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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0044/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird während der Sitzung beraten und formuliert.

Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich des Eintritts der Rechtskraft der Haushaltssatzung für das Jahr 2018.

 

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Sachverhalt:

Gemäß der Förderrichtlinien der Stadt Celle haben im Jahr 2017 - wie in den Vorjahren -   verschiedene Verbände und Vereine Förderanträge für das Haushaltsjahr 2017 gestellt. Die Anträge sind als Anlage beigefügt.

 

2017 wurden 15.498 € bewilligt. Die Summe der beantragten Zuschüsse für 2018 beläuft sich auf 21.300 €. Auf dem Produktkonto 367100.4318230 stehen 4.700,00 € zur Verfügung. In der Sitzung wird die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel beraten und beschlossen.

Im Anbetracht der Einsparungen durch die Abgabe der Trägerschaft der Jugendhilfe an den Landkreis Celle in Höhe von 2.800.000 € sollte im Fall der Bezuschussung sozialer und größtenteils ehrenamtlicher Aktivitäten aus Sicht der Verwaltung auf eine allzu drastische Reduzierung verzichtet werden. Es wird daher vorgeschlagen, die Zuschüsse bei den Vereinen, die parallel auch eine Landkreis-Bezuschussung erhalten, um 10 % zum Vorjahresbetrag zu reduzieren. Lediglich der Guttempler Hausverein und die Zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose des Diakonischen Werkes erhalten ausschließlich Zuschüsse der Stadt und sollten im Rahmen der Vorjahresförderung berücksichtigt werden. Voraussichtlich fallen im Bereich der Steuerung der Jugendhilfe (111320.4431380) angesichts der Abgabe der Jugendhilfe weniger Kosten an, sodass die Deckung der zur Auszahlung vorgeschlagenen Haushaltsmittel in Höhe von 14.209 € im Haushaltsrahmen gewährleistet ist.

Der Antrag des Guttempler Hausvereins zur Einrichtung eines Jugendtreffs ist gemäß § 11 Abs. 2 SGB VIII der Jugendarbeit zuzuordnen und sollte im dafür zuständigen Jugendhilfeausschuss beraten werden.

 

Die Auszahlung der Mittel kann erst nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde und nach dem Eintritt der Rechtskraft des Haushaltes 2018 erfolgen. Bis dahin befindet sich die Stadt Celle in der haushaltslosen Zeit, in der das Auszahlen von freiwilligen Förderleistungen nicht zulässig ist.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Mittelbereitstellung:

Im Ergebnishaushalt: In Abhängigkeit von der Empfehlung / des Beschlusses,

            max. 4.700,00 €

 

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

II – Bildung, Jugend , Integration und

Bürgerservice

367100 Förderung von Einrichtungen der

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe /

Konto 4318230 Zuschüsse an sonstige

Soziale Einrichtungen

111320 Sonstige soziale Angelegenheiten/

Konto 4421380 Steuerung der Jugendhilfe

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Ab­schreibungen, Zinsen, Personalaufwen­dungen)

Euro

     

0,00 €

Zuschüsse

14.209,00 €

     

     

(siehe Anlage)

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

                              14.209,00 €

 

 

 

 

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

 

Mitzeichnung/Stellungnahme:  Dez. I

 

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Anlagen

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