Beschlussvorlage - AN/0155/17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN "Anpassung der Öffnungszeiten von ein oder zwei Kindertagesstätten im Celler Stadtgebiet, um den Wirtschaftsstandort Celle zu stärken"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Schulen
- Zuständigkeit:
- (Susanne McDowell)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Bereit
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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24.10.2017
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Die Ratsfraktion „Die Unabhängigen“ fordern die Verwaltung auf zu prüfen, ob eine oder zwei Kindertagesstätten im Zeitraum von 07:00 bis 20:00 Uhr sowie an Wochenenden oder Feiertagen geöffnet werden könnten. Zu weiteren Einzelheiten wird auf den Antrag verwiesen, der als Anlage beigefügt ist.
In den Kindertageseinrichtungen der Stadt ist die Regelbetreuungszeit von 08:00 bis 16:30 Uhr. Ergänzend dazu werden Sonderdienste grundsätzlich in der Zeit von 07:00 bis 08:00 Uhr und von 16:30 bis 17:00 Uhr angeboten.
Eine Ausnahme bildet die Kindertagesstätte Gertrud-Kock-Haus in der Fuhsestr. Hier ist seit dem Kita-Jahr 2006/2007 eine Betreuung bis 19:00 Uhr sichergestellt. Von möglichen 25 Kindern haben diese Betreuung im abgelaufenen Kindergartenjahr lediglich 8 Kinder in Anspruch genommen.
Wünsche der Eltern über eine noch längere Betreuungszeit sind bisher nicht an die Kita-Leitung herangetragen worden.
Es war seinerzeit beabsichtigt, diesen Service auch in der Kindertagesstätte Schlößchen anzubieten. Dieses ist aufgrund mangelnder Nachfrage nicht in zustande gekommen.
Darüber hinaus sind auch Versuche, eine Betreuung an Samstagen anzubieten aus demselben Grund letztendlich gescheitert.
Eine Betreuung außerhalb der Kita-Öffnungszeiten ist nur in wenigen Einzelfällen erforderlich. Diese Nachfrage konnte bei Bedarf bislang immer im Rahmen von Tagespflege abgedeckt werden.
Derzeit bieten 3 Tagespflegepersonen eine Kinderbetreuung über Nacht an. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wir dieses Angebot nicht in Anspruch genommen.
Angebote an Wochenenden und Feiertagen werden momentan sporadisch von 5 Kindern genutzt.
Die Betreuung in der Tagespflege ist zwar stellenplanneutral, jedoch nicht kostenneutral. Beides zusammen kann auch in einer Kindertagesstätte nicht umgesetzt werden. Wenn für vereinzelte Kinder eine längere Betreuung in einer Einrichtung ermöglicht würde, wären diese Stunden auch bei einer Verschiebung der Betreuungszeiten für diese Kinder, beispielsweise von 13:00 bis 21:00 Uhr zusätzlich zu leisten. Das Gros der Kinder ist während der Kernöffnungszeiten anwesend, so dass der gesetzlich vorgeschriebene Betreuungsschlüssel in dieser Zeit gewährleistet werden muss.
Der Antrag zielt darauf ab, dass die hiesige Wirtschaft gestärkt werde.
Bei der Gestaltung der Angebote ist es gängige Praxis in den Kindertagesstätten die Betreuungsplätze nach dem Bedarf der Eltern zu gestalten, indem Halbtagsgruppen zu ¾-oder Ganztagsgruppen umgewandelt werden. Insofern wird stets auf die sich stellenden Anforderungen reagiert. In Einzelfällen ist aufgrund eines Bedarfs auch schon eine Öffnungszeit ab 6:45 Uhr angeboten worden.
Es müssen aber nicht nur die Möglichkeiten, sondern auch Grenzen der Flexibilität und Zumutbarkeit für Kinder unterschiedlichen Alters und die Sicherung des Kindeswohls im Zentrum der Betrachtung stehen. Nicht alles was "machbar" ist, ist auch gut das Kind.
Beispielhaft scheint hier das AKH zu sein. Trotz des Erfordernisses einer flexiblen Betreuung durch Schichtdienste wird in der „hauseigenen“ Großtagespflegestelle auch „nur“ eine Betreuungszeit von 7:00 bis 19:00 Uhr angeboten.
In der Vergangenheit hat es diverse Gespräche und auch eine Infoveranstaltung mit Vertretern aus der Wirtschaft geben, die sich dafür interessiert haben, eine Kinderbetreuung der Kinder ihrer Angestellten anzubieten. Abgesehen von der Großtagespflegestelle im AKH ist auf Dauer nichts Zählbares dabei herausgekommen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die aufgetretenen Betreuungsbedarfe durch die angebotenen Öffnungszeiten und durch die Tagespflege grundsätzlich gedeckt werden konnten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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64 kB
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