzung zusätzlich Personalkosten in Höhe von ca. 200,- € (= 2.000,- € pro Jahr).
Bei einer Nutzungsdauer von 5 Jahren entstünden bei der Kaufvariante somit folgende Kosten:
Abschreibung: 10.847 € / 5 = 2.170,- € p.a.
Personal: 2.000,- € p.a.
4.170,- € p.a
Das entspricht Kosten in Höhe von 417,- € pro Ratssitzung.
Finanzielle Auswirkungen: siehe Sachverhalt
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Investiver Finanzhaushalt
| |||
Dezernat I | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
| Produkt 111230.0721001 Betriebsmaschinen und Geräte
| ||
Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) | Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
|
|
| 10.850,- €
|
|
|
|
|
Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
- 10.850,- €
| ||
Anmerkungen:
(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
79,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
94,9 kB
|
