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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0167/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Dem Konzept zur 99. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Wohnbauflächen Zur Hasselklink/Nord“

        Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

        Entwurf und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

wird zugestimmt.

 

Dem Konzept zum Bebauungsplan Nr. 16 GrH der Stadt Celle „Wohngebiet Im Tale“

        Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

        Städtebaulicher Entwurf

wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Groß Hehlen

Entfernung zum Stadtzentrum:rd. 3,4 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:rd. 12,0 ha (99. Änderung des Flächennutzungsplans)

rd. 13,0 ha (Bebauungsplan Nr. 16 GrH)

geplante Nutzungen:Wohnbauflächen (Allgemeines Wohngebiet),

gemischte Bauflächen (Mischgebiet)

 

Die Stadt Celle verfolgt das Ziel, neue und attraktive Wohnbauflächen einerseits durch Bereitstellung von Baugrundstücken in innerstädtischen Lagen und durch Nachverdichtung sowie andererseits durch Lagen am Stadtrand zu schaffen. Die letzten Neubaugebiete, die in Celle ausgewiesen worden sind, sind mittlerweile größtenteils bebaut, sodass nun aufgrund der anhaltend hohen Nachfragesituation im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung weitere Wohnbauflächen erschlossen werden sollen. Die Änderung des Flächennutzungsplans soll den Bebauungsplan vorbereiten.

 

Sowohl der Geltungsbereich der 99. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle als auch der des Bebauungsplans Nr. 16 GrH befinden sich nördlich der Celler Innenstadt im Ortsteil Groß Hehlen.

 

Der rd. 12 ha große Änderungsbereich der 99. Änderung des Flächennutzungsplans schließt an seinem westlichen Rand an den vorhandenen Siedlungskörper Groß Hehlens an und wird im Süden durch die Straße „Zur Hasselklink“, im Osten durch eine vorhandene Splittersiedlung und im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt.

 

Der rd. 13 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16 GrH schließt an seinem westlichen Rand an den vorhandenen Siedlungskörper Groß Hehlens an und wird im Süden durch Gewerbe- und Einzelhandelsbetriebe sowie landwirtschaftliche Flächen, im Osten durch eine vorhandene Splittersiedlung und im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt.

 

Das vorliegende Plangebiet eignet sich gut für eine Wohn- bzw. Mischbebauung. Sowohl Flächen zur Naherholung und Wälder als auch Einkaufsmöglichkeiten sowie eine Grundschule befinden sich in fußläufiger Entfernung.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). In seiner aktuellen Fassung stellt der Flächennutzungsplan der Stadt Celle den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16 GrH  überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die Straße „Zur Hasselklink“ ist im Flächennutzungsplan als Straßenverkehrsfläche dargestellt und damit als eine Hauptverkehrsstraße eingestuft. Wohn- bzw. Mischgebiete sind aus dieser Darstellung nicht zu entwickeln.

Im Zuge der 99. Änderung des Flächennutzungsplans, die parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 GrH „Wohngebiet Im Tale“ durchgeführt wird, soll die Darstellung des Plangebietes von einer landwirtschaftlichen Nutzfläche in Wohnbauflächen und Gemischte Bauflächen geändert werden.

 

Das Konzept für die bauliche Entwicklung des Wohngebietes Im Tale, das im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 16 GrH umgesetzt werden soll, beinhaltet etwa 100 bis 110 Baugrundstücke. Durch die Bildung unterschiedlicher Cluster mit jeweils variierenden Festsetzungen wird ein breites Spektrum an Bauwünschen abgebildet und zugleich ein städtebaulich harmonisches Baugebiet entstehen bzw. vorbereitet.

 

Das neue Wohngebiet wird durch mehrere Planstraßen erschlossen, die an drei Stellen an die Kreisstraße 78 (Zur Hasselklink) anschließen. Ein durch den zentralen Grünzug verlaufender Fuß- und Radweg wird über das Plangebiet hinaus langfristig weitere Baugebiete mit den Einrichtungen des täglichen Bedarfs („Allercenter“) und der Innenstadt sowie untereinander verbinden.

 

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Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Durch die Bauleitplanverfahren selbst entstehen neben den Planungskosten (z.B. für Gutachten) keine weiteren Kosten. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans werden jedoch die rechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen geschaffen, bei deren Umsetzung Kosten u.a. für den Ausbau der internen Erschließungsstraßen, der Infrastruktureinrichtungen und Kompensationsmaßnahmen anfallen. Investitionen in Infrastruk­turmaßnahmen werden entsprechend in den Haushalt der Stadt Celle eingestellt. Diesen Ausgaben stehen Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen gegenüber.

 

Die mit „*“ markierten Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen entstehen erst bei der Durchführung des Bebauungsplans.

 

Für den Erwerb der Grundstücke sind bereits Kosten angefallen (s. BV/0241/17).

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

IV

111220, 511100     

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwen­dungen)

Euro

außerordentlicher Ertrag (über Buchwert) Grundstücksverkauf

     *

Gutachten     

     14.000

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-14.000

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

IV

111220, 541000

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

Kaufgeld Grundstücksverkäufe

*

     

     

     

     

     

     

Erschließungsbeiträge (90% Anliegeranteil)

*

Aufwand Erschließung (Straße und Grünflächen)

*

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen

 

Investitionsmaßnahmen werden erst bei Realisierung des Bebauungsplans durchgeführt. Nachstehende Angaben beziehen sich auf die Gesamtmaßnahme (bis einschl. Straßenendausbau).

 

Projektverantwortlicher (Dezernent):

Herr Kinder

Höhe der geplanten Auszahlungen:

siehe „*“

Geplante Projektdauer:

ca. 3 Jahre

Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts:

Mitte 2021

Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten):

Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt ergeben sich erst nach Durchführung des Bebauungsplans

 

Anmerkungen:

 

s. oben

 

Auswirkung für Integration: nein

 

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