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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0257/18

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Keine

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Celle aufgrund der als Anlage beigefügten Kalkulation nicht zu ändern.

 

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Sachverhalt:

 

 

Nachdem im letzten Jahr aufgrund neuerer Rechtsprechung die Straßenreinigungsgebührensatzung in mehreren Punkten und Begrifflichkeiten umfangreich geändert wurde, führt die Kalkulation der Gebühr für 2019 zum Ergebnis, dass die Gebührensätze des Jahres 2018 nicht geändert werden müssen.  Aus Sicht der Verwaltung werden damit zwei Ziele erreicht: einerseits werden kostendeckende Gebühren erhoben, andererseits wird das Ziel der Gebührenkonstanz und damit eine gewisse Verlässlichkeit und Planbarkeit für die Gebührenpflichtigen gewährleistet. Um dieses möglichst auch für das Jahr 2020 zu sichern, schlägt die Verwaltung vor, den Überschuss des Jahres 2017 nach 2020 vorzutragen.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkung wird auf die Gebührenbedarfsrechnung verwiesen.

 

 

Auswirkung für Integration:

 

Keine

 

 

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Anlagen

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