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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0189/17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Vertragsverhältnisse mit den Kleingartenvereinen dahingehend zu verändern, dass ab dem 01.01.2018 ein Pachtzins in der Höhe von 0,10 € je qm für die tatsächlich bewirtschafteten Kleingartenparzellen erhoben wird. Die Laufzeit wird auf fünf Jahre festgeschrieben. Die Vereine übernehmen auch die bisher von der Stadt gezahlten Grundsteuern und die Beiträge zur Landwirtschaftskammer. Nach fünf Jahren erfolgt eine Anpassung entsprechend der Kostenentwicklung für die Lebenshaltung.

 

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Sachverhalt:

 

Im Bereich der Stadt Celle gibt es folgende Kleingartenvereine:

 

-          im Ortsteil Blumlage/Altstadt = „Hospitalwiesen“

-          im Ortsteil Neustadt/Heese = „Kiebitzsee“

-          im Ortsteil Hehlentor = „Carlslust“

-          im Ortsteil Boye = „Hollenkamp“

-          im Ortsteil Vorwerk = „Karrenweg“.

 

In vorangegangenen, sehr konstruktiven Gesprächen zwischen der Verwaltung und den Vorständen der Kleingartenvereine und mit dem Bezirksvorstand über eine Pachterhebung konnte die im Beschlussvorschlag genannte Einigung erzielt werden. Hintergrund hierfür war nicht nur der KGSt-Prüfauftrag und dessen Verschiebung sondern auch der zunehmende Zwang für die Stadt Celle, mögliche Beiträge zur Haushaltskonsolidierung erneut auf den Prüfstand zu stellen. Die Schwierigkeit bestand darin, einen akzeptablen Preis zu finden, weil es in der Region Celle an Vergleichsmöglichkeiten mangelt: nach dem Bundeskleingartengesetz kann ein Pachtzins bis zum 4-fachen der Pachtpreise im Erwerbsgartenbau erhoben werden – nur in Celle gibt es keinen Erwerbsgartenbau. Deshalb ist seitens der Verwaltung von Pachtpreisen in der Landwirtschaft ausgegangen worden, um überhaupt einen Ausgangspunkt zu haben. Die Verwaltung möchte besonders hervorheben, dass es bereits in einem ersten Gespräch im Mai 2016 über diese Thematik durchaus Verständnis auf Seiten der Kleingärtner gab und von einer Verweigerungshaltung keineswegs die Rede sein konnte! Umso erfreulicher ist jetzt diese Einigung zu beurteilen. Nach dem derzeitigen Stand der bewirtschafteten Parzellen in den fünf Kleingartenvereinen geht die Verwaltung von einer Einnahme von rund 24.000,-€ ab dem Jahr 2018 aus. Dieser Betrag kann sich noch geringfügig verändern, falls – wie vereinzelt geäußert – Kündigungen erfolgen sollten. Die Vereine haben auch erklärt, dass die Wege und sonstigen Gemeinschaftsanlagen -  wie in der Vergangenheit -  auch zukünftig von den Kleingärtnern gepflegt und unterhalten werden. Würde die Stadt diese Aufgaben übernehmen müssen, würde das Kosten in der Höhe von ca. 30.000,-€ verursachen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Wie im Sachverhalt dargestellt.

 

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