Beschlussvorlage - BV/0044/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Anträge auf Förderung der sozialen Arbeit für das Jahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
- Zuständigkeit:
- Susanne McDowell
- Ziele:
- Hilfe in schwierigen Lebenssituationen bereitstellen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Schulangelegenheiten, Soziales und Integration
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Vorberatung
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07.03.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Gemäß der Förderrichtlinien der Stadt Celle haben im Jahr 2017 - wie in den Vorjahren - verschiedene Verbände und Vereine Förderanträge für das Haushaltsjahr 2017 gestellt. Die Anträge sind als Anlage beigefügt.
2017 wurden 15.498 € bewilligt. Die Summe der beantragten Zuschüsse für 2018 beläuft sich auf 21.300 €. Auf dem Produktkonto 367100.4318230 stehen 4.700,00 € zur Verfügung. In der Sitzung wird die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel beraten und beschlossen.
Im Anbetracht der Einsparungen durch die Abgabe der Trägerschaft der Jugendhilfe an den Landkreis Celle in Höhe von 2.800.000 € sollte im Fall der Bezuschussung sozialer und größtenteils ehrenamtlicher Aktivitäten aus Sicht der Verwaltung auf eine allzu drastische Reduzierung verzichtet werden. Es wird daher vorgeschlagen, die Zuschüsse bei den Vereinen, die parallel auch eine Landkreis-Bezuschussung erhalten, um 10 % zum Vorjahresbetrag zu reduzieren. Lediglich der Guttempler Hausverein und die Zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose des Diakonischen Werkes erhalten ausschließlich Zuschüsse der Stadt und sollten im Rahmen der Vorjahresförderung berücksichtigt werden. Voraussichtlich fallen im Bereich der Steuerung der Jugendhilfe (111320.4431380) angesichts der Abgabe der Jugendhilfe weniger Kosten an, sodass die Deckung der zur Auszahlung vorgeschlagenen Haushaltsmittel in Höhe von 14.209 € im Haushaltsrahmen gewährleistet ist.
Der Antrag des Guttempler Hausvereins zur Einrichtung eines Jugendtreffs ist gemäß § 11 Abs. 2 SGB VIII der Jugendarbeit zuzuordnen und sollte im dafür zuständigen Jugendhilfeausschuss beraten werden.
Die Auszahlung der Mittel kann erst nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde und nach dem Eintritt der Rechtskraft des Haushaltes 2018 erfolgen. Bis dahin befindet sich die Stadt Celle in der haushaltslosen Zeit, in der das Auszahlen von freiwilligen Förderleistungen nicht zulässig ist.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Mittelbereitstellung:
Im Ergebnishaushalt: In Abhängigkeit von der Empfehlung / des Beschlusses,
max. 4.700,00 €
Ergebnishaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
II – Bildung, Jugend , Integration und Bürgerservice | 367100 Förderung von Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe / Konto 4318230 Zuschüsse an sonstige Soziale Einrichtungen 111320 Sonstige soziale Angelegenheiten/ Konto 4421380 Steuerung der Jugendhilfe | ||
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Abschreibungen, Zinsen, Personalaufwendungen) | Euro |
| 0,00 € | Zuschüsse | 14.209,00 € |
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| (siehe Anlage) |
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
14.209,00 € | ||
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Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) | Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
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Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Anmerkungen:
(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)
Mitzeichnung/Stellungnahme: Dez. I
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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55,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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98,9 kB
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1 MB
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4
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(wie Dokument)
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949,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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6
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(wie Dokument)
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984,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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8
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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9
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(wie Dokument)
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354,8 kB
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10
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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11
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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