Beschlussvorlage - BV/0257/18
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung der Stadt Celle vom 02.11.1995 i.d.F. der Änderung vom 14.12.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat IV
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Anhörung
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15.11.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Anhörung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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29.11.2018
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Sachverhalt:
Nachdem im letzten Jahr aufgrund neuerer Rechtsprechung die Straßenreinigungsgebührensatzung in mehreren Punkten und Begrifflichkeiten umfangreich geändert wurde, führt die Kalkulation der Gebühr für 2019 zum Ergebnis, dass die Gebührensätze des Jahres 2018 nicht geändert werden müssen. Aus Sicht der Verwaltung werden damit zwei Ziele erreicht: einerseits werden kostendeckende Gebühren erhoben, andererseits wird das Ziel der Gebührenkonstanz und damit eine gewisse Verlässlichkeit und Planbarkeit für die Gebührenpflichtigen gewährleistet. Um dieses möglichst auch für das Jahr 2020 zu sichern, schlägt die Verwaltung vor, den Überschuss des Jahres 2017 nach 2020 vorzutragen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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132 kB
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